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| BGH, 25.09.1962 - 1 StR 323/62 |
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- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BGH, 14.07.1961 - 4 StR 191/61
Auszug aus BGH, 25.09.1962 - 1 StR 323/62
Ein Zusammenhang ist auch dann gegeben, wenn es sieh um eine sog. Hilfstatsache handelt, die der Bewertung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen dienen soll (BGH NJW 1961, 2069 Nr. 12). - BGH, 10.04.1953 - 1 StR 145/53
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Auszug aus BGH, 25.09.1962 - 1 StR 323/62
Hat er den Beweisantrag gestellt, so kommt es nur auf seine etwaige Verschleppungsabsicht an (RG JW 1931, 2818 Nr. 37; BGH NJW 1953, 1314 Nr. 21). - BGH, 16.09.1958 - 5 StR 304/58
Auszug aus BGH, 25.09.1962 - 1 StR 323/62
Die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Verschleppungsabsicht setzt vielmehr voraus, daß durch die Beweiserhebung das Verfahren tatsächlich verzögert würde (BGH NJW 1958, 1789 Nr. 21) und daß es dem Antragsteller in Wirklichkeit gar nicht darauf ankommt, durch die Beweiserhebung seine Lage zu verbessern, er vielmehr nur die Urteilsfällung hinauszögern, also eine Vertagung durch einen äußerlich einwandfrei erscheinenden Beweisantrag erreichen will (RG JW 1932, 2732 Nr. 33; BGH Urteil vom 8. November 1955 - 1 StR 413/55 -).
- BGH, 24.11.1959 - 1 StR 567/59
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Auszug aus BGH, 25.09.1962 - 1 StR 323/62
Lehnt er in diesem Fall die Beweisaufnahme mit der Begründung ab, daß die Tatsache ohne Bedeutung sei, so hält er sich im Rahmen seiner Beweiswürdigung, die mit der Revision nur angreifbar ist, soweit sie einen Rechtsfehler enthält, insbesondere also, soweit sie mit Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen in Widerspruch steht (BGH Urteil vom 24. November 1959 - 1 StR 567/59-). - BGH, 08.11.1955 - 1 StR 413/55
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Auszug aus BGH, 25.09.1962 - 1 StR 323/62
Die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Verschleppungsabsicht setzt vielmehr voraus, daß durch die Beweiserhebung das Verfahren tatsächlich verzögert würde (BGH NJW 1958, 1789 Nr. 21) und daß es dem Antragsteller in Wirklichkeit gar nicht darauf ankommt, durch die Beweiserhebung seine Lage zu verbessern, er vielmehr nur die Urteilsfällung hinauszögern, also eine Vertagung durch einen äußerlich einwandfrei erscheinenden Beweisantrag erreichen will (RG JW 1932, 2732 Nr. 33; BGH Urteil vom 8. November 1955 - 1 StR 413/55 -). - BGH, 09.01.1962 - 1 StR 459/61
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Auszug aus BGH, 25.09.1962 - 1 StR 323/62
Dann aber fehlt es bei der Begebung des Wechsels über 2.500 DM an der Zufügung eines Nachteils im Sinne des § 266 StGB (RGSt 75, 230; vgl. auch Urteil des Senats vom 9. Januar 1962 - 1 StR 459/61 -). - RG, 07.10.1930 - II 463/30
Muß die Absicht des Täters beim Betrug darauf gerichtet sein, den …
Auszug aus BGH, 25.09.1962 - 1 StR 323/62
Für die Entscheidung ist eine Tatsache dann ohne Bedeutung, wenn ein Zusammenhang zwischen ihr und der abzuurteilenden Tat nicht erkennbar ist oder wenn sie trotz eines solchen Zusammenhangs ungeeignet ist, die zu treffende Entscheidung irgendwie zu beeinflussen (RGSt 64, 433).
- BGH, 08.11.1968 - 4 StR 222/68
Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags zur Vernehmung von Zeugen aus …
Daß diese ihn "namens des Angeklagten Strecker" gestellt hatten, ändert daran nichts (BGH 1 StR 323/62 vom 25. September 1962, S. 5 f.).Nur wenn der Verteidiger als bloßes Werkzeug des Angeklagten handelt oder wenn dieser ohne verständige Begründung durch mehrfach wechselndes, sachlich, entgegengesetztes Vorbringen, auf dessen Richtigkeit der Verteidiger sich verläßt, bestimmenden Einfluß auf die Verteidigung und die Antragstellung nimmt, kann ein Beweisantrag des Verteidigers selbst dann zur Prozeßverschleppung gestellt sein, wenn dieser das Vorbringen noch für möglicherweise wahr hält und das Verfahren nicht verschleppen, sondern fördern will (BGH NJW 1953, 1314;… 2 StR 166/55 vom 24. Juni 1955, S. 3;… 4 StR 160/56 vom 7. Juni 1956, S. 4; 1 StR 323/62 vom 25. September 1962, S. 5 f.).
- BGH, 07.05.1986 - 2 StR 583/85
Ablehnung des Beweisantrages wegen Nichterreichbarkeit eines Zeugen - …
Im übrigen darf ein Beweisantrag wegen Verschleppungsabsicht nur abgelehnt werden, wenn die vom Antragsteller begehrte Beweiserhebung den Verfahrensabschluß tatsächlich verzögern würde (BGH NJW 1958, 1789; BGH, Urteil vom 25. September 1962 - 1 StR 323/62; BGH VRS 38/58;… Alsberg/Nüse/Meyer, "Der Beweisantrag im Strafprozeß", 5. Aufl., S. 639 bis 641, LR-Gollwitzer, 24. Aufl. Rdn. 212, KK-Herdegen, Rdn. 95, jeweils zu § 244 StPO). - BGH, 17.11.1964 - 1 StR 435/64
Bestrafung eines Täters in Deutschland und in Österreich - Auslieferung nach …
Die späte Benennung der Zeugen allein rechtfertigt die Annahme der Verschleppungsabsicht nicht (RG JW 1932, 2732 Nr. 33; BGH Urt. v. 25. September 1962 - 1 StR 323/62; S. 6). - BGH, 25.11.1970 - 3 StR 110/70
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Vorteilsbegünstigung und wegen …
Die Eingangsworte: "Der Angeklagte L. stellt ... den Beweisantrag ...", machten den Antrag nicht zu einem solchen des Angeklagten (BGH 1 StR 323/62 vom 25. September 1962 S. 6). - BGH, 20.09.1966 - 5 StR 396/66
Ablehnung von Beweisanträgen eines Verteidigers als vom Angeklagten zum Zwecke …
Daraus einen Anhaltspunkt für die Verschleppungsabsicht des Angeklagten herzuleiten, verstößt gegen § 246 Abs. 1 StPO (BGH 1 StR 323/62 vom 25. September 1962).
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