Rechtsprechung
| BGH, 22.07.2020 - 1 StR 220/20 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 StGB
Strafzumessung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafzumessung: Berücksichtigung der vorhandenen bzw. fehlenden Therapiebereitschaft eines drogenabhängigen Täters; Anwendung des Zweifelssatzes
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 StGB
Strafzumessung: Berücksichtigung der vorhandenen bzw. fehlenden Therapiebereitschaft eines drogenabhängigen Täters; Anwendung des Zweifelssatzes - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 64 StGB, § 349 Abs. 4 StPO, § 46 StGB, § 21 StGB
- Wolters Kluwer
Wertung einer fehlenden Therapiebereitschaft eines Täters als Strafschärfungsgrund bei Vorliegen einer schweren Suchterkrankung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StGB § 46
Wertung einer fehlenden Therapiebereitschaft eines Täters als Strafschärfungsgrund bei Vorliegen einer schweren Suchterkrankung - datenbank.nwb.de
Strafzumessung: Berücksichtigung der vorhandenen bzw. fehlenden Therapiebereitschaft eines drogenabhängigen Täters; Anwendung des Zweifelssatzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 12.12.2019 - 4 KLs 120 Js 16380/19
- BGH, 22.07.2020 - 1 StR 220/20
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2020, 303
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.06.2017 - 4 StR 234/17
Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Therapiebereitschaft)
Auszug aus BGH, 22.07.2020 - 1 StR 220/20
Zwar kann eine etwa vorhandene Therapiebereitschaft eine strafmildernde Wirkung entfalten (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 4 StR 234/17 Rn. 5 mwN). - BGH, 05.03.2013 - 5 StR 25/13
Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit trotz planvollem Vorgehens; Anwendung …
Auszug aus BGH, 22.07.2020 - 1 StR 220/20
Dies ist rechtsfehlerhaft; denn der Zweifelssatz darf nicht so angewendet werden, dass er sich an anderer Stelle zu Lasten des Täters auswirkt (…Fischer, StGB, 67. Aufl. 2020, § 20 Rn. 67, vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 5. März 2013 - 5 StR 25/13 Rn. 6 mwN).
- BayObLG, 26.02.2025 - 201 ObOWi 68/25
Mehrfache Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer Fahrt
Rn. 32 Allerdings entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass der Zweifelssatz niemals so angewendet werden darf, dass er sich an anderer Stelle zu Lasten des Betroffenen auswirkt (BGH, Beschluss vom 22.07.2020 - 1 StR 220/20;… Fischer, StGB 72. Aufl. § 20 Rn. 67, vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 05.03.2013 - 5 StR 25/13 jew. m.w.N.).
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