Rechtsprechung
| BGH, 27.09.1955 - 1 StR 186/55 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (15)
- BGH, 26.11.1954 - 1 StR 655/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.09.1955 - 1 StR 186/55
Daß das Landgericht von der Grundlage jener Vorschrift aus die Frage der Strafaussetzung anders beurteilt hätte, erscheint ausgeschlossen, da sich die landesrechtliche Regelung, wenn schon nicht in allen Einzelheiten, so doch in den Grundzügen und namentlich auch in der Zielsetzung mit der Vorschrift des § 23 StGB nahe berührt (vgl BGH 1 StR 655/53 vom 26. November 1954). - BGH, 12.02.1952 - 1 StR 59/50
Ehemann in der Schlinge - Selbstmord, § 323c, §§ 212, 13 StGB
Auszug aus BGH, 27.09.1955 - 1 StR 186/55
Daß der Angeklagte im Hauswesen die Aufsicht seiner Haushälterin überlassen hatte, entlastet ihn ebensowenig wie der Umstand, daß das Mädchen mit den Unzuchtshandlungen einverstanden war (BGHSt 1, 71; 2, 157) [BGH 12.02.1952 - 1 StR 59/50]. - BGH, 21.05.1953 - 4 StR 787/52
Wegschaffung eines Betrunkenen - § 249 StGB, Sachherrschaft, 'mit Gewalt', …
Auszug aus BGH, 27.09.1955 - 1 StR 186/55
Die Rechtsansicht des Landgerichts, dem Angeklagten sei sowohl als Dienstherrn wie auch als Religionslehrer in der Berufsschule die Aufsicht und Betreuung der damals 14-16jährigen Hilde Liebl (jetzt Frau Scholler) anvertraut gewesen, wird von den Feststellungen getragen und entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z.B. BGHSt 1, 55; 4, 212 f [BGH 21.05.1953 - 4 StR 787/52]).
- BGH, 23.09.1952 - 1 StR 750/51
Erschiessung mehrerer Zivilisten im Zusammenhang mit der 'Freiheitsaktion Bayern'
Auszug aus BGH, 27.09.1955 - 1 StR 186/55
Der Inhalt des Schreibens der Frau Sch. an den Angeklagten vom 2. November 1952 braucht nicht durch Verlesen, sondern kann auch durch Vorhalt - sei es an einen Zeugen, sei es an den Angeklagten - in die Hauptverhandlung eingeführt worden sein (vgl BGHSt 3, 199, 201) [BGH 23.09.1952 - 1 StR 750/51]. - BGH, 18.05.1951 - 1 StR 173/51
Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses bezüglich des Absehens von der …
Auszug aus BGH, 27.09.1955 - 1 StR 186/55
Es enthält keinen Rechtsfehler, den Verletzten als Zeugen unvereidigt zu lassen und ihm dennoch Glauben zu schenken (BGHSt 1, 175). - BGH, 13.03.1951 - 1 StR 62/50
Auszug aus BGH, 27.09.1955 - 1 StR 186/55
Die Rechtsansicht des Landgerichts, dem Angeklagten sei sowohl als Dienstherrn wie auch als Religionslehrer in der Berufsschule die Aufsicht und Betreuung der damals 14-16jährigen Hilde Liebl (jetzt Frau Scholler) anvertraut gewesen, wird von den Feststellungen getragen und entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z.B. BGHSt 1, 55; 4, 212 f [BGH 21.05.1953 - 4 StR 787/52]). - BGH, 20.03.1951 - 1 StR 61/50
Auszug aus BGH, 27.09.1955 - 1 StR 186/55
Daß der Angeklagte im Hauswesen die Aufsicht seiner Haushälterin überlassen hatte, entlastet ihn ebensowenig wie der Umstand, daß das Mädchen mit den Unzuchtshandlungen einverstanden war (BGHSt 1, 71; 2, 157) [BGH 12.02.1952 - 1 StR 59/50]. - BGH, 19.02.1952 - 1 StR 719/51
Aufsichtsverhältnis zwischen einem Kaufmann und seinen minderjährigen …
Auszug aus BGH, 27.09.1955 - 1 StR 186/55
Daß der Angeklagte im Hauswesen die Aufsicht seiner Haushälterin überlassen hatte, entlastet ihn ebensowenig wie der Umstand, daß das Mädchen mit den Unzuchtshandlungen einverstanden war (BGHSt 1, 71; 2, 157) [BGH 12.02.1952 - 1 StR 59/50]. - BGH, 05.05.1953 - 2 StR 622/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.09.1955 - 1 StR 186/55
Die Rechtsansicht des Landgerichts, dem Angeklagten sei sowohl als Dienstherrn wie auch als Religionslehrer in der Berufsschule die Aufsicht und Betreuung der damals 14-16jährigen Hilde Liebl (jetzt Frau Scholler) anvertraut gewesen, wird von den Feststellungen getragen und entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z.B. BGHSt 1, 55; 4, 212 f [BGH 21.05.1953 - 4 StR 787/52]). - RG, 15.02.1918 - IV 30/18
Muß das Gericht vor Verlesung der Aussage eines wegen Abwesenheit im Felde durch …
Auszug aus BGH, 27.09.1955 - 1 StR 186/55
Daß diese Voraussetzungen etwa nachträglich weggefallen wären und zur Zeit der Hauptverhandlung - auch bei Berücksichtigung der Bedeutung der Aussagen (§ 251 Abs. 1 Nr. 3 StPO) - nicht mehr bestanden hätten, ist weder von der Revision behauptet worden noch sonst ersichtlich (vgl. RGSt 52, 86). - RG, 18.10.1901 - 3094/01
Darf ein Protokoll über die kommissarische Vernehmung eines Zeugen, das der …
- RG, 28.04.1898 - 1371/98
Wer ist in dem Falle, daß in der Voruntersuchung eine Untersuchungshandlung …
- BGH, 21.04.1953 - 2 StR 715/52
Rechtsmittel
- RG, 21.11.1929 - III 996/29
Kann die Untauglichkeit eines Zeugen schon aus seiner nahen Verwandtschaft zum …
- BGH, 19.01.1954 - 5 StR 589/53
Rechtsmittel
- BGH, 15.08.1969 - 1 StR 197/68
Ausschluss anderer Taten gemäß § 264 StPO im Falle von eingeschränkten …
Da die Zulässigkeit der Verlesung außer Frage steht (§§ 249, 251 Abs. 2 StPO), hätte auf einen Gerichtsbeschluß nicht anders verfahren werden können (BGH Urteile vom 19. Januar 1954 - 5 StR 589/53 -, vom 27. September 1955 - 1 StR 186/55 - und vom 8. November 1966 - 1 StR 423/66). - BGH, 08.11.1966 - 1 StR 423/66
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Strafvereitelung, Hehlerei sowie …
Der Bundesgerichtshof hat bei solcher Sachlage schon mehrfach ausgesprochen, daß das Urteil auf dem Verstoß gegen § 251 Abs. 4 StPO nicht beruhe (Urteile vom 3. Dezember 1953 - 3 StR 382/53 - und vom 19. Januar 1954 - 5 StR 589/53 -); auch der erkennende Senat hat bereits in diesem Sinn entschieden (Urteil vom 27. September 1955 - 1 StR 186/55; vgl. auch RG JW 1925, 2612 Nr. 2).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".