Rechtsprechung
| BGH, 14.06.2016 - 1 StR 221/16 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 20 StGB
Schuldunfähigkeit (Anschluss des Gerichts an eine Beurteilung eines Sachverständigen: Darstellung im Urteil; Anwendung des Zweifelssatzes) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Schuldunfähigkeit: Anwendung des Zweifelssatzes bei schizoider Persönlichkeitsstörung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 20 StGB, § 261 StPO
Schuldunfähigkeit: Anwendung des Zweifelssatzes bei schizoider Persönlichkeitsstörung - IWW
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung der Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit bei der Anordnung seiner Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung der Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit bei der Anordnung seiner Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
- rechtsportal.de
StGB § 20 ; StGB § 21 ; StGB § 63
Berücksichtigung der Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit bei der Anordnung seiner Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schuldunfähigkeit - in dubio und die Urteilsgründe
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 27.01.2016 - 5 KLs 105 Js 515/15
- BGH, 14.06.2016 - 1 StR 221/16
Papierfundstellen
- StV 2019, 235 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BGH, 19.11.2014 - 4 StR 497/14
Verminderte Schuldfähigkeit (Anforderung an die Urteilsbegründung; in dubio pro …
Auszug aus BGH, 14.06.2016 - 1 StR 221/16
Bleiben nach abgeschlossener Beweiswürdigung nicht behebbare tatsächliche Zweifel bestehen, die sich auf die Art und den Grad des psychischen Ausnahmezustandes beziehen, ist zugunsten des Täters zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14, NStZ-RR 2015, 71 (nur Leitsatz) mwN).Demgegenüber ist die Maßregelanordnung aufzuheben, weil sie zu der Schuldfähigkeitsbeurteilung in einem untrennbaren Zusammenhang steht (vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14).
- BGH, 19.12.2012 - 4 StR 417/12
Nachstellung (unbefugtes Nachstellen; schwerwiegende Beeinträchtigung der …
Auszug aus BGH, 14.06.2016 - 1 StR 221/16
Bei der Prüfung der Schuldfähigkeit ist stets die konkretisierende Darstellung erforderlich, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei der Begehung der Taten auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 417/12, NStZ-RR 2013, 145). - BGH, 19.12.2012 - 4 StR 494/12
Raub (Zueignungsabsicht bezüglich Behältnis, in dem Bargeld vermutet wird und …
Auszug aus BGH, 14.06.2016 - 1 StR 221/16
Dem steht nicht entgegen, dass auch bei einer diagnostizierten schizoiden Persönlichkeitsstörung die Voraussetzungen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB nicht ohne weiteres, sondern nur in Abhängigkeit vom Ausprägungsgrad der Störung und ihrem Einfluss auf die soziale Anpassungsfähigkeit des Betroffenen gegeben sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 494/12, BGHR StGB § 20 Seelische Abartigkeit 6 und vom 21. September 2004 - 3 StR 333/04, NStZ 2005, 326).
- BGH, 17.06.2014 - 4 StR 171/14
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen …
Auszug aus BGH, 14.06.2016 - 1 StR 221/16
Allerdings müssen dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergegeben werden, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2016 - 2 StR 314/15 und vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306 mwN). - BGH, 27.01.2016 - 2 StR 314/15
Schuldunfähigkeit (Anforderungen an die Darstellung im Urteil: …
Auszug aus BGH, 14.06.2016 - 1 StR 221/16
Allerdings müssen dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergegeben werden, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2016 - 2 StR 314/15 und vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306 mwN). - BGH, 21.09.2004 - 3 StR 333/04
Versuchter Mord; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Auszug aus BGH, 14.06.2016 - 1 StR 221/16
Dem steht nicht entgegen, dass auch bei einer diagnostizierten schizoiden Persönlichkeitsstörung die Voraussetzungen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB nicht ohne weiteres, sondern nur in Abhängigkeit vom Ausprägungsgrad der Störung und ihrem Einfluss auf die soziale Anpassungsfähigkeit des Betroffenen gegeben sind (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 494/12, BGHR StGB § 20 Seelische Abartigkeit 6 und vom 21. September 2004 - 3 StR 333/04, NStZ 2005, 326).
- BGH, 12.05.2022 - 5 StR 99/22
Erschießung eines nächtlichen Einbrechers in Lübeck muss neu verhandelt werden
Die Frage, ob und gegebenenfalls welche relevante Störung beim Angeklagten vorliegt, muss in der Regel - notfalls unter Anwendung des Zweifelssatzes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14; vom 14. Juni 2016 - 1 StR 221/16) - in einem ersten Schritt beantwortet werden. - BGH, 06.11.2024 - 5 StR 276/24
Anforderungen an die tatrichterliche Prüfung der Schuldfähigkeit
a) Für die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit eines Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, muss in der Regel - notfalls unter Anwendung des Zweifelssatzes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14; vom 14. Juni 2016 - 1 StR 221/16) - in einem ersten Schritt die Frage beantwortet werden, ob und gegebenenfalls welche relevante Störung beim Angeklagten vorlag. - BGH, 04.12.2024 - 2 StR 352/24
Schuldfähigkeit (Rechtsfrage; Darlegungsanforderungen: Auswirkungen der …
a) Für die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit eines Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, muss in der Regel - notfalls unter Anwendung des Zweifelssatzes (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14, Rn. 9; vom 14. Juni 2016 - 1 StR 221/16, Rn. 9) - in einem ersten Schritt die Frage beantwortet werden, ob und gegebenenfalls welche relevante Störung beim Angeklagten vorlag. - BGH, 10.10.2024 - 4 StR 304/24
Erlaubnistatumstandsirrtum (Vorstellungsausfälle aufgrund psychischer Erkrankung; …
Jedenfalls hätte es unter diesen Umständen begründender Ausführungen dazu bedurft, warum die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten - auch nur in Anwendung des Zweifelsgrundsatzes (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 1 StR 221/16 Rn. 9) - nicht auch im Sinne des § 20 StGB aufgehoben gewesen sein kann. - BGH, 26.02.2025 - 5 StR 733/24
Anforderungen an die Prüfung einer ausgeschlossenen oder erheblich geminderten …
Für die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit eines Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, muss in der Regel - notfalls unter Anwendung des Zweifelssatzes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14; vom 14. Juni 2016 - 1 StR 221/16) - in einem ersten Schritt die Frage beantwortet werden, ob und gegebenenfalls welche relevante Störung beim Angeklagten vorlag.
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