Rechtsprechung
| BGH, 22.03.2023 - 1 StR 243/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 169 Abs. 1 GVG; § 338 Nr. 6 StPO; § 57 StPO
Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes (Belehrung von Zeugen unter Ausschluss der Öffentlichkeit, kein absoluter Revisionsgrund, wenn Einfluss des Verfahrensfehlers auf das Urteil denkgesetzlich ausgeschlossen ist) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Revision im Strafverfahren wegen Vergewaltigung: Beruhen des Urteils auf einer unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgten Zeugenbelehrung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 57 S 1 StPO, § 57 S 2 StPO, § 261 StPO, § 267 StPO, § 274 StPO
Revision im Strafverfahren wegen Vergewaltigung: Beruhen des Urteils auf einer unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgten Zeugenbelehrung - IWW
§ 338 Nr. 6 StPO, § 171b Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 GVG, § 57 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 272 Nr. 5, § 274 StPO, § 169 Abs. 1 Satz 1 GVG, § 57 Satz 1, 2 StPO, § 171b GVG
- Wolters Kluwer
Rüge der Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung (hier: Ausschluss der Öffentlichkeit während der Belehrung der Zeugen)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 338 Nr. 6 ; GVG § 171b Abs. 1 S. 1
Rüge der Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung (hier: Ausschluss der Öffentlichkeit während der Belehrung der Zeugen) - datenbank.nwb.de
Revision im Strafverfahren wegen Vergewaltigung: Beruhen des Urteils auf einer unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgten Zeugenbelehrung
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StPO: Nichtöffentliche Belehrung von Zeugen - "Beruhen" denkgesetzlich ausgeschlossen
Verfahrensgang
- LG München I, 01.04.2022 - 9 KLs 454 Js 158476/21
- BGH, 22.03.2023 - 1 StR 243/22
Papierfundstellen
- NStZ 2023, 700
- StV 2023, 839 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- BGH, 07.12.2021 - 5 StR 329/21
Strafbarkeit des Wohnungsinhabers bei in der Wohnung begangenen Straftaten …
Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 1 StR 243/22
Zudem handelt es sich bei § 57 StPO lediglich um eine Ordnungsvorschrift, die dem Schutz des Zeugen dient und den Rechtskreis des Angeklagten nicht berührt, sodass auf das Unterbleiben der Belehrung eine Revision nicht gestützt werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2021 - 5 StR 329/21 Rn. 15 …und vom 19. Dezember 2001 - 3 StR 427/01 Rn. 4;… Urteile vom 27. November 1968 - 3 StR 282/68 Rn. 4 …und vom 7. Juli 1997 - 5 StR 17/97 Rn. 18; je mwN). - BGH, 12.11.2015 - 5 StR 467/15
Keine Pflicht zur nachträglichen Bekanntgabe von verständigungsbezogenen …
Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 1 StR 243/22
Zwar umfasst der Ausschluss der Öffentlichkeit, der sich auf einen bestimmten Verfahrensabschnitt wie die Dauer der Vernehmung einer Beweisperson beschränkt, nach ständiger Rechtsprechung alle Verfahrensvorgänge, die mit der Vernehmung in enger Verbindung stehen oder sich aus ihr entwickeln und die daher zu diesem Verfahrensabschnitt gehören (…vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2017 - 2 StR 428/16 Rn. 6 und vom 12. November 2015 - 5 StR 467/15, BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluss 6 Rn. 6; jeweils mwN). - BGH, 04.12.2007 - 5 StR 404/07
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Täterschaft und …
Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 1 StR 243/22
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt ein Verstoß gegen die Regeln der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung nicht zur Aufhebung des Urteils, wenn ein Einfluss des Verfahrensfehlers auf das Urteil "denkgesetzlich" ausgeschlossen ist (…vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 1995 - 1 StR 342/95 Rn. 8 f., BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluss 3;… vom 21. März 2012 - 1 StR 34/12, BGHR StPO § 54 Abs. 1 Aussagegenehmigung 1;… vom 19. Juli 2007 - 3 StR 163/07 Rn. 5, BGHR StPO § 338 Beruhen 2 und vom 2. Februar 1999 - 1 StR 636/98; Urteil vom 4. Dezember 2007 - 5 StR 404/07 Rn. 12, BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluss 5).
