Rechtsprechung
| BGH, 21.03.1991 - 1 StR 19/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Einfuhr von Betäubungsmitteln - Zeitpunkt der Vollendung - Grenze - Rauschgift - Einfuhrgebiet
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zeitpunkt der vollendeten Btm-Einfuhr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1991, 500
- StV 1992, 376
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90
Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung
Auszug aus BGH, 21.03.1991 - 1 StR 19/91
Der Mitangeklagte O. handelte entsprechend dem gemeinsamen Tatplan; ein bloßes Lossagen des Angeklagten Z. von dem eigenen Tatbeitrag vermochte diesen ebenso wenig aufzuheben wie die Festnahme des Angeklagten O. nach der Tatvollendung, denn bis zur Vollendung durch O. wirkte der Tatbeitrag des Angeklagten Z. unverändert fort (vgl. auch BGH, Urt. vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90). - BGH, 01.10.1986 - 2 StR 335/86
Begriff der Einfuhr
Auszug aus BGH, 21.03.1991 - 1 StR 19/91
Nach jetzt einhelliger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tritt die Vollendung der Einfuhr im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (unter Beachtung von § 2 Abs. 2 BtMG) "zu dem Zeitpunkt ein, in dem das Rauschgift die Grenze zu diesem Gebiet (sc. dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland) passiert" (BGHSt 31, 252, 254; ebenso BGHSt 34, 180; BGH NStZ 1983, 369; BGH MDR 1986, 420). - BGH, 03.06.1981 - 2 StR 235/81
Mißbilligter Erfolg - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Voraussetzungen - …
Auszug aus BGH, 21.03.1991 - 1 StR 19/91
Die Rechtsprechung, auf welche die Stellungnahme des Generalbundesanwalts verweist, betrifft durchweg Fälle, in welchen Rauschgiftgeschäfte von V-Männern der Polizei bereits mit der Absicht begonnen wurden, die jeweilige Rauschgiftmenge nicht in den Handel gelangen zu lassen (vgl. BGH, StV 1981, S. 549 m.w.Nachw.).
- BGH, 22.02.1983 - 5 StR 877/82
Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Begriffe der Einfuhr und …
Auszug aus BGH, 21.03.1991 - 1 StR 19/91
Nach jetzt einhelliger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tritt die Vollendung der Einfuhr im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (unter Beachtung von § 2 Abs. 2 BtMG) "zu dem Zeitpunkt ein, in dem das Rauschgift die Grenze zu diesem Gebiet (sc. dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland) passiert" (BGHSt 31, 252, 254; ebenso BGHSt 34, 180; BGH NStZ 1983, 369; BGH MDR 1986, 420). - BGH, 03.12.1985 - 1 StR 345/85
Einfuhr durch Aufgabe als Reisegepäck
Auszug aus BGH, 21.03.1991 - 1 StR 19/91
Nach jetzt einhelliger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tritt die Vollendung der Einfuhr im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (unter Beachtung von § 2 Abs. 2 BtMG) "zu dem Zeitpunkt ein, in dem das Rauschgift die Grenze zu diesem Gebiet (sc. dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland) passiert" (BGHSt 31, 252, 254; ebenso BGHSt 34, 180; BGH NStZ 1983, 369; BGH MDR 1986, 420). - BGH, 09.03.1983 - 3 StR 6/83
Anforderungen an eine erschöpfende Beweiswürdigung - Verbringen eines …
Auszug aus BGH, 21.03.1991 - 1 StR 19/91
Nach jetzt einhelliger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tritt die Vollendung der Einfuhr im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (unter Beachtung von § 2 Abs. 2 BtMG) "zu dem Zeitpunkt ein, in dem das Rauschgift die Grenze zu diesem Gebiet (sc. dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland) passiert" (BGHSt 31, 252, 254; ebenso BGHSt 34, 180; BGH NStZ 1983, 369; BGH MDR 1986, 420).
- BGH, 15.02.2011 - 1 StR 676/10
Vollendung bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln auf dem Postweg (objektive …
Ob dies der Fall ist, hängt wesentlich von seinem eigenen Erfolgsinteresse, vom Umfang seiner Tatbeteiligung, von seiner Tatherrschaft oder von seinem Willen zur Tatherrschaft ab (BGH, Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 34; BGH, Urteil vom 21. März 1991 - 1 StR 19/91, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 20 mwN). - BGH, 06.03.1992 - 3 StR 398/91
Vollendung - Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Hoheitsgrenze - …
Denn die Anzeigepflicht ("Gestellungspflicht") nach § 372 AO spielt für den Begriff der unerlaubten Einfuhr "keine Rolle mehr" (BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 20 und 5; BGHSt 34, 180 (181)), und die zwischenstaatlichen Grenzabfertigungsabkommen erweitern in aller Regel lediglich das deutsche Zollgebiet, nicht den Geltungsbereich deutscher Strafgesetze (…Rebholz, Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Konstanz 1991, S. 66).
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