Rechtsprechung
| BGH, 04.11.2021 - 1 StR 236/21 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO; § 261 Abs. 1 Satz 1 StPO
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Eintritt des Taterfolgs der Steuerverkürzung: Abschluss der Veranlagungsarbeiten des zuständigen Finanzamts im Wesentlichen, erforderliche Feststellungen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Hinterziehung von Veranlagungssteuern durch Unterlassen: Eintritt des Taterfolgs; Steuererklärung nach Kenntnis von der Einleitung eines Strafverfahrens; Strafurteilsgründe
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 370 Abs 1 Nr 2 AO, § 370 Abs 2 AO, § 393 AO, § 22 StGB, § 23 StGB
Hinterziehung von Veranlagungssteuern durch Unterlassen: Eintritt des Taterfolgs; Steuererklärung nach Kenntnis von der Einleitung eines Strafverfahrens; Strafurteilsgründe - IWW
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Verurteilung wegen vollendeter Steuerhinterziehung
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
AO § 370 Abs. 1 Nr. 2
Vollendung der Steuerhinterziehung durch Unterlassen - Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
AO § 370 Abs. 1 Nr. 2; AO § 370 Abs. 2; StGB § 22; StGB § 23; StGB § 27; StPO § 267 Abs. 1 S. 1
Zeitpunkt der Tatvollendung bei Hinterziehung von Veranlagungssteuern durch Unterlassen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 267 Abs. 1 S. 1
Anforderungen an die Verurteilung wegen vollendeter Steuerhinterziehung - datenbank.nwb.de
Hinterziehung vin Veranlagungssteuern durch Unterlassen: Eintritt des Taterfolgs; Steuererklärung nach Kenntnis von der Einleitung eines Strafverfahrens; Strafurteilsgründe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München II, 09.03.2021 - W 5 KLs 65 Js 34698/15
- BGH, 04.11.2021 - 1 StR 236/21
Papierfundstellen
- StV 2022, 739 (Ls.)
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (10)
- BGH, 09.07.2020 - 1 StR 567/19
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (steuerrechtliche Erklärungspflicht als …
Auszug aus BGH, 04.11.2021 - 1 StR 236/21
Bei der Blankettstrafnorm des § 370 AO, die erst zusammen mit den sie ausfüllenden steuerrechtlichen Vorschriften die maßgebliche Strafvorschrift bildet, muss sich aus den Feststellungen ergeben, welches steuerlich erhebliche Verhalten im Rahmen der jeweiligen Abgabenart zu einer Steuerverkürzung geführt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2020 - 1 StR 567/19 Rn. 6 …und vom 21. Mai 2019 - 1 StR 159/19 Rn. 8).Der Senat hebt auch die übrigen gegen die Angeklagten festgesetzten Einzelstrafen auf, um dem neuen Tatgericht eine in sich stimmige Strafzumessung zu ermöglichen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2020 - 1 StR 567/19 Rn. 9 …und vom 31. März 2020 - 1 StR 403/19 Rn. 8).
- BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09
Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der …
Auszug aus BGH, 04.11.2021 - 1 StR 236/21
Hierzu bedarf es ausreichender tatsächlicher Feststellungen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. April 2021 - 1 StR 60/21 Rn. 6 und vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09 Rn. 76 ff.). - BGH, 19.01.2011 - 1 StR 640/10
Vollendung der Steuerhinterziehung bei Fälligkeitssteuern und …
Auszug aus BGH, 04.11.2021 - 1 StR 236/21
Bei der Hinterziehung von Veranlagungssteuern durch Unterlassen tritt - sofern nicht vorher ein Schätzungsbescheid ergangen ist - der Taterfolg der Steuerverkürzung zu dem Zeitpunkt ein, zu dem die Veranlagung stattgefunden hätte, wenn die Steuererklärung pflichtgemäß eingereicht worden wäre; dies ist spätestens dann der Fall, wenn das zuständige Finanzamt die Veranlagungsarbeiten für die betreffende Steuerart und den betreffenden Zeitraum im Wesentlichen abgeschlossen hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2011 - 1 StR 640/10 Rn. 8 …und vom 28. Oktober 1998 - 5 StR 500/98 Rn. 3).
