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Rechtsprechung
   BGH, 01.10.2024 - 1 StR 299/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,34395
BGH, 01.10.2024 - 1 StR 299/24 (https://dejure.org/2024,34395)
BGH, Entscheidung vom 01.10.2024 - 1 StR 299/24 (https://dejure.org/2024,34395)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 2024 - 1 StR 299/24 (https://dejure.org/2024,34395)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB
    Anforderungen an einen Beweisantrag (Konnexität: Erforderlichkeit gesonderter Darlegungen zu Wahrnehmungssituation des Zeugen); Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen (Anforderungen an die Verletzung des ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 201a Abs 1 Nr 1 StGB, § 244 Abs 2 StPO, § 244 Abs 3 S 1 StPO
    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

  • IWW

    § 354 Abs. 1 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 244 Abs. 3, Abs. 6 StPO, § 244 Abs. 2 StPO, § 244 Abs. 3 Satz 1 StPO, § 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3 ; StPO § 244 Abs. Abs. 6
    Rüge einer Verletzung des Beweisantragsrechts wegen Zurückweisung des in der Hauptverhandlung gestellten Hilfsbeweisantrags

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung wegen Verursachung des Todes einer verschwundenen 21-Jährigen überwiegend bestätigt

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafbare Videoaufnahme: BGH zur Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Beweisantragsmerkmal Konnexität

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Verurteilung wegen Verursachung des Todes einer verschwundenen 21-Jährigen überwiegend bestätigt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2025, 219
  • NStZ-RR 2025, 20
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.02.2019 - 3 StR 563/18

    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen …

    Auszug aus BGH, 01.10.2024 - 1 StR 299/24
    § 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB dient dem Schutz des durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleisteten höchstpersönlichen Lebensbereichs des Einzelnen vor Eingriffen durch Bildaufnahmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Februar 2019 - 3 StR 563/18 Rn. 6 …und vom 26. Februar 2015 - 4 StR 328/14, BGHR StGB § 201a Abs. 1 Nr. 1 Bildaufnahmen 1 Rn. 6;… BT-Drucks. 15/2466, S. 1, 4, 5).
  • BGH, 26.02.2015 - 4 StR 328/14

    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen …

    Auszug aus BGH, 01.10.2024 - 1 StR 299/24
    § 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB dient dem Schutz des durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleisteten höchstpersönlichen Lebensbereichs des Einzelnen vor Eingriffen durch Bildaufnahmen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Februar 2019 - 3 StR 563/18 Rn. 6 und vom 26. Februar 2015 - 4 StR 328/14, BGHR StGB § 201a Abs. 1 Nr. 1 Bildaufnahmen 1 Rn. 6;… BT-Drucks. 15/2466, S. 1, 4, 5).
  • BGH, 01.09.2021 - 5 StR 188/21

    Abkehr vom qualifizierten Konnexitätserfordernis

    Auszug aus BGH, 01.10.2024 - 1 StR 299/24
    Ausführungen zur inhaltlichen Plausibilität der Beweisbehauptung sind dagegen nicht erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 2021 - 5 StR 188/21, BGHSt 66, 250 Rn. 20 ff. mwN).
  • BGH, 15.01.2014 - 1 StR 379/13

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit (Voraussetzungen; …

    Auszug aus BGH, 01.10.2024 - 1 StR 299/24
    (c) Etwas anderes folgt entgegen der Auffassung der Revision auch nicht aus der Senatsentscheidung vom 15. Januar 2014 - 1 StR 379/13 (…Rn. 17) betreffend den Tatvorwurf des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie der Steuerhinterziehung (Lohnsteuer) im Zusammenhang mit der Beschäftigung von nicht gemeldeten Arbeitnehmern im Baugewerbe unter Verschleierung von Schwarzlohnzahlungen durch sogenannte Abdeckrechnungen diverser Firmen über angebliche Subunternehmerleistungen.
  • BGH, 13.03.2024 - 5 StR 393/23

