Rechtsprechung
| BGH, 14.10.2020 - 1 StR 265/20 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO; § 28 Abs. 1 StGB
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (steuerrechtliche Erklärungspflicht als besonderes persönliches Merkmal) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Wertung der Tat wegen des Fehlens der strafbegründenden persönlichen Merkmals als Beihilfe statt als Täterschaft i.R.e. Steuerhinterziehung durch Unterlassen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Steuerhinterziehung durch Unterlassen - und die Strafrahmenverschiebung
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 17.01.2020 - 609 Js 34928/14
- BGH, 14.10.2020 - 1 StR 265/20
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.10.2018 - 1 StR 454/17
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (steuerrechtliche Erklärungspflicht als …
Auszug aus BGH, 14.10.2020 - 1 StR 265/20
Der Senat hat jedoch durch Urteil vom 23. Oktober 2018 im Verfahren 1 StR 454/17 seine bisherige Rechtsprechung geändert und entschieden, dass es sich bei der vom Straftatbestand der Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) vorausgesetzten Erklärungspflicht um ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 1 StGB handelt, das eine Strafrahmenverschiebung eröffnet.Zwar kann Täter einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen nur derjenige sein, der selbst zur Aufklärung steuerlicher Tatsachen besonders verpflichtet ist (vgl. BGH, Urteile vom 23. Oktober 2018 - 1 StR 454/17 Rn. 19, BGHSt 63, 282 …und vom 9. April 2013 - 1 StR 586/12 Rn. 52, BGHSt 58, 218), was bei dem Angeklagten nicht der Fall ist.
- BGH, 09.04.2013 - 1 StR 586/12
Pflichtwidrigkeit und Täterschaft bei der Steuerhinterziehung durch Unterlassen …
Auszug aus BGH, 14.10.2020 - 1 StR 265/20
Zwar kann Täter einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen nur derjenige sein, der selbst zur Aufklärung steuerlicher Tatsachen besonders verpflichtet ist (…vgl. BGH, Urteile vom 23. Oktober 2018 - 1 StR 454/17 Rn. 19, BGHSt 63, 282 und vom 9. April 2013 - 1 StR 586/12 Rn. 52, BGHSt 58, 218), was bei dem Angeklagten nicht der Fall ist.
- BGH, 22.03.2023 - 1 StR 440/22
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung: …
Täter einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO kann nur derjenige sein, der selbst zur Aufklärung steuerlich erheblicher Tatsachen besonders verpflichtet ist (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - 1 StR 265/20 -, Rn. 5). - BGH, 22.09.2021 - 1 StR 345/19
Recht auf den gesetzlichen Richter (Anforderung an den Geschäftsverteilungsplan; …
Bei der Strafzumessung für einen Teilnehmer, den die Erklärungspflicht nicht trifft, ist aber die weitere Strafrahmenverschiebung nach § 28 Abs. 1, § 49 Abs. 1 StGB nur dann vorzunehmen, wenn sich die Tat nicht allein wegen des Fehlens der steuerlichen Erklärungspflicht als strafbegründendem persönlichen Merkmal als Beihilfe statt als Täterschaft zu werten ist (…BGH, Beschlüsse vom 13. März 2019 - 1 StR 636/18 Rn. 3;… vom 13. März 2019 - 1 StR 50/19 Rn. 6;… vom 21. Mai 2019 - 1 StR 92/19 Rn. 3;… vom 23. Juli 2019 - 1 StR 197/19 Rn. 6;… vom 25. Juli 2019 - 1 StR 230/19 Rn. 10 und vom 14. Oktober 2020 - 1 StR 265/20 Rn. 4;… Jäger in Klein, AO, 15. Aufl., § 370 Rn. 61e mwN). - BGH, 01.06.2021 - 1 StR 133/21
Einziehung (erforderliches Erlangen tatsächlicher Verfügungsgewalt; keine …
a) Die Bestimmung des Strafrahmens (UA S. 67) ist zwar rechtsfehlerfrei, da nur bei Beihilfe zu - hier nicht gegebenen (vorstehend II. 1. b) cc)) - Unterlassenstaten (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, § 27 Abs. 1, 2, § 49 Abs. 1 StGB) eine weitere Strafrahmenverschiebung nach § 28 Abs. 1, § 49 Abs. 1 StGB in Betracht gekommen wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2020 - 1 StR 265/20 Rn. 4;… vom 16. September 2020 - 1 StR 140/20 Rn. 11 …und vom 23. Juli 2020 - 1 StR 78/20 Rn. 6; je mwN).
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