- BGH, 01.06.2021 - 1 StR 127/21
Steuerhinterziehung (Suspendierung der Strafbewehrung steuerlicher …
Auszug aus BGH, 04.11.2021 - 1 StR 236/21
Sollte der Angeklagte aber bereits vor dem Ende des Großteils der Abschlussarbeiten und damit vor Tatvollendung Kenntnis von dem eingeleiteten Strafverfahren erlangt haben, wäre wegen des Verbots des Zwangs zur Selbstbelastung seine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für die Veranlagungszeiträume entfallen, auf die sich das eingeleitete Strafverfahren bezieht; insoweit wäre der Angeklagte nur wegen Versuchs (§ 370 Abs. 2 AO) zu bestrafen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juni 2021 - 1 StR 127/21 Rn. 8 mwN). - BGH, 28.10.1998 - 5 StR 500/98
Vollendung der Steuerhinterziehung
Auszug aus BGH, 04.11.2021 - 1 StR 236/21
Bei der Hinterziehung von Veranlagungssteuern durch Unterlassen tritt - sofern nicht vorher ein Schätzungsbescheid ergangen ist - der Taterfolg der Steuerverkürzung zu dem Zeitpunkt ein, zu dem die Veranlagung stattgefunden hätte, wenn die Steuererklärung pflichtgemäß eingereicht worden wäre; dies ist spätestens dann der Fall, wenn das zuständige Finanzamt die Veranlagungsarbeiten für die betreffende Steuerart und den betreffenden Zeitraum im Wesentlichen abgeschlossen hat (st. Rspr.;… vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2011 - 1 StR 640/10 Rn. 8 und vom 28. Oktober 1998 - 5 StR 500/98 Rn. 3). - BGH, 06.04.2021 - 1 StR 60/21
Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Festsetzungssteuern durch Unterlassen: …
Auszug aus BGH, 04.11.2021 - 1 StR 236/21
Hierzu bedarf es ausreichender tatsächlicher Feststellungen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. April 2021 - 1 StR 60/21 Rn. 6 …und vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09 Rn. 76 ff.). - BGH, 11.10.2018 - 1 StR 538/17
Steuerhinterziehung (erforderliche Feststellungen im Urteil: …
Auszug aus BGH, 04.11.2021 - 1 StR 236/21
Dies muss in einer geschlossenen Darstellung aller äußeren und jeweils im Zusammenhang damit auch der dazugehörigen inneren Tatsachen in so vollständiger Weise geschehen, dass in den konkret angeführten Tatsachen der gesetzliche Tatbestand erkannt werden kann (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2019 - 1 StR 484/18 Rn. 4 und vom 11. Oktober 2018 - 1 StR 538/17 Rn. 11, jeweils mwN). - BGH, 07.02.2019 - 1 StR 484/18
Steuerhinterziehung (erforderliche Feststellungen im Urteil: Darstellung der …
Auszug aus BGH, 04.11.2021 - 1 StR 236/21
Dies muss in einer geschlossenen Darstellung aller äußeren und jeweils im Zusammenhang damit auch der dazugehörigen inneren Tatsachen in so vollständiger Weise geschehen, dass in den konkret angeführten Tatsachen der gesetzliche Tatbestand erkannt werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2019 - 1 StR 484/18 Rn. 4 …und vom 11. Oktober 2018 - 1 StR 538/17 Rn. 11, jeweils mwN). - BGH, 31.03.2020 - 1 StR 403/19
Einziehung (erlangtes Etwas bei Verkürzung von Verbrauchssteuern); gewerbsmäßiger …
Auszug aus BGH, 04.11.2021 - 1 StR 236/21
Der Senat hebt auch die übrigen gegen die Angeklagten festgesetzten Einzelstrafen auf, um dem neuen Tatgericht eine in sich stimmige Strafzumessung zu ermöglichen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2020 - 1 StR 567/19 Rn. 9 und vom 31. März 2020 - 1 StR 403/19 Rn. 8). - BGH, 21.05.2019 - 1 StR 159/19
Steuerhinterziehung (Urteilsbegründung: erforderliche Angabe der …
Auszug aus BGH, 04.11.2021 - 1 StR 236/21
Bei der Blankettstrafnorm des § 370 AO, die erst zusammen mit den sie ausfüllenden steuerrechtlichen Vorschriften die maßgebliche Strafvorschrift bildet, muss sich aus den Feststellungen ergeben, welches steuerlich erhebliche Verhalten im Rahmen der jeweiligen Abgabenart zu einer Steuerverkürzung geführt hat (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2020 - 1 StR 567/19 Rn. 6 und vom 21. Mai 2019 - 1 StR 159/19 Rn. 8).
