Rechtsprechung
| BGH, 15.11.2022 - 1 StR 196/22 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO; § 304 Abs. 4 Satz 1 StPO
Unzulässige Gegenvorstellung gegen den revisionsverwerfenden Beschluss - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Revision in Strafsachen: Gegenvorstellung gegen die Entscheidung des Revisionsgerichts; Anspruch auf Übersetzung der Entscheidung ins Polnische
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 187 Abs 2 S 1 GVG, § 304 Abs 4 S 1 StPO, § 349 Abs 2 StPO, § 356a StPO
Revision in Strafsachen: Gegenvorstellung gegen die Entscheidung des Revisionsgerichts; Anspruch auf Übersetzung der Entscheidung ins Polnische - IWW
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit der Gegenvorstellung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Statthaftigkeit der Gegenvorstellung
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 24.01.2022 - 8 Ks 401 Js 101760/21
- BGH, 23.08.2022 - 1 StR 196/22
- BGH, 15.11.2022 - 1 StR 196/22
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2023, 64
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.09.2018 - 1 StR 320/17
Übersetzung von Urteilen des Bundesgerichtshofs (kein Anspruch auf Übersetzung; …
Auszug aus BGH, 15.11.2022 - 1 StR 196/22
Ungeachtet dessen besteht kein Anspruch des Verurteilten auf Übersetzung der letztinstanzlichen und rechtskräftigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - 1 StR 320/17, BGHSt 63, 192 Rn. 13 ff.). - BGH, 09.04.2020 - 3 StR 14/20
Zurückweisung einer Gegenvorstellung
Auszug aus BGH, 15.11.2022 - 1 StR 196/22
Das Revisionsgericht kann außerhalb des Verfahrens nach § 356a StPO die Entscheidung, mit der es die Rechtskraft des tatrichterlichen Urteils herbeigeführt hat, weder aufheben noch ändern (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 9. April 2020 - 3 StR 14/20 Rn. 2 mwN). - BGH, 07.07.2022 - 4 StR 499/21
Gegenvorstellung gegen einen nach § 349 Abs. 2 StPO ergangenen Beschluss
Auszug aus BGH, 15.11.2022 - 1 StR 196/22
Eine Anhörungsrüge gemäß § 356a StPO enthält das Schreiben des Verurteilten nicht; denn er macht keinen Gehörsverstoß des Senats im Revisionsverfahren geltend, sondern wendet sich gegen dessen Entscheidung als solche (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2022 - 4 StR 499/21 Rn. 2).
- BGH, 26.08.2026 - 4 StR 594/25 Eine Anhörungsrüge gemäß § 356a StPO enthält das Schreiben des Verurteilten nicht; denn er macht keinen Gehörsverstoß des Senats im Revisionsverfahren geltend, sondern wendet sich gegen dessen Entscheidung als solche (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 2022 - 1 StR 196/22 Rn. 2;… Beschluss vom 7. Juli 2022 - 4 StR 499/21 Rn. 2).
Das Revisionsgericht kann außerhalb des Verfahrens nach § 356a StPO die Entscheidung, mit der es die Rechtskraft des tatrichterlichen Urteils herbeigeführt hat, weder aufheben noch ändern (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Beschluss vom 14. September 2023 - 4 StR 1/23 Rn. 3; Beschluss vom 15. November 2022 - 1 StR 196/22 Rn. 3;… Beschluss vom 9. April 2020 - 3 StR 14/20 Rn. 2).
- BGH, 14.09.2023 - 4 StR 1/23
Zurückweisung der Gegenvorstellung; Abgrenzung einer Gegenvorstellung zur …
Das Revisionsgericht kann außerhalb des Verfahrens nach § 356a StPO die Entscheidung, mit der es die Rechtskraft des tatrichterlichen Urteils herbeigeführt hat, weder aufheben noch ändern (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 15. November 2022 - 1 StR 196/22, juris Rn. 3;… Beschluss vom 9. April 2020 - 3 StR 14/20 Rn. 2 mwN). - BGH, 29.08.2023 - 4 StR 212/23
Zurückweisung der Anhörungsrüge
b) Im Übrigen, soweit der Verurteilte seine Entlassung aus der Unterbringung begehrt und Einwendungen gegen die Anordnung der Maßregel erhebt, ist die Eingabe nicht statthaft, weil das Revisionsverfahren abgeschlossen und der Beschluss des Senats mit einem anderen ordentlichen Rechtsbehelf als mit einer Anhörungsrüge nicht angefochten werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 2022 - 1 StR 196/22 Rn. 3 mwN).
- BGH, 17.03.2026 - 6 StR 168/25 Rn. 2 Eine Gegenvorstellung gegen einen nach § 349 Abs. 2 StPO ergangenen Beschluss ist regelmäßig nicht statthaft, weil ein derartiger Beschluss grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2021 - 6 StR 330/20; vom 15. November 2022 - 1 StR 196/22, jeweils mwN).
- BGH, 11.02.2025 - 4 StR 400/24
Zurückweisung einer Gegenvorstellung
Das Revisionsgericht kann außerhalb des Verfahrens nach § 356a StPO die Entscheidung, mit der es die Rechtskraft des tatrichterlichen Urteils herbeigeführt hat, weder aufheben noch ändern (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 15. November 2022 - 1 StR 196/22 Rn. 3;… Beschluss vom 9. April 2020 - 3 StR 14/20 Rn. 2;… Beschluss vom 14. September 2023 - 4 StR 1/23 Rn. 3). - BGH, 03.12.2025 - 2 StR 249/25
Zurückweisung einer Gegenvorstellung; kein Anspruch auf Übersetzung der …
Rn. 4 Ein Anspruch auf Übersetzung der letztinstanzlichen und rechtskräftigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs besteht - anders als der Verurteilte meint - nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 2022 - 1 StR 196/22, Rn. 3 mwN). - BGH, 09.04.2026 - 4 StR 346/25 Das Revisionsgericht kann außerhalb des Verfahrens nach § 356a StPO die Entscheidung, mit der es die Rechtskraft des tatrichterlichen Urteils herbeigeführt hat, weder aufheben noch ändern (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Beschluss vom 14. September 2023 - 4 StR 1/23 Rn. 3; Beschluss vom 15. November 2022 - 1 StR 196/22 Rn. 3;… Beschluss vom 9. April 2020 - 3 StR 14/20 Rn. 2 mwN).
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| BGH, 23.08.2022 - 1 StR 196/22 |
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 24.01.2022 - 8 Ks 401 Js 101760/21
- BGH, 23.08.2022 - 1 StR 196/22
- BGH, 15.11.2022 - 1 StR 196/22
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