Rechtsprechung
| BGH, 13.06.1985 - 1 StR 247/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Geringeres Gewicht einer nach dem Zweifelssatz unterstellten erheblich verminderten Schuldfähigkeit als bei festgestellter Schuldfähigkeitsverminderung
- Wolters Kluwer
Vorazssetzungen der Zulässigkeit einer Jugendstrafe von unbestimmter Dauer - Anwendung des Zweifelsatzes (in dubio pro reo) zur Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1985, 418
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BGH, 14.06.1972 - 2 StR 679/71
Fahrerflucht - Finnendolch - § 32 StGB, unvorsätzliche Notwehrprovokation, …
Auszug aus BGH, 13.06.1985 - 1 StR 247/85
Die Jugendkammer hat bei der Prüfung der Frage, ob ein minder schwerer Fall im Sinne des § 250 Abs. 2 StGB vorliegt - was auch bei der Bemessung von Jugendstrafe (§ 18 JGG) von Bedeutung ist (vgl. BGH NJW 1972, 693; BGH MDR 1972, 791, 792; BGH StV 1982, 27, 28; 1982, 338; 1982, 474; 1984, 254) - unter anderem ausgeführt (UA S. 14/15):. - BGH, 02.09.1981 - 3 StR 317/81
Revision wegen fehlender Feststellung des Vorliegens eines minder schweren Fall …
Auszug aus BGH, 13.06.1985 - 1 StR 247/85
Die Jugendkammer hat bei der Prüfung der Frage, ob ein minder schwerer Fall im Sinne des § 250 Abs. 2 StGB vorliegt - was auch bei der Bemessung von Jugendstrafe (§ 18 JGG) von Bedeutung ist (vgl. BGH NJW 1972, 693; BGH MDR 1972, 791, 792; BGH StV 1982, 27, 28; 1982, 338; 1982, 474; 1984, 254) - unter anderem ausgeführt (UA S. 14/15):. - BGH, 01.07.1982 - 3 StR 190/82
Ausschluss der Prüfung, ob ein minderschwerer Fall des Totschlags vorliegt, bei …
Auszug aus BGH, 13.06.1985 - 1 StR 247/85
Die Jugendkammer hat bei der Prüfung der Frage, ob ein minder schwerer Fall im Sinne des § 250 Abs. 2 StGB vorliegt - was auch bei der Bemessung von Jugendstrafe (§ 18 JGG) von Bedeutung ist (vgl. BGH NJW 1972, 693; BGH MDR 1972, 791, 792; BGH StV 1982, 27, 28; 1982, 338; 1982, 474; 1984, 254) - unter anderem ausgeführt (UA S. 14/15):.
- BGH, 22.05.1984 - 5 StR 298/84
Betrug - Schwerer Fall - Zur Berücksichtigung aller subjektiven,objektiven und …
Auszug aus BGH, 13.06.1985 - 1 StR 247/85
Das wäre aber unzulässig (BGH StV 1984, 69; 1984, 464). - BGH, 25.01.1972 - 4 StR 541/71
Autostraßenraub in Tateinheit mit schwerem Raub und mit gefährlicher …
Auszug aus BGH, 13.06.1985 - 1 StR 247/85
Die Jugendkammer hat bei der Prüfung der Frage, ob ein minder schwerer Fall im Sinne des § 250 Abs. 2 StGB vorliegt - was auch bei der Bemessung von Jugendstrafe (§ 18 JGG) von Bedeutung ist (vgl. BGH NJW 1972, 693; BGH MDR 1972, 791, 792; BGH StV 1982, 27, 28; 1982, 338; 1982, 474; 1984, 254) - unter anderem ausgeführt (UA S. 14/15):. - BGH, 23.02.1954 - 1 StR 723/53
Auszug aus BGH, 13.06.1985 - 1 StR 247/85
Diese Erwägung läßt besorgen, daß die Jugendkammer der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB - die grundsätzlich mit der Bejahung der Reife des Jugendlichen gemäß § 3 Satz 1 JGG vereinbar ist (BGHSt 5, 366, 367 [BGH 23.02.1954 - 1 StR 723/53];… Brunner, JGG 7. Aufl. § 3 Rdn. 10) - deshalb ein geringeres Gewicht beigemessen hat, weil sie nicht erwiesen, sondern nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" nur unterstellt ist. - BGH, 27.01.1984 - 2 StR 820/83
