Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 03.08.2004 - 1 StR 293/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4598
BGH, 03.08.2004 - 1 StR 293/04 (https://dejure.org/2004,4598)
BGH, Entscheidung vom 03.08.2004 - 1 StR 293/04 (https://dejure.org/2004,4598)
BGH, Entscheidung vom 03. August 2004 - 1 StR 293/04 (https://dejure.org/2004,4598)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,4598) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 211 Abs. 2 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB
    Mord (niedrige Beweggründe) Schuldunfähigkeit und verminderte Schuldfähigkeit (schwere Persönlichkeitsstörung; Bezug zur Tat)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 23; ; StGB § 49; ; StGB § 211

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Persönlichkeitsstörung; Beurteilung der Frage, ob eine Beeinträchtigung im Sinne des § 21 Strafgesetzbuch (StGB) erheblich ist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20 § 21
    "Schwere" andere seelische Abartigkeit bei Persönlichkeitsstörung; Anwendbarkeit des Zweifelssatzes bei der Erheblichkeitsprüfung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 329
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit …

    Auszug aus BGH, 03.08.2004 - 1 StR 293/04
    Der Sachverständige hat den Richter nur zur Beurteilung der Vorfrage nach den medizinischpsychiatrischen Anknüpfungstatsachen zu beraten, sofern der Richter hierüber nicht auf Grund seines Allgemeinwissens selbst befinden kann (BGHSt 43, 66, 77; BGH StV 1999, 309, 310; jew. m. w. N.).
  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03

    Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und …

    Auszug aus BGH, 03.08.2004 - 1 StR 293/04
    Hierfür ist maßgebend, ob es im Alltag außerhalb des angeklagten Delikts zu Einschränkungen des beruflichen und sozialen Handlungsvermögens gekommen ist (vgl. hierzu im einzelnen Senatsurteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03 = NStZ 2004, 437, 438; zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 02.02.1996 - 2 StR 689/95

    Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 03.08.2004 - 1 StR 293/04
    Sie ist daher nicht dem Zweifelssatz zugänglich (vgl. BGHR StGB § 21 in dubio pro reo 1 m. w. N.).
  • BGH, 16.06.1998 - 1 StR 162/98

    Anwendbarkeit von § 213 StGB unter Berücksichtigung der wesentlich mittragenden …

    Auszug aus BGH, 03.08.2004 - 1 StR 293/04
    Der Sachverständige hat den Richter nur zur Beurteilung der Vorfrage nach den medizinischpsychiatrischen Anknüpfungstatsachen zu beraten, sofern der Richter hierüber nicht auf Grund seines Allgemeinwissens selbst befinden kann (BGHSt 43, 66, 77; BGH StV 1999, 309, 310; jew. m. w. N.).
  • BGH, 27.06.2000 - 1 StR 242/00

    Konkreter Rechtsverstoß als Bezugspunkt für die Beurteilung von Unrechtseinsicht …

    Auszug aus BGH, 03.08.2004 - 1 StR 293/04
    Rn. 10 (3) Schuldfähigkeit bezieht sich auf den konkreten Rechtsverstoß (BGH Beschluß vom 27. Juni 2000 - 1 StR 242/00;… Jähnke in LK 11. Aufl. § 20 Rdn. 72), ist also für jede Tat gesondert zu prüfen.
  • OLG Hamm, 05.11.2007 - 3 Ss 461/07

    ADHS; Schuldfähigkeit; Erörterungsmangel

    Es ist vielmehr in weiteren Schritten der Schweregrad der Störung zu überprüfen, nämlich ob es auch im Alltag außerhalb der Straftaten zu Einschränkungen des beruflichen und sozialen Handlungsvermögens gekommen ist und bei einer Gesamtschau aller Umstände davon auszugehen ist, dass die Störung den Angeklagten in seinem Leben vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen belastet oder einengt wie eine krankhafte seelische Störung (BGH NJW-RR 2007, 6, 7 m.w.N.; BGH NStZ-RR 2004, 329 f.).
  • BGH, 23.11.2022 - 5 StR 347/22

    Erfolg der zuungunsten des Angeklagten eingelegten Revision der …

    Zum einen hat das Landgericht verkannt, dass es sich bei der Frage, ob eine Beeinträchtigung im Sinne des § 21 StGB "erheblich" ist, um eine Rechtsfrage handelt, die dem Zweifelssatz nicht zugänglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. August 2004 - 1 StR 293/04, NStZ-RR 2004, 329).
  • BGH, 28.09.2004 - 1 StR 317/04

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Affekt und gegenindizierende …

    Eine Rechtsfrage kann aber nicht, wie es die Strafkammer getan hat, auf der Grundlage des Zweifelssatzes beantwortet werden (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH, Beschluß vom 3. August 2004 - 1 StR 293/04;… BGHR StGB § 21 in dubio pro reo 1 m.w.N.).

