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| BGH, 08.07.1980 - 1 StR 272/80 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Nötigungshandlung - Außerehelicher Beischlaf - Mundverkehr - Erniedrigende Handlung - Gesamtabwägung - Annahme eines minder schweren Falles
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.04.1951 - 1 StR 101/51
Auszug aus BGH, 08.07.1980 - 1 StR 272/80
Zwischen Vergewaltigung (§ 177 StGB ) und sexueller Nötigung (§ 178 StGB ) liegt Gesetzeseinheit in der Form der Spezialität vor, wenn die sexuelle Nötigungshandlung die Vollziehung des außerehelichen Beischlafs vorbereiten soll (BGHSt 1, 152 zu §§ 176 Abs. 1 Nr. 1, 177 StGB a.F.). - BGH, 30.01.1953 - 2 StR 538/52
Auszug aus BGH, 08.07.1980 - 1 StR 272/80
Für die Beurteilung, ob ein minder schwerer Fall gegeben ist, sind alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen und sie begleiten oder ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 4, 8 [9]; BGH NJW 1966, 894). - BGH, 16.01.1979 - 5 StR 731/78
Ablehnung eines Beweisantrags hinsichtlich der Vernehmung eines Zeugen auf Grund …
Auszug aus BGH, 08.07.1980 - 1 StR 272/80
Der Beschwerdeführerin ist darin beizupflichten, daß der erzwungene Mundverkehr eigenen rechtlichen Unwert hat, der über den Tatbestandsrahmen des § 177 StGB hinausgeht (BGH, Urteil vom 16. Januar 1979 - 5 StR 731/78).
- BGH, 30.06.1987 - 4 StR 292/87
Verhältnis von sexueller Nötigung zur versuchten Vergewaltigung - Anforderungen …
Bei diesem Teil des Geschehens handelte es sich um eine typische Vorbereitungshandlung für die vom Angeklagten von vornherein beabsichtigte (UA 9) gewaltsame Vollziehung des Beischlafs; sie hat keinen über den Tatbestandsrahmen des § 177 StGB hinausgehenden rechtlichen Unwert (BGH, Urteil vom 8. Juli 1980 - 1 StR 272/80 - bei Holtz MDR 1980, 985 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]), sondern ist Bestandteil der (versuchten) Vergewaltigung. - BGH, 16.07.1981 - 4 StR 358/81
Verdrängung von tatbestandlich verwirklichter sexueller Nötigung durch versuchte …
Die an sich tatbestandlich verwirklichte sexuelle Nötigung wird durch die versuchte Vergewaltigung verdrängt (BGHSt 1, 151, 154 [BGH 04.05.1951 - 4 StR 19/51]; 17, 1, 2 [BGH 07.11.1961 - 1 StR 407/61]; BGH, Urteil vom 8. Juli 1980 - 1 StR 272/80 - bei Holtz MDR 1980, 985 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78] und ständige Rechtsprechung). - BGH, 17.11.1983 - 4 StR 617/83
Bindung des Richters an den gesetzlich vorgegebenen Strafrahmen - Anwendung der …
Gerade der erzwungene Mundverkehr hat einen eigenen rechtlichen Unwert, der über den Tatbestandsrahmen des § 177 StGB hinausgeht (BGH, Urteil vom 8. Juli 1980 - 1 StR 272/80 - bei Holtz MDR 1980, 985 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]).
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