Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 27.06.1978 - 1 StR 205/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,9402
BGH, 27.06.1978 - 1 StR 205/78 (https://dejure.org/1978,9402)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1978 - 1 StR 205/78 (https://dejure.org/1978,9402)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1978 - 1 StR 205/78 (https://dejure.org/1978,9402)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,9402) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Belehrungspflicht eines Sachverständigen - Fehlende Belehrung über das Auskunftsverweigerungsrecht eines Sachverständigen und Verwertung der gleichwohl zustande gekommenen Erklärungen - Anforderungen an die Annahme eines minder schweren Falles ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.12.1976 - 1 StR 416/76

    Ermessen eines Tatrichters hinsichtlich der Art und Weise für das Einholen einer …

    Auszug aus BGH, 27.06.1978 - 1 StR 205/78
    Zwar ist die Begründung mißverständlich, daß die übrigen Umstände in der Person des Angeklagten und in der Tat nicht aus dem Rahmen der gewöhnlich vorkommenden Fälle des § 226 Abs. 1 StGB herausfielen, denke man die verminderte Schuldfähigkeit hinweg; denn die verminderte Schuldfähigkeit kann schon für sich allein zur Annahme eines minder schweren Falles führen, wenn das gesamte Tatbild einschließlich der subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit angesichts der verminderten Schuldfähigkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß der - wenn auch nach § 49 StGB gemilderte - Regelstrafrahmen nicht schuldangemessen ist (BGHSt 16, 360; BGH bei Holtz MDR 1976, 813; BGH, Urteile vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 416/76 - und vom 1. Februar 1977 - 1 StR 829/76 - Beschluß vom 19. April 1978 - 4 StR 156/58 -).

    Daß die Anwendung des § 226 Abs. 2 StGB zu einem geringeren Strafrahmen führen würde, zwingt den Tatrichter nicht dazu, einen minder schweren Fall anzunehmen (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 416/76 -).

  • BGH, 14.05.1974 - 1 StR 366/73

    Hinweis auf Aussagefreiheit in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 27.06.1978 - 1 StR 205/78
    Fraglich ist es auch, ob die ohne solche Belehrung gegenüber einem Sachverständigen abgegebenen Erklärungen des Beschuldigten verwertet werden dürfen (vgl. BGHSt 22, 170; 25, 325;… Meyer a.a.O. § 136 Rdn. 61, 62 m.w.N.).
  • BGH, 31.05.1968 - 4 StR 19/68

    Verstoß gegen Belehrungspflicht - Verwertungsverbot - Aussage des Beschuldigten - …

    Auszug aus BGH, 27.06.1978 - 1 StR 205/78
    Fraglich ist es auch, ob die ohne solche Belehrung gegenüber einem Sachverständigen abgegebenen Erklärungen des Beschuldigten verwertet werden dürfen (vgl. BGHSt 22, 170; 25, 325;… Meyer a.a.O. § 136 Rdn. 61, 62 m.w.N.).
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 27.06.1978 - 1 StR 205/78
    Zwar ist die Begründung mißverständlich, daß die übrigen Umstände in der Person des Angeklagten und in der Tat nicht aus dem Rahmen der gewöhnlich vorkommenden Fälle des § 226 Abs. 1 StGB herausfielen, denke man die verminderte Schuldfähigkeit hinweg; denn die verminderte Schuldfähigkeit kann schon für sich allein zur Annahme eines minder schweren Falles führen, wenn das gesamte Tatbild einschließlich der subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit angesichts der verminderten Schuldfähigkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß der - wenn auch nach § 49 StGB gemilderte - Regelstrafrahmen nicht schuldangemessen ist (BGHSt 16, 360; BGH bei Holtz MDR 1976, 813; BGH, Urteile vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 416/76 - und vom 1. Februar 1977 - 1 StR 829/76 - Beschluß vom 19. April 1978 - 4 StR 156/58 -).
  • BGH, 06.09.1968 - 4 StR 339/68

