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Rechtsprechung
   BGH, 10.07.2001 - 1 StR 235/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6421
BGH, 10.07.2001 - 1 StR 235/01 (https://dejure.org/2001,6421)
BGH, Entscheidung vom 10.07.2001 - 1 StR 235/01 (https://dejure.org/2001,6421)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 2001 - 1 StR 235/01 (https://dejure.org/2001,6421)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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  • HRR Strafrecht

    § 206 a Abs. 1 StPO; § 467 Abs. 1 StPO; § 467 Abs. 3 StPO
    Verfahrenseinstellung (Tod des Angeklagten); Gegenstandsloses (angefochtenes) Urteil; Verfahrenshindernis; Kostenentscheidung (Notwendige Auslagen)

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.06.1999 - 4 StR 595/97

    Tod des Betroffenen; Einstellung; Rechtsbeschwerdeverfahren; Bußgeldverfahren

    Auszug aus BGH, 10.07.2001 - 1 StR 235/01
    Das Verfahren ist gemäß § 206 a Abs. 1 StPO einzustellen (BGH NJW 1999, 3644).
  • BGH, 05.08.1999 - 4 StR 640/98

    Entschädigung; Einstellungsbeschluß; Tod des Angeklagten; Beschränkung des …

    Auszug aus BGH, 10.07.2001 - 1 StR 235/01
    Das angefochtene Urteil ist damit gegenstandslos, ohne daß es einer Aufhebung bedarf (BGHR StPO § 467 Abs. 3 Verfahrenshindernis 2).
  • BGH, 21.12.2007 - 2 StR 485/06

    Einstellung des Verfahrens aufgrund täuschungsbedingten Tatsachenirrtums …

    Soweit in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgeführt worden ist, bei Eintritt eines endgültigen Verfahrenshindernisses im Revisionsverfahren werde durch Erlass eines Einstellungsbeschlusses das angefochtene, noch nicht rechtskräftige Urteil ohne Weiteres "gegenstandslos" (…vgl. etwa BGHR StPO § 467 Abs. 3 Verfahrenshindernis 2; BGH, Beschl. vom 10. Juli 2001 - 1 StR 235/01), erscheint dies schon deshalb zweifelhaft, weil zur Begründung der Kostenentscheidung in entsprechenden Einstellungsbeschlüssen regelmäßig auf die Erfolgsaussichten der Revision und damit gerade auf die inhaltliche Richtigkeit des Urteils abgestellt worden ist.
  • BGH, 09.05.2006 - 1 StR 57/06

    (keine) Revisionserstreckung bei Revisionsausschluss gemäß § 55 Abs. 2 JGG …

    Nicht nur bei einer Schuldspruchberichtigung, sondern auch bei einem Vorgehen nach § 206a StPO bedarf es einer Urteilsaufhebung nicht, da das angefochtene Urteil in diesem Fall ipso iure gegenstandslos wird (…vgl. BGHR StPO § 467 Abs. 3 Verfahrenshindernis 2; Senatsbeschluss vom 10. Juli 2001 - 1 StR 235/01 - Umdruck S. 2).
  • BGH, 28.04.2021 - 4 StR 500/20

    Kosten und notwendige Auslagen bei Freispruch, Nichteröffnung und Einstellung …

    Zwar hängt die Frage, ob der Staatskasse auch die Aufwendungen des Angeklagten auferlegt werden, von den Erfolgsaussichten der von ihm eingelegten Revision ab (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2001 - 1 StR 235/01).
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