    Glaubhaftmachung bei Beweisantrag nach Fristablauf (hinreichende …

    Auszug aus BGH, 01.10.2024 - 1 StR 299/24
    Die letztgenannte Angabe betrifft das von der Rechtsprechung entwickelte und ausgeformte Erfordernis der sogenannten Konnexität zwischen Beweismittel und Beweistatsache, welches der Gesetzgeber ausdrücklich in das Gesetz aufnehmen wollte (…vgl. BT-Drucks. 19/14747, S. 33 f.; BGH, Beschluss vom 13. März 2024 - 5 StR 393/23 Rn. 19).
  • OLG Hamm, 18.03.2025 - 4 ORs 24/25

    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

    Die Herstellung einer Bildaufnahme von "neutralen" Handlungen, wie dem Arbeiten, Kochen, Lesen, Fernsehen, Essen oder Schlafen in der Wohnung bewirkt demnach - wenn nicht im Einzelfall besondere Umstände vorliegen - für sich genommen noch keine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs des Opfers (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 01.10.2024, 1 StR 299/24).

    Vielmehr bedarf es nach der in der Rechtsprechung vertretenen Meinung - der sich der Senat anschließt - zusätzlich zu der Herstellung der Bildaufnahmen eines (Verletzungs-) Erfolges in Form einer "dadurch" bewirkten "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs der abgebildeten Person" (vgl. BGH, Beschluss vom 01.10.2024, 1 StR 299/24, NStZ-RR 2025; OLG Koblenz, Beschluss vom 11.11.2008 - 1 Ws 535/08; NStZ 2009, 268, beck-online).

    Auch der bloße "freche Blick" i.S. eines in erster Linie die Gebote des Anstands verletzenden unbefugten Beobachtens beinhaltet in der Regel noch keine strafwürdige Rechtsgutsverletzung (vgl. BGH, Beschluss vom 01.10.2024, a.a.O.; BT-DrS. 14/2466, Seite 4).

    Situationen, die zwar der Privatsphäre zuzuordnen sind, aber ein "neutrales Verhalten" zeigen, bedürften hingegen des strafrechtlichen Schutzes typischerweise noch nicht (…vgl. BT-DrS. 15/2466, S. 4; BGH, Beschluss vom 01.10.2024, a.a.O.).

    Die Herstellung einer Bildaufnahme von "neutralen" Handlungen, wie dem Arbeiten, Kochen, Lesen, Fernsehen, Essen oder Schlafen in der Wohnung bewirkt demnach wenn nicht im Einzelfall besondere Umstände vorliegen - für sich genommen noch keine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs des Opfers (vgl. BGH, Beschluss vom 01.10.2024, a.a.O.).

  • BGH, 16.04.2025 - 3 StR 40/25

    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten …

    Bei Nacktfotos in normaler Bildqualität ist zudem ohne Weiteres der höchstpersönliche Lebensbereich der gezeigten Person betroffen (…s. zu diesem Erfordernis BGH, Beschlüsse vom 5. Februar 2019 - 3 StR 563/18, juris Rn. 6; vom 1. Oktober 2024 - 1 StR 299/24, NStZ-RR 2025, 20 Rn. 14 ff.).
  • BGH, 22.01.2025 - 1 StR 512/24

    Einziehung (Erlangen durch die Tat: abzuschöpfender Vermögensvorteil als …

    Hier handelt es sich jedoch deswegen nicht um einen nach § 244 Abs. 3 StPO zu bescheidenden Beweisantrag, weil es jedenfalls an der sogenannten Konnexität fehlt (vgl. dazu zuletzt BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2024 - 1 StR 299/24 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 14.08.2025 - 4 StR 279/25

    Teileinstellung (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von …

    Rn. 2 1. Soweit der Angeklagte in den Fällen II. 1. bis 3. der Urteilsgründe wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen verurteilt worden ist, stellt der Senat das Verfahren auf Antrag des Generalbundesanwalts aus prozessökonomischen Gründen gemäß § 154 Abs. 2 StPO ein, weil auf der Grundlage der bisherigen Urteilsgründe Bedenken hinsichtlich des von § 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB vorausgesetzten Erfolges einer durch die Herstellung der Bildaufnahmen - die heimlich in einer Sammelumkleidekabine gefertigt wurden und männliche Mitglieder einer vom Angeklagten trainierten Jugendfußballmannschaft teils nur in Boxershorts, teils mit freiem Oberkörper zeigten - bewirkten "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs der abgebildeten Person" bestehen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2024 - 1 StR 299/24, NStZ 2025, 219 Rn. 14).
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