Rechtsprechung
| BGH, 01.07.2010 - 1 StR 196/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 55 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO
Rechtsfehlerhaft unterbliebene Gesamtstrafenbildung; Beschlussverfahren - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung bei der Höhe der Gesamtstrafenbildung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung bei der Höhe der Gesamtstrafenbildung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 195
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (6)
- BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07
Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte …
Auszug aus BGH, 01.07.2010 - 1 StR 196/10
Er weist vorsorglich daraufhin, dass die vom Landgericht vorgenommene Kompensation der festgestellten rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung auf die Gesamtstrafe zu beziehen sein wird und der Angeklagte hierdurch im Vergleich zum angefochtenen Urteil nicht schlechter gestellt werden darf (vgl. BGHSt - GS - 52, 124, 147). - BGH, 28.10.2004 - 5 StR 430/04
Entbehrliche Zurückverweisung bei Urteilsaufhebung nach § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO …
Auszug aus BGH, 01.07.2010 - 1 StR 196/10
Rn. 8 5. Die auf § 473 Abs. 4 StPO gestützte Kostenentscheidung musste nicht dem Nachverfahren nach den §§ 460, 462 StPO vorbehalten werden, weil sicher abzusehen ist, dass das Rechtsmittel des Angeklagten, der seine Verurteilung auch hinsichtlich des Schuldspruchs umfassend angegriffen hat, mit der allein die unterlassene Bildung einer Gesamtstrafe betreffenden Aufhebung nur einen geringfügigen Teilerfolg haben kann (vgl. BGH NStZ 2005, 163; BGH, Beschl. vom 14. Februar 2008 - 1 StR 542/07). - BGH, 14.02.2008 - 1 StR 542/07
Sperrfrist bei der Entziehung der Fahrerlaubnis (gesetzliche Mindestsperrfrist; …
Auszug aus BGH, 01.07.2010 - 1 StR 196/10
Rn. 8 5. Die auf § 473 Abs. 4 StPO gestützte Kostenentscheidung musste nicht dem Nachverfahren nach den §§ 460, 462 StPO vorbehalten werden, weil sicher abzusehen ist, dass das Rechtsmittel des Angeklagten, der seine Verurteilung auch hinsichtlich des Schuldspruchs umfassend angegriffen hat, mit der allein die unterlassene Bildung einer Gesamtstrafe betreffenden Aufhebung nur einen geringfügigen Teilerfolg haben kann (vgl. BGH NStZ 2005, 163; BGH, Beschl. vom 14. Februar 2008 - 1 StR 542/07).
- BGH, 04.09.2008 - 1 StR 383/08
Beweiswürdigung (fehlerhafte Anwendung des Zweifelsgrundsatzes); Gewahrsamsbruch …
Auszug aus BGH, 01.07.2010 - 1 StR 196/10
Rn. 2 Auf die zu Ungunsten des Angeklagten eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft hat der Senat dieses Urteil durch sein Urteil vom 4. September 2008 (NStZ-RR 2009, 22) lediglich aufgehoben, soweit der Angeklagte wegen der Tat II. 1. verurteilt worden war, sowie im Gesamtstrafenausspruch. - BGH, 01.07.2010 - 1 StR 195/10
Gegenstandsloses Urteil (Verfahrenshindernis des rechtskräftigen …
Auszug aus BGH, 01.07.2010 - 1 StR 196/10
Die Voraussetzungen des § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB sind erfüllt, insbesondere ist die Verurteilung des Angeklagten wegen der Tat II. 2. seit dem Urteil des Senats vom 4. September 2008 rechtskräftig (vgl. Beschluss des Senats vom heutigen Tag - 1 StR 195/10). - BGH, 09.07.2008 - 1 StR 336/08
Rechtsfehlerhafte nachträgliche Gesamtstrafenbildung (konkrete Bezeichnung …
Auszug aus BGH, 01.07.2010 - 1 StR 196/10
Rn. 7 4. Der Senat macht von der - auch im Falle einer unterlassenen Gesamtstrafenbildung eröffneten (…vgl. Kuckein in KK, StPO 6. Aufl. § 354 Rdn. 26i) - Möglichkeit des § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO Gebrauch, so dass das erkennende Gericht eine nachträgliche Entscheidung über die Gesamtstrafe im Beschlussverfahren gemäß den §§ 460, 462 StPO zu treffen haben wird (vgl. BGH, Beschl. vom 9. Juli 2008 - 1 StR 336/08 m.w.N.).
