Rechtsprechung
| BGH, 10.03.1998 - 1 StR 19/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines minder schweren Falles der räuberischen Erpressung - Nachprüfbarkeit des Wertung hinsichtlich Anwendung des Ausnahmestrafrahmens durch Revisionsgericht - Abweichung des gesamten Tatbildes einschließlich aller subjektiven Momente und der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.08.1982 - 1 StR 435/82
Verhältnis der Strafhöhe zum Unrechtsgehalt der Tat und zum Ausmaß der Schuld des …
Auszug aus BGH, 10.03.1998 - 1 StR 19/98
Weist sie keinen Rechtsfehler auf, ist sie deshalb auch dann zu respektieren, wenn eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre oder vielleicht sogar näher gelegen hätte (BGH NStZ 1982, 464, 465). - BGH, 06.09.1988 - 1 StR 320/88
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - …
Auszug aus BGH, 10.03.1998 - 1 StR 19/98
Nicht erforderlich ist, daß der Tatrichter sämtliche belastende Momente ausführt (BGH NStZ 82, 96; BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Gesamtwürdigung 3 Darstellung). - BGH, 12.09.1989 - 1 StR 398/89
Auszug aus BGH, 10.03.1998 - 1 StR 19/98
Daß die Strafkammer die erheblichen, zum Teil auch einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten bei der Prüfung, ob ein minder schwerer Fall anzunehmen ist, übersehen haben könnte (vgl. BGHR StGB § 250 Abs. 2 Gesamtbetrachtung 5 Vorstrafe), ist nicht zu besorgen.
- BGH, 08.06.1999 - 1 StR 163/99
Bedingter Tötungsvorsatz; Totschlag; Minder schwerer Fall; Körperverletzung mit …
Bei dieser Entscheidung hat die Strafkammer die erforderliche Gesamtbetrachtung aller für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommenden -Umstände vorgenommen, ohne daß ein Rechtsfehler zutage tritt (…vgl. BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung, fehlerfreie 1 sowie BGH, Urt. vom 10. März 1998 - 1 StR 19/98).
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