- BGH, 31.05.2017 - 2 StR 428/16
Beweiskraft des Protokolls (vorgeschriebene Förmlichkeiten: Wiederherstellung der …
Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 1 StR 243/22
Zwar umfasst der Ausschluss der Öffentlichkeit, der sich auf einen bestimmten Verfahrensabschnitt wie die Dauer der Vernehmung einer Beweisperson beschränkt, nach ständiger Rechtsprechung alle Verfahrensvorgänge, die mit der Vernehmung in enger Verbindung stehen oder sich aus ihr entwickeln und die daher zu diesem Verfahrensabschnitt gehören (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2017 - 2 StR 428/16 Rn. 6 …und vom 12. November 2015 - 5 StR 467/15, BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluss 6 Rn. 6; jeweils mwN). - BGH, 19.12.2001 - 3 StR 427/01
Unzulässige Vereidigung und Beruhen; Unterbliebene Zeugenbelehrung nach § 57 StPO …
Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 1 StR 243/22
Zudem handelt es sich bei § 57 StPO lediglich um eine Ordnungsvorschrift, die dem Schutz des Zeugen dient und den Rechtskreis des Angeklagten nicht berührt, sodass auf das Unterbleiben der Belehrung eine Revision nicht gestützt werden kann (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2021 - 5 StR 329/21 Rn. 15 und vom 19. Dezember 2001 - 3 StR 427/01 Rn. 4;… Urteile vom 27. November 1968 - 3 StR 282/68 Rn. 4 …und vom 7. Juli 1997 - 5 StR 17/97 Rn. 18; je mwN). - BGH, 25.07.1995 - 1 StR 342/95
Ausschluß der Öffentlichkeit - Revisionsgrund
Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 1 StR 243/22
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt ein Verstoß gegen die Regeln der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung nicht zur Aufhebung des Urteils, wenn ein Einfluss des Verfahrensfehlers auf das Urteil "denkgesetzlich" ausgeschlossen ist (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 1995 - 1 StR 342/95 Rn. 8 f., BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluss 3;… vom 21. März 2012 - 1 StR 34/12, BGHR StPO § 54 Abs. 1 Aussagegenehmigung 1;… vom 19. Juli 2007 - 3 StR 163/07 Rn. 5, BGHR StPO § 338 Beruhen 2 und vom 2. Februar 1999 - 1 StR 636/98;… Urteil vom 4. Dezember 2007 - 5 StR 404/07 Rn. 12, BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluss 5). - BGH, 02.02.1999 - 1 StR 636/98
Revision wegen Verfahrensmangels; Vernehmung eines Zeugen während des …
Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 1 StR 243/22
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt ein Verstoß gegen die Regeln der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung nicht zur Aufhebung des Urteils, wenn ein Einfluss des Verfahrensfehlers auf das Urteil "denkgesetzlich" ausgeschlossen ist (…vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 1995 - 1 StR 342/95 Rn. 8 f., BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluss 3;… vom 21. März 2012 - 1 StR 34/12, BGHR StPO § 54 Abs. 1 Aussagegenehmigung 1;… vom 19. Juli 2007 - 3 StR 163/07 Rn. 5, BGHR StPO § 338 Beruhen 2 und vom 2. Februar 1999 - 1 StR 636/98;… Urteil vom 4. Dezember 2007 - 5 StR 404/07 Rn. 12, BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluss 5). - BGH, 21.03.2012 - 1 StR 34/12
Denkgesetzlich ausgeschlossenes Beruhen des Urteils auf einer Verletzung der …
Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 1 StR 243/22
