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Rechtsprechung
   BGH, 23.11.1954 - 1 StR 262/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,343
BGH, 23.11.1954 - 1 StR 262/54 (https://dejure.org/1954,343)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1954 - 1 StR 262/54 (https://dejure.org/1954,343)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1954 - 1 StR 262/54 (https://dejure.org/1954,343)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1955, 394 (Ls.)
  • DB 1955, 241
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 171/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.11.1954 - 1 StR 262/54
    Ferner ist folgendes zu erwägen: Zwar können mehrere Konkursvergehen oder -verbrechen nach der von der früheren Rechtsprechung abweichenden Entscheidung des erkennenden Senats vom 8. Mai 1951 (BGHSt 1, 186, 190 ff) in Tatmehrheit miteinander stehen.
  • BGH, 10.08.1951 - 4 StR 202/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.11.1954 - 1 StR 262/54
    Wenn auch die Benachteiligungsabsicht nicht bedeutet, dass diese der Beweggrund der Pflichtverletzung gewesen sein muss (BGH Urt 4 StR 202/51 vom 10. August 1951 - LM § 239 KO 2), so ist doch ein bestimmter, auf die Benachteiligung der Gläubigerschaft gerichteter Vorsatz erforderlich; ein bedingter Vorsatz ist nicht ausreichend (RGSt 66, 88, 90).
  • BGH, 29.09.1953 - 5 StR 233/53
    Auszug aus BGH, 23.11.1954 - 1 StR 262/54
    Beide Verfehlungen richten sich gegen dasselbe Rechtsgut und verletzen dasselbe Gebot, nämlich dass der Vollkaufmann im Interesse seiner Gläubiger die im Handelsgesetzbuch vorgeschriebenen Aufzeichnungen zu bewirken hat (BGH Urt 5 StR 233/53 vom 29. September 1953).
  • RG, 22.06.1897 - 1804/97

    Inwiefern ist die Thatsache, daß pflichtwidrig anftatt alljährlich, nur alle zwei …

    Auszug aus BGH, 23.11.1954 - 1 StR 262/54
    Zwischen Bilanz und Buchführung besteht jedoch ein enger tatsächlicher und rechtlicher Zusammenhang (RGSt 30, 170).
  • RG, 18.01.1932 - II 1359/31

    1. Kann ein Verbrauchen von Vermögensstücken den Begriff des "Beiseiteschaffens" …

    Auszug aus BGH, 23.11.1954 - 1 StR 262/54
    Wenn auch die Benachteiligungsabsicht nicht bedeutet, dass diese der Beweggrund der Pflichtverletzung gewesen sein muss (BGH Urt 4 StR 202/51 vom 10. August 1951 - LM § 239 KO 2), so ist doch ein bestimmter, auf die Benachteiligung der Gläubigerschaft gerichteter Vorsatz erforderlich; ein bedingter Vorsatz ist nicht ausreichend (RGSt 66, 88, 90).
  • BGH, 19.06.1956 - 1 StR 199/56

    Rechtsmittel

    Die Verneinung der Gläubigerbenachteiligungsabsicht hinsichtlich der Unterlassung der Bilanzziehung stand dem nicht entgegen; der Grundtatbestand der Verbrechen nach § 239 Abs. 1 Nr. 3, 4 KO und der Vergehen gegen § 240 Abs. 1 Nr. 3, 4 KO ist derselbe, wobei nicht verkannt wird, daß §§ 239 Abs. 1 Nr. 3, 240 Abs. 1 Nr. 3, 4 KO nur die gesetzlich vorgeschriebene, § 239 Abs. 1 Nr. 4 KO jedoch auch die freiwillige Buchführung und Bilanzziehung des Schuldners betreffen (BGHSt 2, 386); das lediglich straferhöhende Merkmal der Benachteiligungsabsicht in § 239 KO hindert die Annahme einer Handlungseinheit nicht (vgl BGH LM Nr. 2 zu § 239 KO; 1 StR 262/54 vom 23. November 1954).

    Sollte das Landgericht zu dem Ergebnis gelangen, daß auch die Führung der Bücher ohne eine solche Absicht unterblieben ist, so würde nach dem bisher festgestellten Sachverhalt ein einheitlicher Verstoß der Angeklagten gegen § 240 Abs. 1 Nr. 3 und 4 KO anzunehmen sein (vgl BGH JZ 1954, 56; 1 StR 262/54 vom 23. November 1954; 1 StR 266/54 vom 28. Januar 1955).

  • BGH, 27.02.1962 - 1 StR 448/61

    Rechtsmittel

    Er liegt sowohl vor, wenn der Wille des Täters auf die Benachteiligung unmittelbar abzielt, als auch dann, wenn dieser Erfolg nur als notwendiges Ergebnis der Handlungen vorausgesehen wird (…BGH Urt. v. 8. Dezember 1953 - 1 StR 477/53 im Anschluß an RGSt 24, 255; 39, 136; 66, 88, 90;… BGH Urt. v. 10. August 1951 - 4 StR 202/51 = LM § 239 KO Nr. 2; ferner BGH Urt. v. 23. November 1954 - 1 StR 262/54, v. 5. Juni 1956 ... 1 StR 89/56 = GA 1956, 348 und v. 19. Juni 1956 - 1 StR 199/56).

