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Rechtsprechung
   BGH, 27.05.2004 - 1 StR 187/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6593
BGH, 27.05.2004 - 1 StR 187/04 (https://dejure.org/2004,6593)
BGH, Entscheidung vom 27.05.2004 - 1 StR 187/04 (https://dejure.org/2004,6593)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 2004 - 1 StR 187/04 (https://dejure.org/2004,6593)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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  • HRR Strafrecht

    § 15 BayPrG; § 264a StGB
    Presseinhaltsdelikt (Verbreitung von Druckwerken; Strafbarkeit des Inhalts durch Kundgabe nach Außen; Kapitalanlagebetrug kein Presseinhaltsdelikt)

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.12.1994 - 2 StR 628/94

    Verfolgungsverjährung bei Kapitalanlagebetrug (Tatbegehung durch unrichtige …

    Auszug aus BGH, 27.05.2004 - 1 StR 187/04
    Damit sind nur die Fälle erfaßt, in denen die Strafbarkeit im Inhalt des Prospekts begründet ist (BGHSt 40, 385, 387; RGSt 66, 145, 146), so daß mit dessen Kundgabe nach außen sämtliche Begriffsmerkmale eines Straftatbestands erfüllt sind (RGSt 36, 270, 271).

    Im Gegensatz zu den Fällen eines Kapitalanlagebetrugs nach § 264a StGB (vgl. BGHSt 40, 385, 387) erfordert der objektive Tatbestand des Betrugs neben einer - durch den Prospekt möglichen - Täuschung als wesentliches Tatbestandsmerkmal eine Vermögensverfügung des Getäuschten, welche hier ersichtlich nach der Verbreitung des Prospektes erfolgt ist.

  • RG, 14.12.1931 - II 1004/31

    Inwieweit müssen die im § 4 UnlWG. aufgestellten Tatbestandsmerkmale aus der …

    Auszug aus BGH, 27.05.2004 - 1 StR 187/04
    Damit sind nur die Fälle erfaßt, in denen die Strafbarkeit im Inhalt des Prospekts begründet ist (BGHSt 40, 385, 387; RGSt 66, 145, 146), so daß mit dessen Kundgabe nach außen sämtliche Begriffsmerkmale eines Straftatbestands erfüllt sind (RGSt 36, 270, 271).
  • RG, 28.05.1903 - 1066/03

    Trifft der für Preßvergehen vorgesehene ausschließliche Gerichtsstand demjenigen …

    Auszug aus BGH, 27.05.2004 - 1 StR 187/04
    Damit sind nur die Fälle erfaßt, in denen die Strafbarkeit im Inhalt des Prospekts begründet ist (BGHSt 40, 385, 387; RGSt 66, 145, 146), so daß mit dessen Kundgabe nach außen sämtliche Begriffsmerkmale eines Straftatbestands erfüllt sind (RGSt 36, 270, 271).
  • BGH, 04.12.2013 - 1 StR 106/13

    Marktmissbrauch (Verfassungskonformität der Norm: Bestimmtheitsgrundsatz; …

    Die Vorschrift bezieht sich auf die Strafverfolgung von Vergehen und Verbrechen, die durch Veröffentlichung oder Verbreitung von Druckwerken strafbaren Inhalts begangen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2004 - 1 StR 187/04, wistra 2004, 339; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1994 - 2 StR 628/94, BGHSt 40, 385).
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