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| BGH, 28.10.1954 - 1 StR 256/54 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1955, 312
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.09.1954 - 6 StR 29/54
Auszug aus BGH, 28.10.1954 - 1 StR 256/54
Kommt es schon bei mehreren selbständigen Handlungen, die einzeln unter das Gesetz fallen, für die Straffreiheit auf die Höhe der Gesamtstrafe an (§ 11 Abs. 1), so ist unter dem Gesichtspunkt dieser Vorschrift schlechterdings kein gerechter Grund zu finden, warum der Täter Vorteil haben sollte, der so schwerwiegende Verfehlungen begangen hat, dass die Strafen für einzelne von ihnen schon allein die Grenze des § 2 Abs. 2 StFG übersteigen.(vgl. BGH 6 StR 29/54 v. 8.9.1954 - BGHSt 6, 312; 5 StR 741/53 v. 14.9.1954; Dünnebier NJW 1954, 1554; Nüse JR 1954, 372). - BGH, 14.09.1954 - 5 StR 741/53
Auszug aus BGH, 28.10.1954 - 1 StR 256/54
Kommt es schon bei mehreren selbständigen Handlungen, die einzeln unter das Gesetz fallen, für die Straffreiheit auf die Höhe der Gesamtstrafe an (§ 11 Abs. 1), so ist unter dem Gesichtspunkt dieser Vorschrift schlechterdings kein gerechter Grund zu finden, warum der Täter Vorteil haben sollte, der so schwerwiegende Verfehlungen begangen hat, dass die Strafen für einzelne von ihnen schon allein die Grenze des § 2 Abs. 2 StFG übersteigen.(vgl. BGH 6 StR 29/54 v. 8.9.1954 - BGHSt 6, 312; 5 StR 741/53 v. 14.9.1954; Dünnebier NJW 1954, 1554; Nüse JR 1954, 372). - BGH, 05.02.1953 - 4 StR 528/52
Rechtsmittel
- BGH, 09.06.1959 - 1 StR 4/58
Strafdrohung - Gesetzesbestimmtheit - Angedrohte Strafe - Strafrahmen - Geringste …
Die Strafvorschriften des Weingesetzes treten zurück, wenn die Tat nach anderen Vorschriften - hier § 11 Abs. 1 LebMG - mit höherer Strafe bedroht ist (§ 1 WeinG, BGH LM Nr. 2 zu § 11 LebMG und 1 StR 256/54 vom 28. Oktober 1954). - BGH, 02.11.1954 - 1 StR 332/54
Rechtsmittel
Die abgeurteilten Taten liegen sämtlich vor dem 1. Dezember 1953; die Höhe der zu bildenden Gesamtstrafe übersteigt 3 Monate (§ § 2 Abs. 2, 11 Abs. 1 StFG 1954, BGH 6 StR 29/54 vom 8. September 1954, 1 StR 256/54 vom 28. Oktober 1954). - BGH, 04.05.1960 - 2 StR 367/59
Anforderungen an die Aufbewahrungspflicht im Sinne von § 19 Abs. 3 Weingesetz …
Dieser Rechtsauffassung steht die in dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Oktober 1954 - 1 StR 256/54 - (SLebMRE 1, 101 f) geäußerte Ansicht nicht entgegen.
- BGH, 20.06.1961 - 1 StR 68/61 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 24.11.1955 - 4 StR 402/55
Zum Parteiverrates eines Rechtsanwaltes, der den wegen Sittlichkeit angeklagten …
Hiervon hängt die Anwendbarkeit des Straffreiheitsgesetzes ab, weil es nach § 11 Abs. 1 dieses Gesetzes auf die Höhe der Gesamtstrafe oder die Summe der Freiheits- und Ersatzfreiheitsstrafen ankommt (BGHSt 6, 312 f; 7, 240, 242 [BGH 23.03.1955 - 4 StR 94/55]; 5 StR 741/53 vom 14. September 1954; 1 StR 256/54 vom 28. Oktober 1954; 4 StR 823/52 vom 25. November 1954; 4 StR 179/54 vom 16. Dezember 1954). - BGH, 28.10.1954 - 4 StR 346/54
Rechtsmittel
Wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, schliesst die Gesamtstrafe die Amnestie nicht nur dann aus, wenn jede Einzelstrafe unter das Gesetz fällt, sondern erst recht dann, wenn eine der Einzelstrafen die Straffreiheitsgrenze des § 2 StrFrG schon überschreitet (vgl das zum Abdruck bestimmteUrteil vom 28. Oktober 1954 - 1 StR 256/54). - BGH, 04.02.1955 - 5 StR 653/54
Rechtsmittel
Er enthält auch die allgemeine Regel, daß über die Straffreiheit bei zusammentreffenden Straftaten - von den übrigen Voraussetzungen abgesehen - die Gesamtstrafe entscheidet, soweit eine solche zu bilden ist (vgl BGHSt 6, 312 und das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil BGH 1 StR 256/54 vom 28.10.1954). - BGH, 01.02.1955 - 3 StR 582/54
Rechtsmittel
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in dem zur Veröffentlichung bestimmtenUrteil vom 28. Oktober 1954 - 1 StR 256/54 - die Rechtsfrage mit näherer Begründung, auf welche verwiesen wird, bereits entschieden. - BGH, 13.01.1955 - 4 StR 574/54
Rechtsmittel
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schliesst eine Gesamtstrafe, wenn sie die in § 2 StFG gesetzte Grenze übersteigt, Straffreiheit nicht nur dann aus, wenn jede Einzelstrafe unter das Gesetz fällt, sondern erst recht dann, wenn eine der Einzelstrafen diese Grenze überschreitet (BGH 1 StR 256/54 vom 28. Oktober 1954; 4 StR 346/54 vom 28. Oktober 1954; 4 StR 823/52 vom 25. November 1954; 1 StR 332/54 vom 2. November 1954). - BGH, 11.11.1954 - 3 StR 27/54
Rechtsmittel
Das hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden (6 StR 29/54 vom 8. September 1954 und 1 StR 256/54 vom 28. Oktober 1954, beide zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, ferner 6 StR 45/54 vom 6. Oktober 1954 und 4 StR 346/54 vom 28. Oktober 1954).
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