    Daß die Gläubigerbenachteiligungsabsicht Motiv des Handelns des Angeklagten gewesen sein mußte, wie das angefochtene Urteil anscheinend an anderer Stelle meint (206 UA), ist nicht erforderlich (…BGH Urt. v. 10. August 1951 - 4 StR 202/51 = LM § 239 KO Nr. 2; Urt. v. 23. November 1954 - 1 StR 262/54).

  • BGH, 25.10.1977 - 1 StR 303/77

    Verletzung der Buchführungspflicht - Vertrauen auf die ordnungsgemäße Erledigung …

    Unter solchen Umständen könnten sogar für sich gesehen selbständige Verstöße gegen die Bilanzierungspflicht (§ 283 Abs. 1 Nr. 3 b StGB) durch tateinheitliches Zusammentreffen mit einer einzigen Zuwiderhandlung gegen die Pflicht zum Führen von Handelsbüchern (§ 283 b Abs. 1 Nr. 1 StGB) zu einer rechtlichen Einheit zusammengefaßt werden (vgl. auch BGH NJW 1955, 394;… BGH bei Herlan GA 1971, 38 zur Möglichkeit des Fortsetzungszusammenhangs).
  • BGH, 29.07.1975 - 1 StR 348/75

    Mangelhaftes Führen von Handelsbüchern unter dem Aspekt des fortgesetzten …

    Die in engem tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang stehenden Vergehen nach § 240 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 KO sind demnach in Verwirklichung eines Gesamtvorsatzes als fortgesetzte Handlung begangen worden (vgl. BGH, Urteile vom 29. September 1953 - 5 StR 233/53 -, Leitsatz in JZ 1954, 56 und vom 23. November 1954 - 1 StR 262/54 -, Leitsatz in NJW 1955, 394 Nr. 15;… BGH bei Herlan GA 1971, 38).
  • BGH, 26.02.1958 - 2 StR 43/58

    Rechtsmittel

    Diese Straftaten können zwar im Fortsetzungszusammenhang, nicht aber im Verhältnis der Tateinheit stehen (BGH NJW 1955, 394;… BGH 1 StR 625/53, mitgeteilt von Herlan GA 1954, 312).
  • BGH, 11.02.1955 - 1 StR 540/54

    Rechtsmittel

    In diesem Falle würde es an der Absicht der Gläubigerbenachteiligung im Sinne des § 239 KO fehlen (vgl RGSt 66, 80, 90; RG DJZ 1928 Sp 665; RG HRR 1936 Nr. 379; BGH 1 StR 262/54 vom 23. November 1954).
  • BGH, 16.06.1977 - 2 StR 137/77
    Die in engem tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang stehenden Vergehen nach § 240 Abs. 1 Nr. 3 und 4 KO a.F. sind demnach in Verwirklichung eines Gesamtvorsatzes als fortgesetzte Handlung begangen worden (vgl. BGH JZ 1954, 56 - Leitsatz - BGH NJW 1955, 394 Nr. 15 - Leitsatz - BGH bei Herlan GA 1971, 38; BGH, Beschluß vom 29. Juli 1975 - 1 StR 348/75 -).
  • BGH, 21.11.1967 - 1 StR 515/67

    Möglichkeit der Vereidigung des Opfers eines Betrugs - Begründungspflicht des …

    In dem Unterlassen der Buchführung und der Bilanzziehung hat die Strafkammer daher mit Recht ein fortgesetztes (BGH JZ 1954, 56; NJW 1955, 394 [BGH 23.11.1954 - StR 1 262/54 ]; Urteil vom 28. Januar 1955 - 1 StR 266/54) vorsätzliches Vergehen gegen § 240 Abs. 1 Nr. 3 und 4 KO gesehen.
  • BGH, 10.07.1957 - 2 StR 192/57

    Rechtsmittel

    Einen insoweit sonst naheliegenden Fortsetzungszusammenhang (vgl BGHSt 1, 186 [BGH 08.05.1951 - 1 StR 171/51] [192]; BGH in JZ 1954, 56 und in NJW 1955, 394) hat das Landgericht hier mit Recht verneint, da es im Fall des § 240 Abs. 1 Nr. 4 KO nur fahrlässiges Handeln annimmt.
  • BGH, 22.04.1955 - 1 StR 515/54

    Rechtsmittel

    Wie der Bundesgerichtshof in den Urteilen 5 StR 233/53 vom 29. September 1953 (JZ 1954, 56) und 1 StR 266/54 vom 28. Januar 1955 (vgl auch BGH 1 StR 262/54 vom 23. November 1954 = LM Vorb.z. § 73 StGB Fortsetzungszusammenhang Nr. 15) ausgeführt hat, können das Vergehen gegen die Buchführungspflicht (§ 240 Abs. 1 Nr. 3 KO) und das Vergehen gegen die Bilanzierungspflicht (§ 240 Abs. 1 Nr. 4 KO) wegen der Nämlichkeit des geschlitzten Rechtsguts und wegen des engen tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhangs zwischen Buchführung und Bilanzierung in Fortsetzungszusammenhang stehen.
  • BGH, 28.01.1955 - 1 StR 266/54

    Rechtsmittel

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