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Rechtsprechung
   BGH, 22.09.2016 - 1 StR 245/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,46955
BGH, 22.09.2016 - 1 StR 245/16 (https://dejure.org/2016,46955)
BGH, Entscheidung vom 22.09.2016 - 1 StR 245/16 (https://dejure.org/2016,46955)
BGH, Entscheidung vom 22. September 2016 - 1 StR 245/16 (https://dejure.org/2016,46955)
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Volltextveröffentlichungen (18)

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  • HRR Strafrecht

    § 370 AO; § 15 Abs. 1 UStG; § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG
    Hinterziehung von Umsatzsteuer und Änderung der Bemessungsgrundlage (Begriff der Uneinbringlichkeit)

  • HRR Strafrecht

    § 27 StGB; 15a InsO; 370 Abs. 1 AO
    Beihilfe (doppelter Gehilfenvorsatz; einheitliche Beihilfehandlung); Insolvenzverschleppung; Steuerhinterziehung; Kompensationsentscheidung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Umsatzsteuerhinterziehung: Auslegung des Begriffs der Uneinbringlichkeit im Rahmen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 StGB, § 52 StGB, § 53 StGB, § 370 AO, § 15a InsO
    Beihilfe zur Steuerhinterziehung und zur Insolvenzverschleppung: Doppelter Gehilfenvorsatz; einheitliche Beihilfehandlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 370 AO, § 15 Abs 1 UStG, § 17 Abs 2 Nr 1 UStG, Art 90 Abs 1 EGRL 112/2006, Art 90 Abs 2 EGRL 112/2006
    Umsatzsteuerhinterziehung: Auslegung des Begriffs der Uneinbringlichkeit im Rahmen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie

  • IWW

    Art. 267 AEUV, § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG, § 15 Abs. 1 UStG, Art. 90 Abs. 1, 2 der Richtlinie 2006/112/EG

  • Wolters Kluwer

    Unzulässiger Vorsteuerabzug im Rahmen der Auslegung des Begriffs der Uneinbringlichkeit

  • Wolters Kluwer

    Nachweis des doppelten Gehilfenvorsatzes im Rahmen einer Beihilfe zur Steuerhinterziehung und zur Insolvenzverschleppung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 27
    Nachweis des doppelten Gehilfenvorsatzes im Rahmen einer Beihilfe zur Steuerhinterziehung und zur Insolvenzverschleppung

  • datenbank.nwb.de

    Umsatzsteuerhinterziehung: Auslegung des Begriffs der Uneinbringlichkeit im Rahmen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung - und der Gehilfenvorsatz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorsteuerabzug - für uneinbringliche Forderungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.10.2013 - V R 31/12

    Sollbesteuerung und Steuerberichtigung

    Auszug aus BGH, 22.09.2016 - 1 StR 245/16
    Die Auslegung des Begriffs der Uneinbringlichkeit i.S.v. § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG durch die Strafkammer (vgl. hierzu auch die Stellungnahme des Generalbundesanwalts) entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Unzulässigkeit eines Vorsteuerabzugs gemäß § 15 Abs. 1 UStG, wenn schon zurzeit der Rechnungsstellung Uneinbringlichkeit gegeben ist (vgl. BFH, Urteil vom 24. Oktober 2013 - V R 31/12, BFHE 243, 451, BStBl II 2015, 674;… Beschluss vom 9. April 2014 - XI B 10/14, BFH/NV 2014, 1099).

    Die Annahme einer Uneinbringlichkeit aufgrund von Umständen, die vor Einreichen der Umsatzsteuervoranmeldun gen gegeben waren, verstößt im Hinblick auf diese den Mitgliedstaaten eingeräumte Regelungsbefugnis nicht gegen den durch Art. 90 MwStSystRL vorgegebenen Rechtsrahmen (BFHE 243, 451 aaO).

  • BFH, 09.04.2014 - XI B 10/14

    Kein Vorsteuerabzug des Empfängers von Bauleistungen bei sofortiger …

    Auszug aus BGH, 22.09.2016 - 1 StR 245/16
    Die Auslegung des Begriffs der Uneinbringlichkeit i.S.v. § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG durch die Strafkammer (vgl. hierzu auch die Stellungnahme des Generalbundesanwalts) entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Unzulässigkeit eines Vorsteuerabzugs gemäß § 15 Abs. 1 UStG, wenn schon zurzeit der Rechnungsstellung Uneinbringlichkeit gegeben ist (vgl. BFH, Urteil vom 24. Oktober 2013 - V R 31/12, BFHE 243, 451, BStBl II 2015, 674; Beschluss vom 9. April 2014 - XI B 10/14, BFH/NV 2014, 1099).
  • BGH, 24.08.2017 - 1 StR 625/16

    Betrug (Prozessbetrug im Insolvenzeröffnungsverfahren; Konkurrenzen: Rechtsgut, …

    Wegen der tateinheitlichen Verurteilung auf Grund einer einheitlichen Beihilfehandlung kann ein isolierter Schuldspruch insoweit nicht in Rechtskraft erwachsen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2016 - 1 StR 245/16).
  • LG Nürnberg-Fürth, 25.04.2024 - 18 KLs 502 Js 2487/21

    Subjektiver Tatbestand bei Beihilfe durch Gewerbeanmeldung und Kontoeröffnung …

    Dieser muss die Unterstützungshandlung umfassen und sich auf die Vollendung einer vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Haupttat richten, wobei es genügt, dass der Gehilfe erkennt und billigend in Kauf nimmt, dass sich sein Beitrag als unterstützender Bestandteil in einer Straftat manifestieren wird (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2016 - 1 StR 245/16).
  • FG Münster, 15.10.2024 - 2 K 1002/19

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides für Lohnsteuerschulden einer …

    Zuletzt muss der Gehilfe doppelten Vorsatz haben (BGH, Urteile vom 18.04.1996, 1 StR 14/96, juris; vom 22.09.2016 1 StR 245/16, juris).
  • LG Hamburg, 01.04.2025 - 618 KLs 4/24

    Steuerhinterziehung sowie Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch das Betreiben …

    Es genügt, dass der Gehilfe erkennt und billigend in Kauf nimmt, dass sein Beitrag als unterstützender Bestandteil in einer Straftat manifestieren wird (BGH, Beschluss vom 22. September 2016 - 1 StR 245/16 -, juris Rn 4 mwN; BGH, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 3 StR 435/11 -, juris Rn 4).
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