- BGH, 08.03.2022 - 1 StR 360/21
Steuerhinterziehung (Höhe der Steuerverkürzung: Zulässigkeit einer Schätzung, …
Danach tritt der Taterfolg der Steuerverkürzung durch Bekanntgabe eines Schätzungsbescheids, mit dem die Steuern zu niedrig festgesetzt werden, oder zu dem Zeitpunkt ein, zu dem der Steuerpflichtige veranlagt worden wäre, wenn er die Steuererklärung pflichtgemäß eingereicht hätte; dies ist spätestens dann der Fall, wenn das zuständige Finanzamt die Veranlagungsarbeiten für die betreffende Steuerart und den betreffenden Zeitraum im Wesentlichen abgeschlossen hat, wozu es ausreichender tatsächlicher Feststellungen bedarf (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 4. November 2021 - 1 StR 236/21 Rn. 13;… vom 6. April 2021 - 1 StR 60/21 Rn. 4;… vom 19. Januar 2011 - 1 StR 640/10 Rn. 8;… vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09 Rn. 77 …und vom 28. Oktober 1998 - 5 StR 500/98 Rn. 3; einschränkend BGH…, Beschluss vom 19. Januar 2011 - 1 StR 640/10 Rn. 8 f.). - BFH, 21.06.2022 - VIII R 26/19
Ablaufhemmung gemäß § 171 Abs. 7 AO bei Hinterziehung derselben Steuer durch den …
Bei der Hinterziehung von Veranlagungssteuern durch Unterlassen ist für die Vollendung der Tat i.S. von § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO regelmäßig derjenige Zeitpunkt maßgebend, zu dem die Veranlagung spätestens stattgefunden hätte, wenn die Steuererklärung (hier: die betreffende Berichtigung) eingereicht worden wäre (vgl. Beschlüsse des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 19.01.2011 - 1 StR 640/10, wistra 2012, 484, Rz 8 ff., und vom 04.11.2021 - 1 StR 236/21, wistra 2022, 204, Rz 13). - BGH, 22.03.2023 - 1 StR 440/22
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung: …
a) Bislang hat der Senat die Suspendierung der Strafbewehrung unter dem Gesichtspunkt der Selbstbelastungsfreiheit in folgenden Ausnahmekonstellationen angenommen: bezüglich der Pflicht zur Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung, wenn dem Betroffenen vor Ablauf der Abgabefrist bekanntgegeben worden war, dass gegen ihn ein Steuerstrafverfahren betreffend die Voranmeldungszeiträume desselben Jahres eingeleitet war (zuletzt BGH…, Beschluss vom 1. August 2018 - 1 StR 643/17 Rn. 6 mwN; grundlegend BGH, Beschluss vom 26. April 2001 - 5 StR 587/00, BGHSt 47, 8, 12 ff.), bezüglich der Pflicht zur Abgabe einer Ertragsteuererklärung, wenn der Betroffene durch die Nichtabgabe bereits das Versuchsstadium erreicht hatte, die Tat aber noch nicht vollendet war (zuletzt BGH, Beschlüsse vom 4. November 2021 - 1 StR 236/21 Rn. 16 …und vom 1. Juni 2021 - 1 StR 127/21 Rn. 8 mwN), sowie im Verhältnis der Steuerhehlerei (§ 374 AO) zur Steuerhinterziehung (BGH…, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 1 StR 127/19, BGHR AO § 374 Konkurrenzen 6, Rn. 9-17).
