Rechtsprechung
| BGH, 31.07.2006 - 1 StR 240/06 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 103 Abs. 1 GG; § 356a StPO
Anhörungsrüge; rechtliches Gehör (Grenzen der Begründungspflicht) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
- Wolters Kluwer
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtbeachtung eines tatsächlichen Vorbringens
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 356a
Feststellung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Mordes an Rudolph Moshammer
- juraforum.de (Kurzinformation)
Verurteilung wegen Mordes an Rudolph Moshammer
- 123recht.net (Pressemeldung, 20.7.2006)
Mordfall Moshammer wird nicht neu aufgerollt // lebenslange Haft für Mörder des Modemachers
Verfahrensgang
- LG München I, 21.11.2005 - 1 Ks 128 Js 10073/05
- BGH, 31.07.2006 - 1 StR 240/06
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 06.06.2006 - 2 BvR 1349/05
Informationelle Selbstbestimmung (unzulässige Weisung im Rahmen der …
Auszug aus BGH, 31.07.2006 - 1 StR 240/06
Deshalb sind auch die in dem Vorbringen enthaltenen Unterstellungen zur Bedeutung des Vermerks in dem Verwerfungsbeschluss vom 12. Juli 2006, der nicht nur beim Bundesgerichtshof, sondern auch beim Bundesverfassungsgericht üblich ist (vgl. Beschl. der Dritten Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2006 - 2 BvR 1349/05 - Umdruck S. 9), abwegig. - BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84
Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses
Auszug aus BGH, 31.07.2006 - 1 StR 240/06
Im Ausgangspunkt zutreffend geht die Verteidigung von der sich aus Art. 103 Abs. 1 GG ergebenden Verpflichtung des Gerichts aus, die Ausführungen der Prozessparteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 58, 353 ; 69, 141 ; st. Rspr.). - BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der …
Auszug aus BGH, 31.07.2006 - 1 StR 240/06
Im Ausgangspunkt zutreffend geht die Verteidigung von der sich aus Art. 103 Abs. 1 GG ergebenden Verpflichtung des Gerichts aus, die Ausführungen der Prozessparteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 58, 353 ; 69, 141 ; st. Rspr.).
- OLG Köln, 10.10.2005 - 81 Ss OWi 41/05
Kostenentscheidung bei Zurückweisung des Antrags auf Nachholung des rechtlichen …
Auszug aus BGH, 31.07.2006 - 1 StR 240/06
Rn. 4 Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschl. vom 8. März 2006 - 2 StR 387/91; OLG Köln NStZ 2006, 181). - BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 827/79
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BGH, 31.07.2006 - 1 StR 240/06
Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs kann nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 54, 86 ). - BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 1024/79
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch selektive Befassung mit dem …
Auszug aus BGH, 31.07.2006 - 1 StR 240/06
Im Ausgangspunkt zutreffend geht die Verteidigung von der sich aus Art. 103 Abs. 1 GG ergebenden Verpflichtung des Gerichts aus, die Ausführungen der Prozessparteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 58, 353 ; 69, 141 ; st. Rspr.). - BGH, 08.03.2006 - 2 StR 387/91
Gegenvorstellung; Anhörungsrüge (Kostenentscheidung)
Auszug aus BGH, 31.07.2006 - 1 StR 240/06
Rn. 4 Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschl. vom 8. März 2006 - 2 StR 387/91; OLG Köln NStZ 2006, 181).
- BGH, 26.11.2014 - 2 StR 62/14
Unbegründete Anhörungsrüge
Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 1 StR 240/06). - BGH, 10.01.2013 - 1 StR 297/12
Anspruch auf rechtliches Gehör (Anhörungsrüge; Auseinandersetzung des Gerichts …
Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (BGH, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 1 StR 240/06 mwN). - BGH, 29.01.2015 - 1 StR 359/13
Anhörungsrüge; Verfahrensverzögerung (Einzelfallbetrachtung)
Es ist schon grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen eines Beteiligten auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfG (Kammer)…, Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11 Rn. 16 mwN, wistra 2014, 434), zumal es nach Art. 103 Abs. 1 GG nicht dazu verpflichtet ist, jedes Vorbringen eines Beteiligten ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; BGH, Senatsbeschluss vom 31. Juli 2006 - 1 StR 240/06 mwN).
- BGH, 19.11.2014 - 1 StR 114/14
Unbegründete Anhörungsrüge
Es ist schon grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen eines Beteiligten auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat, zumal es nach Art. 103 Abs. 1 GG nicht verpflichtet ist, sich mit jedem Vorbringen in der Begründung seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 31. Juli 2006 - 1 StR 240/06 mwN). - BGH, 22.10.2012 - 1 StR 534/11
Unbegründete Anhörungsrüge
Es ist schon grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen eines Beteiligten auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat, zumal es nach Art. 103 Abs. 1 GG nicht verpflichtet ist, sich mit jedem Vorbringen in der Begründung seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 31. Juli 2006 - 1 StR 240/06 mwN). - BGH, 14.12.2010 - 1 StR 57/10
Unbegründete Anhörungsrüge (Fassungsversehen; urteilsfremde Tatsachen als …
Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (BGH, Beschluss vom 8. März 2006 - 2 StR 387/91 und BGH, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 1 StR 240/06). - BGH, 20.12.2011 - 1 StR 354/11
Unbegründete Anhörungsrüge
Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (BGH, Beschluss vom 8. März 2006 - 2 StR 387/91 und BGH, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 1 StR 240/06). - BGH, 09.05.2007 - 2 StR 530/06
Rechtliches Gehör im Revisionsrechtzug; Anhörungsrüge
Rn. 7 Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. Senatsbeschluss vom 8. März 2006 - 2 StR 387/91 und BGH, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 1 StR 240/06). - BGH, 04.09.2014 - 1 StR 649/13
Anspruch auf rechtliches Gehör; Anhörungsrüge
Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (BGH, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 1 StR 240/06 mwN). - BGH, 06.06.2011 - 1 StR 490/10
Unzulässige und unbegründete Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Recht auf ein …
Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (BGH, Beschluss vom 8. März 2006 - 2 StR 387/91 und BGH, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 1 StR 240/06). - BGH, 26.11.2014 - 2 StR 44/14
Unbegründete Anhörungsrüge
- BGH, 05.06.2013 - 1 StR 81/13
Unbegründete Anhörungsrüge
- BGH, 14.04.2011 - 1 StR 676/10
Unbegründete Anhörungsrüge
- BGH, 10.01.2013 - 1 StR 382/10
Unzulässige und unbegründete Anhörungsrüge
- BGH, 24.07.2012 - 1 StR 481/11
Unbegründete Anhörungsrüge (nicht vorhandener Schriftsatz)
- BGH, 19.01.2012 - 1 StR 571/11
Unbegründete Anhörungsrüge
- BGH, 04.09.2014 - 1 StR 323/14
Unbegründete Anhörungsrüge
- BGH, 14.06.2012 - 1 StR 138/12
Unbegründete Anhörungsrüge
- BGH, 19.01.2012 - 1 StR 546/11
Unbegründete Anhörungsrüge
- BGH, 13.12.2011 - 1 StR 429/11
Unbegründete Anhörungsrüge
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