Rechtsprechung
| BGH, 14.12.2022 - 1 StR 273/22 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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§ 24 Abs. 1 Satz 1 StGB
Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Rücktritt vom versuchten Tötungsdelikt bei freiwilliger Aufgabe weiterer Tathandlungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 StGB, § 23 Abs 1 StGB, § 24 Abs 1 S 1 Alt 1 StGB, § 211 Abs 2 StGB, § 223 Abs 1 StGB
Rücktritt vom versuchten Tötungsdelikt bei freiwilliger Aufgabe weiterer Tathandlungen - IWW
§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB, §§ 211, 22, 23 Abs. 1 StGB, § 24 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. StGB
- Wolters Kluwer
Rücktritt vom versuchten Tötungsdelikt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rücktritt vom versuchten Tötungsdelikt
- rechtsportal.de
Rücktritt vom versuchten Tötungsdelikt
- datenbank.nwb.de
Rücktritt vom versuchten Tötungsdelikt bei freiwilliger Aufgabe weiterer Tathandlungen
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 04.03.2022 - 1 Ks 500 Js 23780/21
- BGH, 14.12.2022 - 1 StR 273/22
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2023, 105
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.04.2019 - 1 StR 646/18
Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit: Aufgabe der Tat aus autonomen Motiven, …
Auszug aus BGH, 14.12.2022 - 1 StR 273/22
Erst wenn durch von außen kommende Ereignisse aus Sicht des Täters ein Hindernis geschaffen worden ist, das einer Tatvollendung zwingend entgegensteht, ist er nicht mehr Herr seiner Entschlüsse und eine daraufhin erfolgte Abstandnahme von der weiteren Tatausführung als unfreiwillig anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18 Rn. 8;… Beschluss vom 15. April 2020 - 5 StR 75/20 Rn. 7, jeweils mwN; st. Rspr.).Dies kann unter anderem dann der Fall sein, wenn unvorhergesehene äußere Umstände dazu geführt haben, dass bei weiterem Handeln das Risiko, angezeigt oder bestraft zu werden, unvertretbar ansteigen würde (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18 Rn. 8;… Beschluss vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18 Rn. 9, jeweils mwN; st. Rspr.).
Auch die diesen Feststellungen zugrundeliegende Beweiswürdigung ist mit Blick auf den eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstab (…vgl. BGH, Urteile vom 26. Juli 2017 - 2 StR 132/17 Rn. 16 und vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18 Rn. 11 f., jeweils mwN) rechtlich nicht zu beanstanden, sie ist insbesondere nicht lückenhaft.
- BGH, 28.09.2017 - 4 StR 282/17
Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit des Rücktritts: Einwirken Dritter)
Auszug aus BGH, 14.12.2022 - 1 StR 273/22
Verbleibende Zweifel an der Freiwilligkeit des Rücktritts sind grundsätzlich zugunsten des Täters zu lösen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2017 - 4 StR 282/17 Rn. 10 mwN). - BGH, 07.03.2018 - 1 StR 83/18
Rücktritt vom Versuch (unbeendeter Versuch: erforderliche Feststellungen zum …
Auszug aus BGH, 14.12.2022 - 1 StR 273/22
Dies kann unter anderem dann der Fall sein, wenn unvorhergesehene äußere Umstände dazu geführt haben, dass bei weiterem Handeln das Risiko, angezeigt oder bestraft zu werden, unvertretbar ansteigen würde (vgl. BGH…, Urteil vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18 Rn. 8; Beschluss vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18 Rn. 9, jeweils mwN; st. Rspr.). - BGH, 15.04.2020 - 5 StR 75/20
Freiwilligkeit des Rücktritts (autonome Entscheidung; äußerer Anlass; Zwangslage; …
Auszug aus BGH, 14.12.2022 - 1 StR 273/22
Erst wenn durch von außen kommende Ereignisse aus Sicht des Täters ein Hindernis geschaffen worden ist, das einer Tatvollendung zwingend entgegensteht, ist er nicht mehr Herr seiner Entschlüsse und eine daraufhin erfolgte Abstandnahme von der weiteren Tatausführung als unfreiwillig anzusehen (vgl. BGH…, Urteil vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18 Rn. 8; Beschluss vom 15. April 2020 - 5 StR 75/20 Rn. 7, jeweils mwN; st. Rspr.). - BGH, 26.07.2017 - 2 StR 132/17
Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit; …
Auszug aus BGH, 14.12.2022 - 1 StR 273/22
Auch die diesen Feststellungen zugrundeliegende Beweiswürdigung ist mit Blick auf den eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstab (vgl. BGH, Urteile vom 26. Juli 2017 - 2 StR 132/17 Rn. 16 …und vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18 Rn. 11 f., jeweils mwN) rechtlich nicht zu beanstanden, sie ist insbesondere nicht lückenhaft.
