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Rechtsprechung
   BGH, 07.08.1990 - 1 StR 310/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,9996
BGH, 07.08.1990 - 1 StR 310/90 (https://dejure.org/1990,9996)
BGH, Entscheidung vom 07.08.1990 - 1 StR 310/90 (https://dejure.org/1990,9996)
BGH, Entscheidung vom 07. August 1990 - 1 StR 310/90 (https://dejure.org/1990,9996)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Belastender Rechtsfehler - Günstigere Gestaltung des Regelstrafrahmens wegen vermindeter Steuerungsfähigkeit der Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.02.1986 - 1 StR 31/86

    Erneute Strafrahmenverschiebung nach Verneinung eines besonders schweren Falls

    Auszug aus BGH, 07.08.1990 - 1 StR 310/90
    Eine weitere Milderung dieses Strafrahmens nach den §§ 21, 49 Abs. 1 StGB wäre dann aber nach § 50 StGB nicht mehr in Betracht gekommen (BGH NJW 1986, 1699;… Stree in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 50 Rdn. 7;… Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. § 50 Rdn. 2).
  • BGH, 06.11.2024 - 5 StR 276/24

    Anforderungen an die tatrichterliche Prüfung der Schuldfähigkeit

    Es kommt danach nicht mehr entscheidend darauf an, dass die Strafkammer für alle genannten Taten mit Ausnahme der Fälle 1 und 2 zusätzlich eine Strafrahmenverschiebung gemäß § 21 iVm § 49 Abs. 1 StGB vorgenommen hat, obwohl schon die Verneinung besonders schwerer Fälle auf den vertypten Strafmilderungsgrund der erheblich verminderten Schuldfähigkeit gestützt wurde, was in einem Spannungsverhältnis zu dem Grundgedanken des § 50 StGB steht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 1986 - 1 StR 31/86; Urteil vom 7. August 1990 - 1 StR 310/90).
  • BGH, 01.02.2023 - 5 StR 498/22

    Verstoß gegen den auslieferungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatz (Auslieferung; …

    Daher kann dahinstehen, ob eine solche Milderungsmöglichkeit überhaupt noch in Betracht kam, nachdem der vertypte Milderungsgrund bereits zur Verneinung eines besonders schweren Falls herangezogen worden war (vgl. zur Anwendung des § 50 StGB bzw. des dort normierten Rechtsgedankens in solchen Fällen bereits BGH, Urteil vom 7. August 1990 - 1 StR 310/90; Beschluss vom 27. Februar 1986 - 1 StR 31/86, NJW 1986, 1699).
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