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| BGH, 21.12.1956 - 1 StR 247/56 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.06.1954 - 1 StR 526/53
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Auszug aus BGH, 21.12.1956 - 1 StR 247/56
Die Verurteilung wegen Betrugs ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl hierzu BGHSt 6, 198 [BGH 15.06.1954 - 1 StR 526/53]). - RG, 12.07.1910 - V 463/10
1. Welche Anforderungen sind an Form, Ursprung und Inhalt einer Bilanz zu …
Auszug aus BGH, 21.12.1956 - 1 StR 247/56
Diese Ansicht entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 44, 48, 51; 50, 151; RG JW 1927, 1380, 34), wie die Revisionen selbst anerkennen. - BGH, 23.04.1954 - 5 StR 526/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.12.1956 - 1 StR 247/56
Aber auch daraus ergibt sich keine Zahlungsuafähigkeit der Gesellschaft, Wenn der Schuldner einem Teil seiner Verbindlichkeiten nachkommt, so muß das Urteil das Verhältnis der bezahlten zu den unbezahlten Schulden wenigstens annähernd klarstellen, damit sich prüfen läßt, ob die Zahlung noch die Regel oder schon die Ausnahme ist (BGH Urteil 5 StR 526/53 vom 23. April 1954). - RG, 20.12.1907 - II 792/07
1. Kann trotz § 2 Abs. 2 St.G.B.'s bestraft werden, wer als Beamter der …
Auszug aus BGH, 21.12.1956 - 1 StR 247/56
Herbeigeschaffte Beweismittel im Sinne des § 245 StPO waren diese Urkunden entgegen der Ansicht der Revisionen nicht, da kein Prozeßbeteiligter beantragt hatte, sie zu verlesen (RGSt 41, 4, 13). - RG, 12.10.1916 - I 311/16
1. Verpflichtung der Mitglieder des Vorstands einer Genossenschaft mit …
Auszug aus BGH, 21.12.1956 - 1 StR 247/56
Diese Ansicht entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 44, 48, 51; 50, 151; RG JW 1927, 1380, 34), wie die Revisionen selbst anerkennen.
- BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60
Verpflichtung zur Konkursanmeldung bei Kenntnis der Überschuldung - Behebung der …
Mit dieser Begründung verkennt es entweder, daß § 84 GmbHG nicht nur die vorsätzliche, sondern auch die fahrlässige Unterlassung des Konkursantrages erfaßt (RG JW 1905, 551; BGH 1 StR 247/56 vom 21. Dezember 1956), oder, welche Anforderungen an die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns im Sinne des § 43 GmbHG zu stellen sind. - BGH, 25.09.1957 - 2 StR 313/57
Rechtsmittel
auch fahrlässig begangen werden kann (RGSt 50, 151; RG JW 1927, 1380; BGH Urteile 5 StR 526/53 vom 23. April 1954 und 1 StR 247/56 vom 21. Dezember 1956), durfte die schwerere Schuldform straferhöhend berücksichtigt werden.
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