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Rechtsprechung
   BGH, 23.09.2021 - 1 StR 321/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,43999
BGH, 23.09.2021 - 1 StR 321/21 (https://dejure.org/2021,43999)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2021 - 1 StR 321/21 (https://dejure.org/2021,43999)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2021 - 1 StR 321/21 (https://dejure.org/2021,43999)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 32 Abs. 2 StGB
    Notwehr (Erforderlichkeit der Notwehrhandlung: lebensgefährlicher Einsatz eines Messers)

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Straffrei trotz Messerstichen? - Die Notwehr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2022, 352
  • StV 2022, 151
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.04.2019 - 2 StR 363/18

    Notwehr (Erforderlichkeit: Androhung des Gebrauchs eines Messers)

    Auszug aus BGH, 23.09.2021 - 1 StR 321/21
    aa) Eine in einer Notwehrlage verübte Tat kann gemäß § 32 Abs. 2 StGB gerechtfertigt sein, wenn sie zu einer sofortigen und endgültigen Abwehr des Angriffs führt und es sich bei ihr um das mildeste Abwehrmittel handelt, das dem Angegriffenen in der konkreten Situation zur Verfügung steht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18 Rn. 10 …und vom 22. Juni 2016 - 5 StR 138/16 Rn. 8).

    Der Angegriffene muss auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel nur zurückgreifen, wenn deren Abwehrwirkung unzweifelhaft ist und ihm genügend Zeit zur Abschätzung der Lage zur Verfügung steht (BGH, Beschlüsse vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18 Rn. 10 …und vom 21. November 2012 - 2 StR 311/12 Rn. 6).

    Gegenüber einem unbewaffneten Angreifer ist der Gebrauch eines Messers jedoch in der Regel anzudrohen, wenn die Drohung unter den konkreten Umständen eine so hohe Erfolgsaussicht hat, dass dem Angegriffenen das Risiko eines Fehlschlags und der damit verbundenen Verkürzung seiner Verteidigungsmöglichkeiten zugemutet werden kann (BGH, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18 Rn. 10;… Urteile vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12 Rn. 8 …und vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 118/16 Rn. 13).

    Angesichts der geringen Kalkulierbarkeit des Fehlschlagrisikos dürfen an die in einer zugespitzten Situation zu treffende Entscheidung für oder gegen eine weniger gefährliche Verteidigungshandlung keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (BGH, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18 Rn. 10;… Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12 Rn. 8).

  • BGH, 27.09.2012 - 4 StR 197/12

    Notwehr (Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung: ex-ante-Betrachtung, Einsatz …

    Auszug aus BGH, 23.09.2021 - 1 StR 321/21
    Gegenüber einem unbewaffneten Angreifer ist der Gebrauch eines Messers jedoch in der Regel anzudrohen, wenn die Drohung unter den konkreten Umständen eine so hohe Erfolgsaussicht hat, dass dem Angegriffenen das Risiko eines Fehlschlags und der damit verbundenen Verkürzung seiner Verteidigungsmöglichkeiten zugemutet werden kann (BGH…, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18 Rn. 10; Urteile vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12 Rn. 8 …und vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 118/16 Rn. 13).

    Angesichts der geringen Kalkulierbarkeit des Fehlschlagrisikos dürfen an die in einer zugespitzten Situation zu treffende Entscheidung für oder gegen eine weniger gefährliche Verteidigungshandlung keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (BGH…, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18 Rn. 10; Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12 Rn. 8).

  • BGH, 22.06.2016 - 5 StR 138/16

    Erforderlichkeit der Notwehrhandlung bei lebensgefährlichem Waffeneinsatz …

    Auszug aus BGH, 23.09.2021 - 1 StR 321/21
    aa) Eine in einer Notwehrlage verübte Tat kann gemäß § 32 Abs. 2 StGB gerechtfertigt sein, wenn sie zu einer sofortigen und endgültigen Abwehr des Angriffs führt und es sich bei ihr um das mildeste Abwehrmittel handelt, das dem Angegriffenen in der konkreten Situation zur Verfügung steht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18 Rn. 10 und vom 22. Juni 2016 - 5 StR 138/16 Rn. 8).
  • BGH, 21.11.2012 - 2 StR 311/12

    Notwehr (Mildestes Mittel: Gesamtabwägung, vorheriges Androhen einer …

    Auszug aus BGH, 23.09.2021 - 1 StR 321/21
    Der Angegriffene muss auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel nur zurückgreifen, wenn deren Abwehrwirkung unzweifelhaft ist und ihm genügend Zeit zur Abschätzung der Lage zur Verfügung steht (…BGH, Beschlüsse vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18 Rn. 10 und vom 21. November 2012 - 2 StR 311/12 Rn. 6).
  • BGH, 25.10.2017 - 2 StR 118/16

    Notwehr (Erforderlichkeit eines sofortigen, lebensgefährlichen Messereinsatzes); …

    Auszug aus BGH, 23.09.2021 - 1 StR 321/21
    Gegenüber einem unbewaffneten Angreifer ist der Gebrauch eines Messers jedoch in der Regel anzudrohen, wenn die Drohung unter den konkreten Umständen eine so hohe Erfolgsaussicht hat, dass dem Angegriffenen das Risiko eines Fehlschlags und der damit verbundenen Verkürzung seiner Verteidigungsmöglichkeiten zugemutet werden kann (BGH…, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18 Rn. 10;… Urteile vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12 Rn. 8 und vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 118/16 Rn. 13).
  • BGH, 10.08.2022 - 6 StR 244/22

    Gefährliche Körperverletzung; Notwehr; lückenhafte Beweiswürdigung …

    a) Das Landgericht geht zwar in rechtlich zutreffender Weise davon aus, dass allein aufgrund eines Angriffs mit der Kette nach dem Verlassen des Toilettenhäuschens die Verletzung des Geschädigten mit dem Messer in der nachfolgenden Rangelei nicht ohne Weiteres im Sinne von § 32 StGB gerechtfertigt sein kann (vgl. BGH, Beschluss vom 23. September 2021 - 1 StR 321/21, Rn. 7).
  • BGH, 23.11.2021 - 2 StR 325/21

    Urteilsgründe (Beweiswürdigung: tragende Tatsachen, rational nachvollziehbaren …

    Gegebenenfalls wird der neue Tatrichter eine mögliche oder vermeintliche Notwehrlage zu prüfen haben (vgl. BGH, Beschluss vom 23. September 2021 - 1 StR 321/21).
  • LG Gießen, 24.08.2022 - 5 Ks 403 Js 24143/20
    Angesichts der geringen Kalkulierbarkeit des Fehlschlagrisikos dürfen an die in einer zugespitzten Situation zu treffende Entscheidung für oder gegen eine weniger gefährliche Verteidigungshandlung keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (BGH, Beschl. v. 23.9.2021 - 1 StR 321/21, NStZ 2022, 352).
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