    Diese sind um so höher, je schwerwiegender das in Rede stehende Delikt ist (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH NStZ 2004, 437 f. m.w.N.), bei vorsätzlichen Tötungsdelikten also besonders hoch (vgl. BGH, Beschluß vom 3. August 2004 - 1 StR 293/04).

  • LG Düsseldorf, 13.12.2023 - 1 Ks 18/23
    Diese Anforderungen sind umso höher, je schwerwiegender das in Rede stehende Delikt ist (vgl. BGH Beschluss vom 3. August 2004 - 1 StR 293/04 - NStZ-RR 2004, 329).
  • BGH, 25.01.2006 - 2 StR 348/05

    Mord (niedrige Beweggründe; Einsichtsfähigkeit); Totschlag; Schuldfähigkeit …

    Hierfür ist maßgebend, ob es im Alltag außerhalb des angeklagten Delikts zu Einschränkungen des beruflichen und sozialen Handlungsvermögens gekommen ist (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 329; BGHSt 49, 45, 52 f.).
  • OLG Koblenz, 20.12.2004 - 12 U 1365/03

    Haftung und Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Rückgriff auf Gutachten im …

    Die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung sagt nichts darüber aus, ob sie im rechtlich relevanten Sinne schwer wiegt (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 329 f.).
  • LG Deggendorf, 20.07.2021 - 1 KLs 8 Js 7992/20

    Vollzug einer Ausweisung ist bestimmender Milderungsgrund bei faktischen …

    Insbesondere teilt die Kammer, soweit im Rahmen der Schuldfähigkeitsbeurteilung unter Heranziehung des Zweifelssatzes bei dem Angeklagten A. von einer dissozialen bzw. narzisstischen Persönlichkeitsstörung auszugehen ist, bei der Beurteilung der Schwere der Störung in rechtlicher Hinsicht bei wertender Betrachtung die Einschätzung der Sachverständigen, dass die Persönlichkeitsstörung nicht dem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung gleichsteht (vgl. BGH, Urteil vom 04.06.1991, Az. 5 StR 122/91; Beschluss vom 11.02.2015 Az. 4 StR 498/14; Beschluss vom 11.04.2018, Az. 2 StR 71/18); insofern hat die Kammer unter Berücksichtigung der bisherigen Entwicklung und des persönlichen Eindrucks des Angeklagten A., den die Kammer in der Hauptverhandlung gewonnen hat, maßgebend in den Blick genommen, dass es bei dem Angeklagten A. im Alltagsleben, außerhalb der bisherigen Straffälligkeit, nicht zu erkennbaren Einschränkungen des schulischen, beruflichen und sozialen Handlungsvermögens gekommen ist (vgl. BGH, Urteil vom 21.01.2004, Az. 1 StR 346/03; Beschluss vom 03.08.2004, Az. 1 StR 293/04; Beschluss vom 30.01.2007, Az. 4 StR 603/06).
  • LG Düsseldorf, 17.10.2023 - 1 Ks 7/23
    Diese Anforderungen sind umso höher, je schwerwiegender das in Rede stehende Delikt ist (vgl. BGH Beschluss vom 3. August 2004 - 1 StR 293/04 - NStZ-RR 2004, 329).
  • LG Düsseldorf, 15.06.2011 - 17 Ks 7/11
    Entscheidend sind insoweit die Anforderungen, die die Rechtsordnung an jedermann stellt (vgl. BGH Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03 - NJW 2004, 1810 [1812]; Urteil vom 28. September 2004 - 1 StR 317/04 - NStZ 2005, 149), wobei die Anforderungen mit dem Schweregrad des Delikts wachsen und demzufolge bei Tötungsdelikten als besonders hoch einzustufen sind (BGH Beschluss vom 3. August 2004 - 1 StR 293/04 - NStZ-RR 2004, 329 [330]).
  • LG Aurich, 23.05.2023 - 11 Ks 4/22

    Strafbarkeit wegen Totschlags und vorsätzlicher Körperverletzung innerhalb einer …

    Gleichfalls ist der Kammer bewusst, dass die Anforderungen, die an die "Erheblichkeit" zu stellen sind, von der betroffenen Deliktskategorie beeinflusst wird und insbesondere bei Tötungsdelikten besonders hoch sind (vgl. BGH, Beschl. v. 3.8. 2004 - 1 StR 293/04, NStZ-RR 2004, 329, 330).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht