Rechtsprechung
| BGH, 26.04.1977 - 1 StR 188/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Feststellung der Mindestzahl der Einzelakte bei fortgesetzten Verfehlungen gegen höchstpersönliche Rechtsgüter - Kriterien für die Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs - Vorliegen eines stückweise verwirklichten Gesamtvorsatzes für die Annahme einer fortgesetzten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 03.04.1975 - 4 StR 62/75
Vorsatz bezüglich Geringwertigkeit
Auszug aus BGH, 26.04.1977 - 1 StR 188/77
Für die neue Hauptverhandlung ist jedoch darauf hinzuweisen, daß nach den bisherigen Feststellungen im Fall I 2 "für den Antiquitätenhandel verwertbare Sachen" entwendet werden sollten; der Vorsatz war hiernach nicht auf geringwertige Gegenstände beschränkt, so daß §§ 248 a, 243 Abs. 2 StGB aus diesem Grund nicht eingreifen mußten (BGHSt 26, 104). - BGH, 02.05.1961 - 1 StR 139/61
Auszug aus BGH, 26.04.1977 - 1 StR 188/77
Das reicht nicht aus; für die Annahme einer fortgesetzten Handlung ist vielmehr erforderlich, daß die auf einen (Gesamt-)Erfolg gerichtete Tätigkeit den Gesamtvorsatz stückweise verwirklicht und ein bestimmter umgrenzter Tatwille vorliegt (BGHSt 16, 124, 128, 129). - BGH, 03.08.1962 - 4 StR 155/62
Vorliegen einer oder mehrerer Handlungen im Rechtssinne - Vorliegen einer …
Auszug aus BGH, 26.04.1977 - 1 StR 188/77
Eine Verbindung zur Tateinheit (so BGHSt 6, 81, 82) scheitert daran, daß gegenüber dem Unbeteiligten allenfalls ein Vergehen gegen § 176 Abs. 5 Nr. 1 StGB vorliegt, das als die leichtere Begehungsform gegenüber § 176 Abs. 1 StGB zurücktritt (BGH, Urteil vom 11. Juni 1974 - 1 StR 108/74, bei Dallinger MDR 1974, 722) und Taten mit höherem Unrechtsgehalt (§ 176 Abs. 1 StGB) nicht zur Tateinheit verbinden kann (vgl. BGHSt 18, 26, 28). - BGH, 09.04.1954 - 2 StR 74/54
Auszug aus BGH, 26.04.1977 - 1 StR 188/77
Eine Verbindung zur Tateinheit (so BGHSt 6, 81, 82) scheitert daran, daß gegenüber dem Unbeteiligten allenfalls ein Vergehen gegen § 176 Abs. 5 Nr. 1 StGB vorliegt, das als die leichtere Begehungsform gegenüber § 176 Abs. 1 StGB zurücktritt (BGH, Urteil vom 11. Juni 1974 - 1 StR 108/74, bei Dallinger MDR 1974, 722) und Taten mit höherem Unrechtsgehalt (§ 176 Abs. 1 StGB) nicht zur Tateinheit verbinden kann (vgl. BGHSt 18, 26, 28). - BGH, 11.06.1974 - 1 StR 108/74
Vornahme sexueller Handlungen vor Kindern
Auszug aus BGH, 26.04.1977 - 1 StR 188/77
Eine Verbindung zur Tateinheit (so BGHSt 6, 81, 82) scheitert daran, daß gegenüber dem Unbeteiligten allenfalls ein Vergehen gegen § 176 Abs. 5 Nr. 1 StGB vorliegt, das als die leichtere Begehungsform gegenüber § 176 Abs. 1 StGB zurücktritt (BGH, Urteil vom 11. Juni 1974 - 1 StR 108/74, bei Dallinger MDR 1974, 722) und Taten mit höherem Unrechtsgehalt (§ 176 Abs. 1 StGB) nicht zur Tateinheit verbinden kann (vgl. BGHSt 18, 26, 28).
- BGH, 03.07.1979 - 1 StR 238/79
Zulässigkeit der Aburteilung der in einer Auslieferungsbewilligung genannten Tat …
Der allgemeine Entschluß, künftig bei sich bietenden Gelegenheiten beliebig oft Straftaten gleicher Art zu begehen, begründet keinen Gesamtvorsatz (BGHSt 2, 163, 167; 12, 148, 155; 16, 124, 128 f; BGH, Urteile vom 27. Mai 1975 - 5 StR 184/75 - und vom 26. April 1977 - 1 StR 188/77). - BGH, 21.08.1979 - 1 StR 383/79
Strafbarkeit wegen Diebstahls - Anforderungen an die Rüge der Verletzung …
Bei einer fortgesetzten Handlung muß der Tatrichter in der Regel mitteilen, von welcher festgestellten Mindestzahl der Einzelakte er bei seinem Urteil ausgegangen ist (BGH, Beschluß vom 30. März 1977 - 3 StR 52/77; Urteil vom 26. April 1977 - 1 StR 188/77). - BGH, 08.07.1982 - 4 StR 342/82
Verhältnis einer natürlichen Handlungseinheit und Tatmehrheit - Rechtliche …
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