Rechtsprechung
| BGH, 27.05.1993 - 1 StR 265/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Wolters Kluwer
Veränderung des Schuldspruchs bei Erkennung auf aktives Tun statt auf Unterlassen im Revisionsverfahren - Verwertungsverbot einer Vorstrafe bei Tilgungsreife - Strafschärfung wegen Nichtabgabe eines Geständnisses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 17.05.1993 - 1 StR 265/93
- BGH, 27.05.1993 - 1 StR 265/93
Papierfundstellen
- StV 1993, 638 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.07.1985 - 3 StR 127/85
Strafschärfende Verwertung - Verwertung des Nachtatverhaltens bei der …
Auszug aus BGH, 27.05.1993 - 1 StR 265/93
Es darf einem Angeklagten jedoch nicht strafschärfend angelastet werden, daß er kein Geständnis abgelegt hat (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1985, 545 m.w.Nachw.). - BGH, 12.06.1986 - 4 StR 245/86
Erfüllung des Betrugstatbestandes durch Vorspiegelung falscher Tatsachen
Auszug aus BGH, 27.05.1993 - 1 StR 265/93
Dabei ist es nicht nur unzulässig, das Verhalten des Angeklagten in dem gegen ihn selbst geführten Strafverfahren zu berücksichtigen, für eine Berücksichtigung seines Verhaltens in anderen Verfahren (hier der Bewertung einer Zeugnisverweigerung in einem Zivilprozeß) gilt nichts anderes (…vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 14; BGH, Beschluß vom 12. Juni 1986 - 4 StR 245/86). - BGH, 08.06.1988 - 3 StR 99/88
Gutachterablehnung wegen Befangenheit - Ablehnung des Gutachters auf dessen …
Auszug aus BGH, 27.05.1993 - 1 StR 265/93
Dabei ist es nicht nur unzulässig, das Verhalten des Angeklagten in dem gegen ihn selbst geführten Strafverfahren zu berücksichtigen, für eine Berücksichtigung seines Verhaltens in anderen Verfahren (hier der Bewertung einer Zeugnisverweigerung in einem Zivilprozeß) gilt nichts anderes (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 14; BGH, Beschluß vom 12. Juni 1986 - 4 StR 245/86). - OLG Karlsruhe, 07.02.1980 - 1 Ss 319/79
Auszug aus BGH, 27.05.1993 - 1 StR 265/93
Es berührt den Bestand des Schuldspruchs nicht, daß der Angeklagte nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen den Tatbestand der Untreue nicht - wie die Strafkammer meint - durch Unterlassen, sondern durch aktives Tun erfüllt hat (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1980, 1859, 1860) [OLG Karlsruhe 07.02.1980 - 1 Ss 319/79].
- BGH, 23.04.2026 - 4 StR 357/24
Änderung des Schuldspruchs auf Revision der Angeklagten u.a. wegen fehlerhafter …
Rn. 15 bb) Wurde die Tat vor Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung begangen, hat sich die Angeklagte daher wegen Bankrotts in Tateinheit mit Untreue (vgl. BGH…, Urteil vom 27. August 2010 - 2 StR 111/09, BGHSt 55, 266 Rn. 25, 33; Beschluss vom 10. Februar 2009 - 3 StR 372/08, NJW 2009, 2225, 2228; Beschluss vom 27. Mai 1993 - 1 StR 265/93, juris Rn. 3; Urteil vom 29. Mai 1987 - 3 StR 242/86, BGHSt 34, 379, 389) und Unterschlagung strafbar gemacht, wobei die Unterschlagung wegen formeller Subsidiarität zurückträte.
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| BGH, 17.05.1993 - 1 StR 265/93 |
Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de
StGB § 266
Verfahrensgang
- BGH, 17.05.1993 - 1 StR 265/93
- BGH, 27.05.1993 - 1 StR 265/93
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.07.1985 - 3 StR 127/85
Strafschärfende Verwertung - Verwertung des Nachtatverhaltens bei der …
Auszug aus BGH, 17.05.1993 - 1 StR 265/93
Es darf einem Angeklagten jedoch nicht strafschärfend angelastet werden, daß er kein Geständnis abgelegt hat (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1985, 545 m.w.Nachw.). - BGH, 12.06.1986 - 4 StR 245/86
Erfüllung des Betrugstatbestandes durch Vorspiegelung falscher Tatsachen
Auszug aus BGH, 17.05.1993 - 1 StR 265/93
Dabei ist es nicht nur unzulässig, das Verhalten des Angeklagten in dem gegen ihn selbst geführten Strafverfahren zu berücksichtigen, für eine Berücksichtigung seines Verhaltens in anderen Verfahren (hier der Bewertung einer Zeugnisverweigerung in einem Zivilprozeß) gilt nichts anderes (…vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 14; BGH, Beschluß vom 12. Juni 1986 - 4 StR 245/86). - BGH, 08.06.1988 - 3 StR 99/88
Gutachterablehnung wegen Befangenheit - Ablehnung des Gutachters auf dessen …
Auszug aus BGH, 17.05.1993 - 1 StR 265/93
Dabei ist es nicht nur unzulässig, das Verhalten des Angeklagten in dem gegen ihn selbst geführten Strafverfahren zu berücksichtigen, für eine Berücksichtigung seines Verhaltens in anderen Verfahren (hier der Bewertung einer Zeugnisverweigerung in einem Zivilprozeß) gilt nichts anderes (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 14; BGH, Beschluß vom 12. Juni 1986 - 4 StR 245/86). - OLG Karlsruhe, 07.02.1980 - 1 Ss 319/79
Auszug aus BGH, 17.05.1993 - 1 StR 265/93
Es berührt den Bestand des Schuldspruchs nicht, daß der Angeklagte nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen den Tatbestand der Untreue nicht - wie die Strafkammer meint - durch Unterlassen, sondern durch aktives Tun erfüllt hat (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1980, 1859, 1860).
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