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| BGH, 22.07.1959 - 1 StR 322/59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51
Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers …
Auszug aus BGH, 22.07.1959 - 1 StR 322/59
Daß es nicht allein auf die Größe des angerichteten Schadens anzukommen hat, hat der Bundesgerichtshof schon wiederholt hervorgehoben (vgl. insbesondere BGHSt 1, 94, 102) [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51]. - BGH, 25.01.1955 - 3 StR 552/54
Auszug aus BGH, 22.07.1959 - 1 StR 322/59
Die Rechtsprechung hat anerkannt, daß die Anrechnung der Untersuchungshaft u.a. auch davon abhängen kann, ob der Strafzweck durch ihren Vollzug schon erreicht und die Strafe in diesem Sinne durch die Untersuchungshaft vorweggenommen ist (RGSt 75, 279, 282; BGHSt 7, 214, 217) [BGH 25.01.1955 - 3 StR 552/54]. - RG, 02.04.1940 - 4 D 151/40
Die Revision ist zulässig, wenn das Landgericht auf Berufung der …
Auszug aus BGH, 22.07.1959 - 1 StR 322/59
für die Entscheidung der Revision ist der Bundesgerichtshof zuständig, weil die Strafkammer über die dem Amtsgericht nach § 24 GVG gewährte Strafgewalt hinausgegangen ist und, was sie in den Gründen ausdrücklich erwähnt, als Gericht des ersten Rechtszuges verhandelt und entschieden hat (RGSt 74, 139; 75, 305). - RG, 01.07.1941 - 1 D 15/41
Die Untersuchungshaft darf auch auf Jugendarrest -- VO. z. Ergänzung des …
Auszug aus BGH, 22.07.1959 - 1 StR 322/59
Die Rechtsprechung hat anerkannt, daß die Anrechnung der Untersuchungshaft u.a. auch davon abhängen kann, ob der Strafzweck durch ihren Vollzug schon erreicht und die Strafe in diesem Sinne durch die Untersuchungshaft vorweggenommen ist (RGSt 75, 279, 282; BGHSt 7, 214, 217) [BGH 25.01.1955 - 3 StR 552/54].
- BGH, 21.03.1967 - 1 StR 60/67 Das Landgericht hat unter Aufhebung des schöffengerichtlichen Urteils wegen Unzuständigkeit ausdrücklich als Gericht erster Instanz entscheiden (BGH Urt. v. 22. Juli 1959 - 1 StR 322/59 -).
- BGH, 19.02.1963 - 1 StR 8/63
Auswirkungen eines Überschreitens des Strafrahmens einer Jugendkammer auf den …
Das hat die Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs für die Erwachsenengerichte ständig angenommen (RGSt 75, 304; BGH LM StPO § 328 Nr. 1; BGH Urteile vom 4. November 1955 - 2 StR 304/55; mitgeteilt bei Dallinger MDR 1956, 146 -, 4. Juni 1957 - 5 StR 147/57 -, 22. Juli 1959 - 1 StR 322/59 - und 28. Juni 1960 - 1 StR 223/60). - BGH, 22.09.1959 - 1 StR 374/59
Rechtsmittel
Das Landgericht hat hier offenbar verkannt, daß die Strafschärfung nach § 20 a Abs. 1 StGB nicht unterschiedslos für alle Straftaten eines Gewohnheitsverbrechers eintritt, sondern nur für solche Vergehen oder Verbrechen in Betracht kommen kann, die als sogenannte Hangtaten für die Anwendung des § 20 a StGB selbst von Bedeutung sind (vgl. BGH 1 StR 322/59 vom 22. Juli 1959).
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