Rechtsprechung
| BGH, 06.05.1986 - 1 StR 226/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Auswirkungen des 23. Strafrechtsänderungsgesetzes auf die Anwendung des § 67 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) - Geltung der Regelungen des 23. Strafrechtsänderungsgesetzes für bereits anhängige Verfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.04.1986 - 1 StR 17/86
Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel - Darlegung konkreter …
Auszug aus BGH, 06.05.1986 - 1 StR 226/86
Bei der neuen Entscheidung wird die Strafkammer - auch unabhängig von der Änderung des § 67 Abs. 2 StGB - zu prüfen haben, ob der Angeklagte bis dahin soviel Untersuchungshaft verbüßt hat, daß ihre Dauer und die voraussichtliche Dauer der Unterbringung in der Entziehungsanstalt zusammen mindestens die Hälfte der Strafe ausmachen; in diesem Fall wäre die gebotene Entlassung aus der Entziehungsbehandlung in die Freiheit auch ohne Vorwegvollzug der Strafe möglich (§ 67 Abs. 5 S. 1 n.F. StGB; vgl. BGH, Beschl. v. 10. April 1986 - 1 StR 17/86).
- BGH, 03.07.1986 - 4 StR 287/86
Strafbarkeit wegen schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit …
- BGH, 07.07.1986 - 3 StR 258/86
Maßregeln der Besserung und Sicherung: Änderung der Vollstreckungsreihenfolge
Gerade weil nach Auffassung des Landgerichts ein Behandlungserfolg erst bei längerfristiger Behandlung erwartet werden kann (UA S. 63), versteht es sich im Hinblick auf die bereits vollzogene und auf die Freiheitsstrafe anzurechnende Untersuchungshaft nicht von selbst, inwiefern hier durch den Vorwegvollzug der verhängten Freiheitsstrafe erreicht werden kann, daß die Behandlung nach § 64 StGB der Entlassung in die Freiheit unmittelbar vorangeht (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Mai 1986 - 1 StR 226/86 - und vom 10. April 1986 - 1 StR 17/86). - BGH, 23.10.1986 - 1 StR 559/86
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Vollzug von Strafe vor …
Die Neuregelung, die nach § 2 Abs. 6 StGB, § 354 a StPO auch für das anhängige Verfahren gilt, ermöglicht es nunmehr auch, schon im Urteil anzuordnen, einen Teil der Strafe vor der Maßregel zu vollziehen, wenn die sachlichen Voraussetzungen für eine Änderung der in § 67 Abs. 1 StGB bestimmten Reihenfolge der Vollstreckung gegeben sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 1986 - 1 StR 226/86, vom 31. Juli 1986 - 4 StR 418/86 - und vom 18. September 1986 - 4 StR 462/86 - …sowie Urt. vom 3. Juli 1986 - 4 StR 287/86; vgl. ferner Maul/Lauven NStZ 1986, 397). - BGH, 07.07.1986 - 2 StR 258/86
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Anordnung über den …
Gerade weil nach Auffassung des Landgerichts ein Behandlungserfolg erst bei längerfristiger Behandlung erwartet werden kann (UA S. 63), versteht es sich im Hinblick auf die bereits vollzogene und auf die Freiheitsstrafe anzurechnende Untersuchungshaft nicht von selbst, inwiefern hier durch den Vorwegvollzug der verhängten Freiheitsstrafe erreicht werden kann, daß die Behandlung nach § 64 StGB der Entlassung in die Freiheit unmittelbar vorangeht (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Mai 1986 - 1 StR 226/86 - und vom 10. April 1986 - 1 StR 17/86).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".