- BFH, 14.05.2025 - VI R 14/22
Zur Unkenntnis der Finanzbehörde bei einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen …
Rn. 23 Bei der Hinterziehung von Veranlagungssteuern durch Unterlassen tritt --sofern nicht vorher ein Schätzungsbescheid ergangen ist-- der Taterfolg der Steuerverkürzung zu dem Zeitpunkt ein, zu dem die Veranlagung stattgefunden hätte, wenn die Steuererklärung pflichtgemäß eingereicht worden wäre; dies ist spätestens dann der Fall, wenn das zuständige FA die Veranlagungsarbeiten für die betreffende Steuerart und den betreffenden Zeitraum im Wesentlichen abgeschlossen hat (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 04.11.2021 - 1 StR 236/21, Rz 13, m.w.N.). - BFH, 19.05.2026 - VIII R 17/24
§ 171 Abs. 5 Satz 1 AO nur bei ungehemmter Festsetzungsfrist
Bei der Hinterziehung von Veranlagungssteuern durch Unterlassen ist daher regelmäßig der Zeitpunkt maßgebend, zu dem die Veranlagung spätestens stattgefunden hätte, wenn die Steuererklärung (hier: die betreffende Berichtigung) eingereicht worden wäre (BFH-Urteil vom 21.06.2022 - VIII R 26/19, BFHE 277, 18, BStBl II 2023, 210, Rz 30, unter Verweis auf Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 04.11.2021 - 1 StR 236/21, Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht --wistra-- 2022, 204, Rz 13). - BGH, 10.03.2022 - 1 StR 515/21
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Tatvollendung bei Veranlagungsteuern: …
Hierzu bedarf es ausreichender tatsächlicher Feststellungen (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 4. November 2021 - 1 StR 236/21 Rn. 13;… vom 6. April 2021 - 1 StR 60/21 Rn. 4 …und vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09 Rn. 77; einschränkend BGH…, Beschluss vom 19. Januar 2011 - 1 StR 640/10 Rn. 8 f.). - BGH, 09.08.2023 - 1 StR 125/23
Steuerhinterziehung (erforderliche Feststellungen im Urteil zum steuerlich …
Bei der Blankettstrafnorm des § 370 AO, die erst zusammen mit den sie ausfüllenden steuerrechtlichen Vorschriften die maßgebliche Strafvorschrift bildet, muss sich deshalb aus den Feststellungen ergeben, welches steuerlich erhebliche Verhalten im Rahmen der jeweiligen Abgabenart zu einer Steuerverkürzung geführt hat (st. Rspr.;… etwa BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2022 - 1 StR 295/22 Rn. 19; vom 4. November 2021 - 1 StR 236/21 Rn. 12;… vom 21. Mai 2019 - 1 StR 159/19 Rn. 8 …und vom 6. Juli 2018 - 1 StR 234/18, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Steuerhinterziehung 2 Rn. 14;… Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Steuerhinterziehung 1 Rn. 12; jew. mwN). - BGH, 19.02.2025 - 1 StR 482/24
Umsatzsteuerhinterziehung (erforderliche Feststellungen im Urteil zu den …
Dazu gehören insbesondere diejenigen Parameter, die maßgebliche Grundlage für die Steuerberechnung sind (Besteuerungsgrundlagen; st. Rspr.;… BGH, Beschlüsse vom 9. August 2023 - 1 StR 125/23 Rn. 3; vom 4. November 2021 - 1 StR 236/21 Rn. 12 …und vom 21. Mai 2019 - 1 StR 159/19 Rn. 7 f.; jeweils mwN). - BGH, 03.03.2026 - 1 StR 543/25
Aufhebung der Gesamtstrafe auf Revision des Angeklagten; Datum der letzten …
Dies ist spätestens dann der Fall, wenn das zuständige Finanzamt die Veranlagungsarbeiten für die betreffende Steuerart und den betreffenden Zeitraum im Wesentlichen abgeschlossen hat (st. Rspr.;… BGH, Beschlüsse vom 10. März 2022 - 1 StR 515/21 Rn. 5; vom 4. November 2021 - 1 StR 236/21 Rn. 13;… vom 6. April 2021 - 1 StR 60/21 Rn. 4 …und vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09 Rn. 77). - VG Schleswig, 07.06.2023 - 4 A 49/20
Vergnügungssteuer in Form der Spielgerätesteuer: keine Verlängerung der Dauer der …
Rn. 48 Zunächst begründet § 18 Abs. 1 i. V. m. § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KAG selbst keine Pflicht, da es sich um eine sog. Blankettvorschrift und nicht um einen normativen Straftatbestand handelt, weil die Strafnorm erst durch eine ausfüllende Vorschrift begründet wird (…st. Rspr. zu § 370 AO, vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 26. Februar 2003 - 2 BvR 150/03 - juris Rn. 3; BGH…, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 1 StR 295/22 - juris Rn. 13 ff.; Beschluss vom 4. November 2021 - 1 StR 236/21 - juris Rn. 12;… Beschluss vom 9. Juli 2020 - 1 StR 567/19 - juris Rn. 6). - LG Hildesheim, 25.04.2022 - 25 Ns 5622 Js 63920/20
Steuerhinterziehung von Ehegatten; strafrechtliche Verantwortlichkeit als …
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