- BGH, 17.04.2024 - 1 StR 403/23
Verurteilung eines Chirurgen wegen der Sterilisation von zwei unter Betreuung …
Anders kann es sein, wenn unvorhergesehene äußere Umstände dazu geführt haben, dass bei weiterem Handeln das Risiko, angezeigt oder bestraft zu werden, unvertretbar ansteigen würde (BGH, Urteile vom 14. Dezember 2022 - 1 StR 273/22 Rn. 10 …und vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18 Rn. 8 f.). - BGH, 14.02.2023 - 4 StR 442/22
Rücktritt vom Totschlag (Freiwilligkeit, innere Hemmung, mit dem Ende einer …
aa) Freiwilligkeit im Sinne des § 24 StGB liegt vor, wenn der Täter noch "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist und er die Ausführung seines Verbrechensplans noch für möglich hält, er also weder durch eine äußere Zwangslage daran gehindert, noch durch einen seelischen Druck unfähig geworden ist, die Tat zu vollbringen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2022 - 1 StR 273/22, Beschluss vom 7. Oktober 2021 - 1 StR 315/21, NStZ 2022, 94, 95; Beschluss vom 15. April 2020 - 5 StR 75/20, StV 2021, 93, 94, jew. mwN). - BGH, 07.05.2025 - 5 StR 744/24
Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag; unbeendeter und beendeter Versuch; …
Rn. 16 Freiwilligkeit im Sinne von § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 StGB bedeutet, dass der Täter "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist und er die Ausführung seines Verbrechensplans noch für möglich hält, er also weder durch eine äußere Zwangslage daran gehindert, noch durch seelischen Druck unfähig geworden ist, die Tat zu vollbringen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 10. Januar 2024 - 6 StR 324/23, NStZ 2024, 537; vom 14. Dezember 2022 - 1 StR 273/22, NStZ-RR 2023, 105 f.; vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18, NStZ 2020, 81 f.; vom 28. September 2017 - 4 StR 282/17, StV 2018, 711; Beschlüsse vom 14. Februar 2023 - 4 StR 442/22, NStZ 2023, 599 f.;… vom 15. April 2020 - 5 StR 75/20 Rn. 7, StV 2021, 93 f.; vom 3. April 2014 - 2 StR 643/13, NStZ-RR 2014, 241 jeweils mwN).Insoweit hätte das Landgericht prüfen müssen, ob er sich zur Tataufgabe gezwungen gesehen haben könnte, weil er fürchtete, nicht nur von den drei im Wohncontainer anwesenden Zeugen, sondern auch von anderen Bewohnern der Flüchtlingsunterkunft alsbald angegriffen und überwältigt zu werden, was der Freiwilligkeit des Rücktritts entgegenstehen könnte (vgl. BGH, Urteile vom 14. Dezember 2022 - 1 StR 273/22, NStZ-RR 2023, 105; vom 26. September 2017 - 4 StR 282/17, StV 2018, 711; Beschluss vom 14. Februar 2023 - 4 StR 442/22, NStZ 2023, 599).
- LG Bonn, 03.11.2025 - 64 KLs 1/23 Verbleibende Zweifel an der Freiwilligkeit des Rücktritts sind grundsätzlich zu Gunsten des Täters zu lösen, bedürfen aber tragfähiger Anhaltspunkte und Feststellungen (BGH, Beschluss v. 17.04.2024, 1 StR 403/24; BGH, Urteil vom 14.12.2022 - 1 StR 273/22).
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