- BGH, 22.02.2012 - 4 StR 22/12
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung und Verhältnis zum Beschlussverfahren
Der Senat macht von der im Revisionsverfahren - auch im Falle einer unterlassenen Gesamtstrafenbildung (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juli 2010 - 1 StR 196/10) - eröffneten Möglichkeit des § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO Gebrauch, die Entscheidung über die nachträglich zu bildende Gesamtstrafe dem Nachverfahren gemäß §§ 460, 462 StPO zuzuweisen. - BGH, 01.07.2010 - 1 StR 195/10
Gegenstandsloses Urteil (Verfahrenshindernis des rechtskräftigen …
Über die gegen dieses Urteil eingelegte Revision des Angeklagten hat der Senat durch Beschluss vom heutigen Tag entschieden (1 StR 196/10). - BGH, 09.06.2016 - 2 StR 90/16
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (gesonderte Erkennung auf Geldstrafe zum …
Der Senat macht von der im Revisionsverfahren - auch im Falle einer unterlassenen Gesamtstrafenbildung (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juli 2010 - 1 StR 196/10) - eröffneten Möglichkeit des § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO Gebrauch, die Entscheidung über die nachträglich zu bildende Gesamtstrafe dem Nachverfahren gemäß §§ 460, 462 StPO zuzuweisen.
- LG Aachen, 29.04.2024 - 69 KLs 17/19
Konsumcannabisgesetz, Neufestsetzung, Bewährung, Zuständigkeit
Ebenso hat das erkennende erstinstanzliche Gericht im Falle einer Zurückverweisung durch das Revisionsgericht nach § 354 Absatz 1b StPO zum Zwecke nachträglichen Entscheidung über die Gesamtstrafe nach den §§ 460, 462 StPO eine Neufestsetzung vorzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 01.07.2010 - 1 StR 196/10), was ebenfalls für die Zuständigkeit im Rahmen der Neufestsetzung streitet. - BGH, 23.08.2023 - 2 StR 405/22
Unterlassene Bildung einer Gesamtstrafe
Die auf § 473 Abs. 4 StPO gestützte Kostenentscheidung musste nicht dem Nachverfahren vorbehalten werden, weil sicher feststeht, dass das unbeschränkt eingelegte Rechtsmittel des Angeklagten nur einen geringen Teilerfolg haben kann (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2016 - 4 StR 513/15, juris Rn. 3, und vom 1. Juli 2010 - 1 StR 196/10, juris Rn. 7 mwN). - BGH, 25.09.2018 - 2 StR 321/18
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Erledigung der Vollstreckung: Zeitpunkt)
Die auf § 473 Abs. 4 StPO gestützte Kostenentscheidung musste nicht dem Nachverfahren vorbehalten werden, weil sicher feststeht, dass das unbeschränkt eingelegte Rechtsmittel des Angeklagten nur einen geringen Teilerfolg haben kann (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2016 - 4 StR 513/15, juris Rn. 3 und vom 1. Juli 2010 - 1 StR 196/10, juris Rn. 7 mwN). - BGH, 26.07.2017 - 5 StR 254/17
Nachträgliche Entscheidung über die Gesamtstrafe; Widersprüchlichkeit des Urteils …
Die auf § 473 Abs. 4 StPO gestützte Kostenentscheidung musste nicht dem Nachverfahren nach den §§ 460, 462 StPO vorbehalten werden, weil sicher feststeht, dass das unbeschränkt eingelegte Rechtsmittel des Angeklagten allenfalls einen geringfügigen Teilerfolg haben kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2016 - 4 StR 513/15; vom 1. Juli 2010 - 1 StR 196/10 mwN). - BGH, 26.07.2017 - 5 StR 301/17
Rechtsfehlerhafte nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; fehlende …
Die auf § 473 Abs. 4 StPO gestützte Kostenentscheidung musste nicht dem Nachverfahren nach den §§ 460, 462 StPO vorbehalten werden, weil sicher feststeht, dass das unbeschränkt eingelegte Rechtsmittel des Angeklagten allenfalls einen geringfügigen Teilerfolg haben kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2016 - 4 StR 513/15, und vom 1. Juli 2010 - 1 StR 196/10 mwN). - BGH, 04.02.2016 - 4 StR 513/15
Bildung einer Gesamtstrafe aus den Geldstrafen aus den Strafbefehlen
Der Senat macht von der im Revisionsverfahren - auch im Falle einer unterlassenen Gesamtstrafenbildung (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juli 2010 - 1 StR 196/10) - eröffneten Möglichkeit des § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO Gebrauch, die Entscheidung über die nachträglich zu bildende Gesamtstrafe dem Nachverfahren gemäß §§ 460, 462 StPO zuzuweisen. - BGH, 21.03.2012 - 4 StR 29/12
Zurücktreten der Strafbarkeit wegen Erwerbs von Betäubungsmitteln hinter dem …
Der Senat macht von der im Revisionsverfahren - auch im Falle einer unterlassenen Gesamtstrafenbildung (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juli 2010 - 1 StR 196/10) - eröffneten Möglichkeiten des § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO Gebrauch, die Entscheidung über die nachträglich zu bildende Gesamtstrafe dem Nachverfahren gemäß §§ 460, 462 StPO zuzuweisen. - BGH, 11.02.2025 - 2 StR 638/24
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zuweisung zum Nachverfahren)
- BGH, 06.02.2020 - 5 StR 663/19
Rechtsfehlerhaftes Unterlassen der nachträglichen Gesamtstrafenbildung
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