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Rechtsprechung
   BGH, 23.08.2022 - 1 StR 232/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,27211
BGH, 23.08.2022 - 1 StR 232/22 (https://dejure.org/2022,27211)
BGH, Entscheidung vom 23.08.2022 - 1 StR 232/22 (https://dejure.org/2022,27211)
BGH, Entscheidung vom 23. August 2022 - 1 StR 232/22 (https://dejure.org/2022,27211)
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  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 BtMG; § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG; § 55 Abs. 1 StGB
    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (minder schwerer Fall: Sperrwirkung der tateinheitlichen unerlaubten Einfuhr hinsichtlich des Strafrahmen); nachträgliche Gesamtstrafenbildung (erforderliche Feststellungen zum Zeitpunkt der früheren ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Sperrwirkung bei der Strafrahmenbildung sowie Zäsurwirkung hinsichtlich Gesamtstrafenbildung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30 Abs 1 Nr 4 BtMG, § 30a Abs 2 Nr 2 BtMG, § 55 Abs 1 S 1 StGB
    Sperrwirkung bei der Strafrahmenbildung sowie Zäsurwirkung hinsichtlich Gesamtstrafenbildung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 30a Abs. 3 BtMG, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, § 38 Abs. 2 Halbs. 1 StGB, § 30 Abs. 2 BtMG, § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 154 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Aufhebung der festgesetzten Einzelstrafe und die unter Einbeziehung der Einzelstrafen aus zwei Vorverurteilungen nachträglich gebildete Gesamtstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Aufhebung der festgesetzten Einzelstrafe und die unter Einbeziehung der Einzelstrafen aus zwei Vorverurteilungen nachträglich gebildete Gesamtstrafe

  • rechtsportal.de

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Aufhebung der festgesetzten Einzelstrafe und die unter Einbeziehung der Einzelstrafen aus zwei Vorverurteilungen nachträglich gebildete Gesamtstrafe

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.09.2020 - 3 StR 469/19

    Strafrahmen beim minder schweren Fall des bewaffneten Handeltreibens mit …

    Auszug aus BGH, 23.08.2022 - 1 StR 232/22
    Übersehen hat es jedoch zum einen, dass die Sperrwirkung allein die durch den verdrängten Tatbestand vorgegebene Mindeststrafe betrifft, wohingegen hinsichtlich der Höchststrafe die für den Schuldspruch maßgebliche Bestimmung gilt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. September 2020 - 3 StR 469/19, BGHR BtMG § 30a Abs. 3 Strafzumessung 5 Rn. 5 …und vom 25. Mai 2010 - 1 StR 59/10 Rn. 17;… Urteil vom 4. Februar 2021 - 4 StR 457/20 Rn. 6; je mwN).
  • BGH, 26.02.2020 - 4 StR 474/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Sperrwirkung …

    Auszug aus BGH, 23.08.2022 - 1 StR 232/22
    Wäre - was nicht ausgeschlossen erscheint - auch insoweit ein minder schwerer Fall anzunehmen, so entfiele die Sperrwirkung des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG mit der Folge, dass es bei dem gesetzlichen Strafrahmen des minder schweren Falles im Sinne des § 30a Abs. 3 BtMG sein Bewenden hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2020 - 4 StR 474/19, BGHR, BtMG § 30a Abs. 3 Strafzumessung 4 Rn. 7).
  • BGH, 25.05.2010 - 1 StR 59/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; …

    Auszug aus BGH, 23.08.2022 - 1 StR 232/22
    Übersehen hat es jedoch zum einen, dass die Sperrwirkung allein die durch den verdrängten Tatbestand vorgegebene Mindeststrafe betrifft, wohingegen hinsichtlich der Höchststrafe die für den Schuldspruch maßgebliche Bestimmung gilt (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. September 2020 - 3 StR 469/19, BGHR BtMG § 30a Abs. 3 Strafzumessung 5 Rn. 5 und vom 25. Mai 2010 - 1 StR 59/10 Rn. 17;… Urteil vom 4. Februar 2021 - 4 StR 457/20 Rn. 6; je mwN).
  • BGH, 04.02.2021 - 4 StR 457/20

    Urteilsgründe (Darstellungsanforderungen)

    Auszug aus BGH, 23.08.2022 - 1 StR 232/22
    Übersehen hat es jedoch zum einen, dass die Sperrwirkung allein die durch den verdrängten Tatbestand vorgegebene Mindeststrafe betrifft, wohingegen hinsichtlich der Höchststrafe die für den Schuldspruch maßgebliche Bestimmung gilt (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. September 2020 - 3 StR 469/19, BGHR BtMG § 30a Abs. 3 Strafzumessung 5 Rn. 5 …und vom 25. Mai 2010 - 1 StR 59/10 Rn. 17; Urteil vom 4. Februar 2021 - 4 StR 457/20 Rn. 6; je mwN).
  • BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81

    Gebundenheit der Staatsanwaltschaft an eine vor Anklageerhebung getroffene …

    Auszug aus BGH, 23.08.2022 - 1 StR 232/22
    Die nach § 154 Abs. 1 StPO eingestellte Tat wurde nach den Urteilsgründen prozessordnungsgemäß festgestellt; sie darf daher für die Strafzumessung herangezogen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 1981 - 3 StR 83/81 BGHSt 30, 165).
  • BGH, 16.06.2026 - 5 StR 154/26

    Erfolglose Revisionen der Angeklagten wegen rechtmäßiger Verurteilung wegen …

    Maßgeblich ist vielmehr ein Vergleich der konkret anzuwendenden Strafrahmen unter Berücksichtigung von Ausnahmestrafrahmen, etwa bei Vorliegen eines minder schweren oder eines besonders schweren Falls (…vgl. BGH, Urteile vom 15. März 2023 - 5 StR 432/22 Rn. 10;… vom 2. März 2023 - 4 StR 298/22 Rn. 27;… vom 2. Juli 2020 - 4 StR 136/20 Rn. 6;… vom 8. September 1993 - 3 StR 373/93, BGHR StGB § 52 Abs. 2 Androhen 1;… LK-StGB/Scholze, 14. Aufl., § 52 Rn. 52; zu der hiervon zu unterscheidenden Sperrwirkung der Mindeststrafe eines im Wege der Gesetzeskonkurrenz verdrängten Delikts vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. August 2023 - 1 StR 232/22 Rn. 3; vom 5. Juli 2023 - 5 StR 235/23).
  • BGH, 10.04.2024 - 5 StR 444/23

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessungsentscheidung bei Verurteilung wegen …

    a) Das Landgericht hat bei der Strafrahmenwahl schon übersehen, dass auch § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG eine Sperrwirkung entfalten könnte (BGH, Beschluss vom 23. August 2022 - 1 StR 232/22 Rn. 3).
  • BGH, 09.04.2024 - 2 StR 57/24

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Sofern das neue Tatgericht bei der Bemessung der Gesamtstrafe erneut die nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellten beiden Taten zu Lasten des Angeklagten einbeziehen will, sind sie - anders als bislang geschehen - prozessordnungsgemäß festzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2022 - 1 StR 232/22, StV 2023, 477, 478 mwN).
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