Rechtsprechung
| BGH, 07.08.1990 - 1 StR 310/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Belastender Rechtsfehler - Günstigere Gestaltung des Regelstrafrahmens wegen vermindeter Steuerungsfähigkeit der Angeklagten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.02.1986 - 1 StR 31/86
Erneute Strafrahmenverschiebung nach Verneinung eines besonders schweren Falls
- BGH, 06.11.2024 - 5 StR 276/24
Anforderungen an die tatrichterliche Prüfung der Schuldfähigkeit
Es kommt danach nicht mehr entscheidend darauf an, dass die Strafkammer für alle genannten Taten mit Ausnahme der Fälle 1 und 2 zusätzlich eine Strafrahmenverschiebung gemäß § 21 iVm § 49 Abs. 1 StGB vorgenommen hat, obwohl schon die Verneinung besonders schwerer Fälle auf den vertypten Strafmilderungsgrund der erheblich verminderten Schuldfähigkeit gestützt wurde, was in einem Spannungsverhältnis zu dem Grundgedanken des § 50 StGB steht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 1986 - 1 StR 31/86; Urteil vom 7. August 1990 - 1 StR 310/90). - BGH, 01.02.2023 - 5 StR 498/22
Verstoß gegen den auslieferungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatz (Auslieferung; …
Daher kann dahinstehen, ob eine solche Milderungsmöglichkeit überhaupt noch in Betracht kam, nachdem der vertypte Milderungsgrund bereits zur Verneinung eines besonders schweren Falls herangezogen worden war (vgl. zur Anwendung des § 50 StGB bzw. des dort normierten Rechtsgedankens in solchen Fällen bereits BGH, Urteil vom 7. August 1990 - 1 StR 310/90; Beschluss vom 27. Februar 1986 - 1 StR 31/86, NJW 1986, 1699).
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