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt ein Verstoß gegen die Regeln der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung nicht zur Aufhebung des Urteils, wenn ein Einfluss des Verfahrensfehlers auf das Urteil "denkgesetzlich" ausgeschlossen ist (…vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 1995 - 1 StR 342/95 Rn. 8 f., BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluss 3; vom 21. März 2012 - 1 StR 34/12, BGHR StPO § 54 Abs. 1 Aussagegenehmigung 1;… vom 19. Juli 2007 - 3 StR 163/07 Rn. 5, BGHR StPO § 338 Beruhen 2 und vom 2. Februar 1999 - 1 StR 636/98;… Urteil vom 4. Dezember 2007 - 5 StR 404/07 Rn. 12, BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluss 5). - BGH, 19.07.2007 - 3 StR 163/07
Beweiserhebung in Abwesenheit des Angeklagten (absoluter Revisionsgrund; …
Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 1 StR 243/22
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt ein Verstoß gegen die Regeln der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung nicht zur Aufhebung des Urteils, wenn ein Einfluss des Verfahrensfehlers auf das Urteil "denkgesetzlich" ausgeschlossen ist (…vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 1995 - 1 StR 342/95 Rn. 8 f., BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluss 3;… vom 21. März 2012 - 1 StR 34/12, BGHR StPO § 54 Abs. 1 Aussagegenehmigung 1; vom 19. Juli 2007 - 3 StR 163/07 Rn. 5, BGHR StPO § 338 Beruhen 2 und vom 2. Februar 1999 - 1 StR 636/98;… Urteil vom 4. Dezember 2007 - 5 StR 404/07 Rn. 12, BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluss 5). - BGH, 07.07.1997 - 5 StR 17/97
Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Hehlerei - Ablehnung eines Beweisantrages …
Auszug aus BGH, 22.03.2023 - 1 StR 243/22
Zudem handelt es sich bei § 57 StPO lediglich um eine Ordnungsvorschrift, die dem Schutz des Zeugen dient und den Rechtskreis des Angeklagten nicht berührt, sodass auf das Unterbleiben der Belehrung eine Revision nicht gestützt werden kann (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2021 - 5 StR 329/21 Rn. 15 …und vom 19. Dezember 2001 - 3 StR 427/01 Rn. 4;… Urteile vom 27. November 1968 - 3 StR 282/68 Rn. 4 und vom 7. Juli 1997 - 5 StR 17/97 Rn. 18; je mwN). - BGH, 27.11.1968 - 3 StR 282/68
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
- BGH, 01.08.2023 - 4 StR 88/23
Öffentlichkeit des Verfahrens (absoluter Revisionsgrund); Ausschluss der …
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs umfasst ein Ausschluss der Öffentlichkeit, der sich auf einen bestimmten Verfahrensvorgang beschränkt, auch weitere Verfahrensvorgänge, die mit diesem in enger Verbindung stehen oder sich aus ihm entwickeln und die daher zu demselben Verfahrensabschnitt gehören (vgl. nur BGH, Urteil vom 22. März 2023 - 1 StR 243/22 Rn. 9;… Beschluss vom 17. November 2020 - 4 StR 223/20 Rn. 4; jew. mwN). - BGH, 08.01.2026 - 3 StR 368/25
Urteil gegen falsche Ärztin
Rn. 6 Der Ausschluss der Öffentlichkeit, der sich auf einen bestimmten Verfahrensabschnitt beschränkt, umfasst auch weitere Vorgänge, die mit diesem in enger Verbindung stehen oder sich aus ihm entwickeln und die daher zu demselben Verfahrensabschnitt gehören (st. Rspr.; s. etwa BGH…, Beschluss vom 17. November 2020 - 4 StR 223/20, juris Rn. 4; Urteil vom 22. März 2023 - 1 StR 243/22, BGHR StPO § 338 Nr. 6 Öffentlichkeit 8 Rn. 9; jeweils mwN).
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