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Rechtsprechung
   BGH, 05.10.2023 - 1 StR 328/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,33221
BGH, 05.10.2023 - 1 StR 328/23 (https://dejure.org/2023,33221)
BGH, Entscheidung vom 05.10.2023 - 1 StR 328/23 (https://dejure.org/2023,33221)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2023 - 1 StR 328/23 (https://dejure.org/2023,33221)
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  • HRR Strafrecht

    § 370 Abs. 1 AO; § 4 Abs. 3 EStG; § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG
    Steuerhinterziehung (Gewinnermittlung mittels Einnahmeüberschussrechnung: keine Berücksichtigung hinterzogener Umsatzsteuer)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Steuerstrafverfahren gegen einen Gebrauchtwagenhändler: Umfang der Einkommen- und Gewerbesteuerhinterziehung bei Gewinnermittlung durch Einnahmeüberschussrechnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 370 Abs 1 AO, § 370 Abs 4 S 3 AO, § 4 Abs 1 S 1 EStG, § 4 Abs 3 EStG, § 5 Abs 1 S 1 EStG
    Steuerstrafverfahren gegen einen Gebrauchtwagenhändler: Umfang der Einkommen- und Gewerbesteuerhinterziehung bei Gewinnermittlung durch Einnahmeüberschussrechnung

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen Steuerhinterziehung

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Steuerstrafverfahren: Umfang der Einkommen- und Gewerbesteuerhinterziehung bei Gewinnermittlung durch Einnahmeüberschussrechnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2024, 21
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.07.2019 - 1 StR 265/18

    Steuerhinterziehung (Umfang der Steuerverkürzung: zulässige Schätzung auf …

    Auszug aus BGH, 05.10.2023 - 1 StR 328/23
    Das Abzugsgebot bezüglich der nachzuentrichtenden Umsatzsteuer gilt nach alledem nur bei der Gewinnermittlung auf der Grundlage einer - nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu erstellenden - Bilanz, und zwar bereits auf Tatbestandsebene sowie im jeweiligen Jahr der Verkürzung der Ertrag- und Umsatzsteuern (BGH, Urteil vom 10. Juli 2019 - 1 StR 265/18 Rn. 45;… Beschlüsse vom 29. Juli 2021 - 1 StR 30/21 Rn. 17;… vom 17. September 2019 - 1 StR 379/19 Rn. 12;… vom 13. Januar 1993 - 5 StR 466/92 Rn. 10 …und vom 15. November 1989 - 3 StR 211/89 Rn. 5, BGHR KStG 1977 § 8 Ermittlung 1).
  • BGH, 01.06.2021 - 1 StR 127/21

    Steuerhinterziehung (Suspendierung der Strafbewehrung steuerlicher …

    Auszug aus BGH, 05.10.2023 - 1 StR 328/23
    Denn die Umsatzsteuer ist als Betriebsausgabe erst abziehbar, wenn sie geleistet worden ist (§ 11 Abs. 2 Satz 1 EStG); bereits deswegen fehlt es an der in § 370 Abs. 4 Satz 3 AO normierten Eingangsvoraussetzung eines "anderen Ermäßigungsgrundes" (vgl. BGH…, Urteil vom 2. November 1995 - 5 StR 414/95 Rn. 13 und - indes nicht tragend - Beschluss vom 14. April 2011 - 1 StR 112/11 unter 2.; zweifelnd BGH, Beschluss vom 1. Juni 2021 - 1 StR 127/21 Rn. 10).
  • BGH, 29.07.2021 - 1 StR 30/21

    Steuerhinterziehung (zulässige Schätzung der hinterzogenen Steuern)

    Auszug aus BGH, 05.10.2023 - 1 StR 328/23
    Das Abzugsgebot bezüglich der nachzuentrichtenden Umsatzsteuer gilt nach alledem nur bei der Gewinnermittlung auf der Grundlage einer - nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu erstellenden - Bilanz, und zwar bereits auf Tatbestandsebene sowie im jeweiligen Jahr der Verkürzung der Ertrag- und Umsatzsteuern (BGH…, Urteil vom 10. Juli 2019 - 1 StR 265/18 Rn. 45; Beschlüsse vom 29. Juli 2021 - 1 StR 30/21 Rn. 17;… vom 17. September 2019 - 1 StR 379/19 Rn. 12;… vom 13. Januar 1993 - 5 StR 466/92 Rn. 10 …und vom 15. November 1989 - 3 StR 211/89 Rn. 5, BGHR KStG 1977 § 8 Ermittlung 1).
  • BGH, 17.09.2019 - 1 StR 379/19

