Rechtsprechung
| BGH, 15.07.1998 - 1 StR 309/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
Papierfundstellen
- StV 1998, 660 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 08.10.2024 - 5 StR 382/24
Sog. K.O.-Tropfen kein gefährliches Werkzeug (schwerer sexueller Übergriff; …
Eine solche Auslegung lässt sich mit dem Wortlaut der Norm nicht in Einklang bringen (vgl. zur Bedeutung der Wortlautgrenze BVerfG…, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 2 BvL 1/20, BVerfGE 160, 284, NJW 2022, 1160 Rn. 96 ff.); auf die Frage der konkreten Dosierung oder der Gefährlichkeit des Mittels kann es daher nicht maßgeblich ankommen (in diesem Sinne aber möglicherweise BGH, Beschlüsse vom 6. März 2018 - 2 StR 65/18, NStZ-RR 2018, 141; vom 15. Juli 1998 - 1 StR 309/98). - BGH, 27.01.2009 - 4 StR 473/08
Schwerer Raub (kein Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs bei "KO-Tropfen" je …
Der Einsatz der K.O.-Tropfen erfüllt aber unter den hier gegebenen Umständen lediglich den Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB, denn ein narkotisierendes Mittel in der vom Angeklagten verwendeten Dosierung ist kein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB (vgl. BGH, Beschl. vom 15. Juli 1998 - 1 StR 309/98).
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