Rechtsprechung
| BGH, 09.07.2019 - 1 StR 222/19 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 212 Abs. 1 StGB; § 15 StGB
Totschlag (Tötungsvorsatz: erforderliche Gesamtbetrachtung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 306a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StGB, § 353 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Ausführungen des Gerichts zum bedingten Tötungsvorsatz hinsichtlich des versuchten Totschlags (hier: Brandlegung in einer Flüchtlingsunterkunft)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 306a Abs. 1 Nr. 1
Anforderungen an die Ausführungen des Gerichts zum bedingten Tötungsvorsatz hinsichtlich des versuchten Totschlags (hier: Brandlegung in einer Flüchtlingsunterkunft) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bedingter Tötungsvorsatz
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anforderungen an die Ausführungen des Gerichts zum bedingten Tötungsvorsatz
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17
Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben
Auszug aus BGH, 09.07.2019 - 1 StR 222/19
Beide Elemente des bedingten Vorsatzes müssen in jedem Einzelfall umfassend geprüft und gegebenenfalls durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17 Rn. 18 …und vom 16. September 2015 - 2 StR 483/14 Rn. 14).Ihre Bejahung oder Verneinung kann nur auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände des Einzelfalls erfolgen (vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17 Rn. 19 …und vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183 Rn. 26), in welche insbesondere die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung, die konkrete Angriffsweise des Täters, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motivationslage einzubeziehen sind (vgl. BGH…, Urteil vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13 Rn. 7).
- BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11
Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die …
Auszug aus BGH, 09.07.2019 - 1 StR 222/19
Ihre Bejahung oder Verneinung kann nur auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände des Einzelfalls erfolgen (…vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17 Rn. 19 und vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183 Rn. 26), in welche insbesondere die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung, die konkrete Angriffsweise des Täters, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motivationslage einzubeziehen sind (vgl. BGH…, Urteil vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13 Rn. 7). - BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67
Zum Gefährdungsvorsatz in § 315b StGB
Auszug aus BGH, 09.07.2019 - 1 StR 222/19
Das Landgericht hätte zudem weitergehend erörtern müssen, ob der Angeklagte gegebenenfalls lediglich eine Gefährdung der in der Unterkunft befindlichen Personen in Kauf genommen haben könnte, mithin lediglich Gefährdungsvorsatz und kein Schädigungsvorsatz gegeben sein könnte (…vgl. zu diesen unterschiedlichen Bezugspunkten des Vorsatzes BGH, Urteile vom 12. Juni 2008 - 4 StR 78/08 Rn. 17, 19 und vom 15. Dezember 1967 - 4 StR 441/67, BGHSt 22, 67, 73 f.;… MüKo-StGB/Radtke, 3. Aufl., § 306b Rn. 30;… LK-StGB/Wolff, 12. Aufl., § 306b Rn. 17).
- BGH, 16.05.2013 - 3 StR 45/13
Eingeschränkte Revisibilität der tatrichterlichen Beweiswürdigung; …
Auszug aus BGH, 09.07.2019 - 1 StR 222/19
Ihre Bejahung oder Verneinung kann nur auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände des Einzelfalls erfolgen (…vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17 Rn. 19 …und vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183 Rn. 26), in welche insbesondere die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung, die konkrete Angriffsweise des Täters, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motivationslage einzubeziehen sind (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13 Rn. 7). - BGH, 16.09.2015 - 2 StR 483/14
Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; tatrichterliche Beweiswürdigung: Darstellung der …
Auszug aus BGH, 09.07.2019 - 1 StR 222/19
Beide Elemente des bedingten Vorsatzes müssen in jedem Einzelfall umfassend geprüft und gegebenenfalls durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Urteile vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17 Rn. 18 und vom 16. September 2015 - 2 StR 483/14 Rn. 14). - BGH, 12.06.2008 - 4 StR 78/08
Versuchte besonders schwere Brandstiftung (Abgrenzung von Gefährdungsvorsatz und …
Auszug aus BGH, 09.07.2019 - 1 StR 222/19
Das Landgericht hätte zudem weitergehend erörtern müssen, ob der Angeklagte gegebenenfalls lediglich eine Gefährdung der in der Unterkunft befindlichen Personen in Kauf genommen haben könnte, mithin lediglich Gefährdungsvorsatz und kein Schädigungsvorsatz gegeben sein könnte (vgl. zu diesen unterschiedlichen Bezugspunkten des Vorsatzes BGH, Urteile vom 12. Juni 2008 - 4 StR 78/08 Rn. 17, 19 und vom 15. Dezember 1967 - 4 StR 441/67, BGHSt 22, 67, 73 f.;… MüKo-StGB/Radtke, 3. Aufl., § 306b Rn. 30;… LK-StGB/Wolff, 12. Aufl., § 306b Rn. 17).
- BGH, 29.05.2026 - 6 StR 527/25
Aufhebung des Urteils des LG wgen Verurteilung des Angeklagten u.a. zu versuchtem …
Ihre Bejahung oder Verneinung hat auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände des Einzelfalls zu erfolgen (…vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, Rn. 19…, vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183 Rn. 26), in welche insbesondere die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung, die konkrete Angriffsweise des Täters, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motivationslage einzubeziehen sind (vgl. BGH…, Urteil vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, Rn. 7; Beschluss vom 9. Juli 2019 - 1 StR 222/19, Rn. 9).Die damit erkennbar gemeinte objektive Gefährlichkeit der Tathandlung erweist sich auch als wesentliches Beweiszeichen für das kognitive und das voluntative Vorsatzelement (vgl. BGH…, Urteil vom 7. Juli 2015 - 4 StR 558/15, Rn. 14; Beschluss vom 9. Juli 2019 - 1 StR 222/19, Rn. 9).
- LG Heilbronn, 22.04.2024 - 2 KLs 35 Js 5260/23
Jugendstrafverfahren in einem Raserfall: Illegales Kraftfahrzeug-Alleinrennen …
Rn. 447 Die Bejahung oder Verneinung des Wissens- und des Willenselements kann nur auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände des Einzelfalls erfolgen, in welche insbesondere die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung, die konkrete Angriffsweise des Täters, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motivationslage einzubeziehen sind (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2019, 1 StR 222/19).
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