    Zurechnungsunfähigkeit wegen Geisteskrankheit (Schizophrenie) - Anordnung der …

    Auszug aus BGH, 27.06.1978 - 1 StR 205/78
    Es ist schon zweifelhaft, ob für den mit der Untersuchung eines Angeklagten beauftragten Sachverständigen oder für das beauftragende Strafverfolgungsorgan eine Belehrungspflicht entsprechend der Bestimmung des § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO besteht, wenn der Sachverständige im Rahmen der Untersuchung zur Feststellung des psychischen Zustands zur Tatzeit auch Fragen zum Tatablauf, insbesondere auch zum Alkoholgenuß an den Beschuldigten stellt (vgl. BGH NJW 1968, 2297 = JZ 1969, 437 mit Anmerkung Arzt = JR 1969, 231 mit Anm. Peters;… Kleinknecht, StPO 33. Aufl. vor § 72 Rdn. 13, § 136 Rdn. 2;… Meyer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 136 Rdn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 03.05.1966 - 5 StR 173/66

    Annahme mildernder Umstände wegen erheblich verminderter Zurechnungsfähigkeit bei …

    Auszug aus BGH, 27.06.1978 - 1 StR 205/78
    Es ist nicht rechtsfehlerhaft, wenn sich der Tatrichter unter diesen Umständen für die Anwendung des sich aus den §§ 226 Abs. 1, 49 StGB ergebenden Strafrahmens entschieden hat; denn es ist nicht zu erkennen, warum dem Tatrichter die Möglichkeit genommen werden soll, zwischen zwei zulässigen Strafrahmen frei zu wählen (BGHSt 21, 57, 59).
  • BGH, 01.02.1977 - 1 StR 829/76

    Verminderte Schuldfähigkeit und weitere Umstände als Voraussetzung für eine …

    Auszug aus BGH, 27.06.1978 - 1 StR 205/78
    Zwar ist die Begründung mißverständlich, daß die übrigen Umstände in der Person des Angeklagten und in der Tat nicht aus dem Rahmen der gewöhnlich vorkommenden Fälle des § 226 Abs. 1 StGB herausfielen, denke man die verminderte Schuldfähigkeit hinweg; denn die verminderte Schuldfähigkeit kann schon für sich allein zur Annahme eines minder schweren Falles führen, wenn das gesamte Tatbild einschließlich der subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit angesichts der verminderten Schuldfähigkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß der - wenn auch nach § 49 StGB gemilderte - Regelstrafrahmen nicht schuldangemessen ist (BGHSt 16, 360; BGH bei Holtz MDR 1976, 813; BGH, Urteile vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 416/76 - und vom 1. Februar 1977 - 1 StR 829/76 - Beschluß vom 19. April 1978 - 4 StR 156/58 -).
  • BGH, 14.02.1984 - 1 StR 849/83

    Abgrenzung von direktem und bedingtem Tötungsvorsatz - Strafbefreiender Rücktritt …

    Zur Bejahung dieser Frage hätte die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten - der an chronischem Alkoholismus leidet und der zur Tatzeit eine akute Alkoholintoxikation aufwies - schon für sich allein, erst recht in Verbindung mit weiteren Milderungsgründen führen können (vgl. BGHSt 16, 360, 362; BGH, Urt. vom 27. Juni 1978 - 1 StR 205/78 - bei Holtz MDR 1978, 987; Strafverteidiger 1982, 71; 113; 221; Mösl NStZ 1981, 131, 134 sowie Eser NStZ 1984, 49, 54/55; je mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 19.01.1982 - 1 StR 734/81

    Anforderungen an den Ausschluss eines minder schweren Falles einer Tötung bei …

    Welchen Strafrahmen der Tatrichter wählt, unterliegt seiner pflichtgemäßen Entscheidung (BGHSt 21, 57, 59; Urteil vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 416/76; Urteil vom 27. Juni 1978 - 1 StR 205/78, bei Holtz MDR 1978, 987).
  • BGH, 22.08.1978 - 1 StR 374/78

    Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben - Diebstahl in einem …

    Die verminderte Schuldfähigkeit kann schon für sich allein zur Annahme eines minder schweren Falles führen, wenn das gesamte Tatbild einschließlich der subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit angesichts der verminderten Schuldfähigkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß der - wenn auch nach § 49 StGB gemilderte - Regelstrafrahmen nicht schuldangemessen ist (BGHSt 16, 360; BGH bei Holtz MDR 1976, 813; BGH, Urteile vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 416/76 -, vom 1. Februar 1977 - 1 StR 829/76 - und vom 27. Juni 1978 - 1 StR 205/78 - Beschluß vom 19. April 1978 - 4 StR 156/78 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht