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Rechtsprechung
   BGH, 31.08.1999 - 1 StR 268/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,15768
BGH, 31.08.1999 - 1 StR 268/99 (https://dejure.org/1999,15768)
BGH, Entscheidung vom 31.08.1999 - 1 StR 268/99 (https://dejure.org/1999,15768)
BGH, Entscheidung vom 31. August 1999 - 1 StR 268/99 (https://dejure.org/1999,15768)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • HRR Strafrecht

    § 105 JGG; § 32 JGG; § 29 BtMG;
    Heranwachsende; Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht; Schwergewicht der Taten;

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht - Gleichstellung mit Jugendlichem bei Begehung der Taten im heranwachsenden Alter

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.01.1986 - 3 StR 457/85

    Einheitliche Anwendung von Jugendstrafrecht bei gleichzeitiger Aburteilung …

    Auszug aus BGH, 31.08.1999 - 1 StR 268/99
    Die Beurteilung der Frage, wo das Schwergewicht der Taten liegt, die teils vor, teils nach Vollendung des 21. Lebensjahres begangen worden sind, ist im wesentlichen Tatfrage und daher grundsätzlich der Beurteilung durch das Revisionsgericht entzogen (BGH NStZ 1986, 219).
  • BGH, 18.06.2015 - 4 StR 59/15

    Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht bei Aburteilung mehrerer, in verschiedenen …

    Dies hat der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden (BGH, Urteile vom 8. Januar 1986 - 3 StR 457/85, NStZ 1986, 219, vom 22. Juni 1988 - 3 StR 93/88, BGHR JGG § 32 Schwergewicht 1, vom 31. August 1999 - 1 StR 268/99 und vom 18. Juni 2009 - 3 StR 171/09; Beschluss vom 7. Dezember 1999 - 1 StR 570/99).
  • LG Münster, 13.01.2023 - 21 Ns 4/21
    Sind die nach dem 21. Lebensjahr begangenen Straftaten nur die Folge und der Ausfluss der früheren Taten, so kann daraus geschlossen werden, dass das Schwergewicht bei diesen liegt (vgl. BGH, NStE Nr. 1 zu § 32 JGG; BGH, Beschl. v. 15.06.1994 - 2 StR 229/94; BGH, Urt. v. 31.08.1999 - 1 StR 268/99;… Brunner/Dölling, JGG, 12. Aufl., § 32 Rn. 3).
  • AG Rudolstadt, 13.08.2013 - 343 Js 33640/12

    Jugendstrafrecht: Anwendung auf im Erwachsenenalter begangene Straftaten

    Sind die nach dem 21. Lebensjahr begangenen Straftaten nur die Folge und der Ausfluß der früheren Taten, so kann daraus geschlossen werden, daß das Schwergewicht bei diesen liegt (vgl. BGH, NStE Nr. 1 zu § 32 JGG; BGH, Beschl. v. 15.06.1994 - 2 StR 229/94; BGH, Urt. v. 31.08.1999 - 1 StR 268/99;… Brunner/Dölling, JGG, 12. Aufl., § 32 Rn. 3).
  • BGH, 07.12.1999 - 1 StR 570/99

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Taten Heranwachsender

    Die Beurteilung der Frage, wo bei mehreren teils als Heranwachsender, teils als Erwachsener begangenen Straftaten das Schwergewicht liegt (§ 32 JGG), ist im wesentlichen Tatfrage und daher grundsätzlich der Beurteilung durch das Revisionsgericht entzogen (BGH NStZ 1986, 219; BGH, Urt. vom 31. August 1999 - 1 StR 268/99 ).
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