Gesonderte Prüfung eines besonders schweren Falls für Haupttäter und Gehilfe - …
Auszug aus BGH, 13.06.1985 - 1 StR 247/85
Die Jugendkammer hat bei der Prüfung der Frage, ob ein minder schwerer Fall im Sinne des § 250 Abs. 2 StGB vorliegt - was auch bei der Bemessung von Jugendstrafe (§ 18 JGG) von Bedeutung ist (vgl. BGH NJW 1972, 693; BGH MDR 1972, 791, 792; BGH StV 1982, 27, 28; 1982, 338; 1982, 474; 1984, 254) - unter anderem ausgeführt (UA S. 14/15):. - BGH, 26.10.1983 - 2 StR 597/83
Wirkungen der Möglichkeit einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit …
Auszug aus BGH, 13.06.1985 - 1 StR 247/85
Das wäre aber unzulässig (BGH StV 1984, 69; 1984, 464). - BGH, 05.03.1982 - 3 StR 26/82
Jugendstrafrecht - Jugendstrafe - Einheitliche Bewertung - Fehlerhafte Berechnung …
Auszug aus BGH, 13.06.1985 - 1 StR 247/85
Die Jugendkammer hat bei der Prüfung der Frage, ob ein minder schwerer Fall im Sinne des § 250 Abs. 2 StGB vorliegt - was auch bei der Bemessung von Jugendstrafe (§ 18 JGG) von Bedeutung ist (vgl. BGH NJW 1972, 693; BGH MDR 1972, 791, 792; BGH StV 1982, 27, 28; 1982, 338; 1982, 474; 1984, 254) - unter anderem ausgeführt (UA S. 14/15):.
- BGH, 13.06.1991 - 4 StR 105/91
Beschränkung der Revision in der Revisionsbegründungsschrift ist keine …
Der Bundesgerichtshof ist allerdings in einem solchen Fall bisher in ständiger Rechtsprechung von dem Vorliegen einer Teilrücknahme (so beispielsweise in den Beschlüssen vom 31. Januar 1980 - 4 StR 665/79 -, vom 8. Juli 1983 - 3 StR 204/83 und vom 13. Juni 1985 - 1 StR 247/85 - sowie im Urteil vom 17. April 1985 - 2 StR 27/85) bzw. eines Teilverzichts (BGHSt 3, 46; 10, 320, 321) ausgegangen. - BGH, 03.12.1985 - 1 StR 555/85
Feststellung eines minder schweren Falles der Vergewaltigung nach …
In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß - unbeschadet der Regelung des § 18 Abs. 1 S. 3 JGG - die Frage, ob nach Erwachsenenstrafrecht ein minder schwerer Fall vorläge, auch für die Bemessung der Jugendstrafe von Bedeutung ist, weil darin die Bewertung des Tatunrechts durch den Gesetzgeber ihren Niederschlag finde (vgl. BGH StV 1985, 418; … - BGH, 20.06.1990 - 4 StR 246/90
Unzulässigkeit einer Revision wegen nicht ausreichender Begründung
Sie ist aber, soweit keine Beanstandungen erhoben werden (Verurteilung wegen der Taten zu II. 2 bis 4, 6 und 7 der Urteilsgründe), wegen Fehlens der in § 344 StPO vorgeschriebenen Begründung unzulässig (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 1985 - 2 StR 27/85, Beschlüsse vom 13. Juni 1985 - 1 StR 247/85 - und vom 9. Juli 1985 - 4 StR 334/85). - BGH, 09.07.1985 - 4 StR 334/85
Teilrücknahme einer Revision bei fehlender ausdrücklicher Ermächtigung des …
Soweit die Revision keine Beanstandungen erhebt, ist sie jedoch wegen Fehlens der in § 344 StPO vorgeschriebenen Begründung unzulässig (BGH, Urteil vom 17. April 1985 - 2 StR 27/85; Beschluß vom 13. Juni 1985 - 1 StR 247/85).
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