    Steuerhinterziehung (Verkürzungserfolg: Zulässigkeit der Schätzung; Tatmehrheit …

    Auszug aus BGH, 05.10.2023 - 1 StR 328/23
    Das Abzugsgebot bezüglich der nachzuentrichtenden Umsatzsteuer gilt nach alledem nur bei der Gewinnermittlung auf der Grundlage einer - nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu erstellenden - Bilanz, und zwar bereits auf Tatbestandsebene sowie im jeweiligen Jahr der Verkürzung der Ertrag- und Umsatzsteuern (BGH…, Urteil vom 10. Juli 2019 - 1 StR 265/18 Rn. 45;… Beschlüsse vom 29. Juli 2021 - 1 StR 30/21 Rn. 17; vom 17. September 2019 - 1 StR 379/19 Rn. 12;… vom 13. Januar 1993 - 5 StR 466/92 Rn. 10 …und vom 15. November 1989 - 3 StR 211/89 Rn. 5, BGHR KStG 1977 § 8 Ermittlung 1).
  • BGH, 14.04.2011 - 1 StR 112/11

    Steuerhinterziehung (Einkommensteuer; Umsatzsteuer: umsatzsteuerfreie Leistungen; …

    Auszug aus BGH, 05.10.2023 - 1 StR 328/23
    Denn die Umsatzsteuer ist als Betriebsausgabe erst abziehbar, wenn sie geleistet worden ist (§ 11 Abs. 2 Satz 1 EStG); bereits deswegen fehlt es an der in § 370 Abs. 4 Satz 3 AO normierten Eingangsvoraussetzung eines "anderen Ermäßigungsgrundes" (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 1995 - 5 StR 414/95 Rn. 13 und - indes nicht tragend - Beschluss vom 14. April 2011 - 1 StR 112/11 unter 2.; zweifelnd BGH…, Beschluss vom 1. Juni 2021 - 1 StR 127/21 Rn. 10).
  • BGH, 02.11.1995 - 5 StR 414/95

    Hinterzogene Umsatzsteuer - Kompensationsverbot

    Auszug aus BGH, 05.10.2023 - 1 StR 328/23
    Denn die Umsatzsteuer ist als Betriebsausgabe erst abziehbar, wenn sie geleistet worden ist (§ 11 Abs. 2 Satz 1 EStG); bereits deswegen fehlt es an der in § 370 Abs. 4 Satz 3 AO normierten Eingangsvoraussetzung eines "anderen Ermäßigungsgrundes" (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 1995 - 5 StR 414/95 Rn. 13 und - indes nicht tragend - Beschluss vom 14. April 2011 - 1 StR 112/11 unter 2.; zweifelnd BGH…, Beschluss vom 1. Juni 2021 - 1 StR 127/21 Rn. 10).
  • BGH, 15.11.1989 - 3 StR 211/89

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung - Vorliegen einer …

    Auszug aus BGH, 05.10.2023 - 1 StR 328/23
    Das Abzugsgebot bezüglich der nachzuentrichtenden Umsatzsteuer gilt nach alledem nur bei der Gewinnermittlung auf der Grundlage einer - nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu erstellenden - Bilanz, und zwar bereits auf Tatbestandsebene sowie im jeweiligen Jahr der Verkürzung der Ertrag- und Umsatzsteuern (BGH…, Urteil vom 10. Juli 2019 - 1 StR 265/18 Rn. 45;… Beschlüsse vom 29. Juli 2021 - 1 StR 30/21 Rn. 17;… vom 17. September 2019 - 1 StR 379/19 Rn. 12;… vom 13. Januar 1993 - 5 StR 466/92 Rn. 10 und vom 15. November 1989 - 3 StR 211/89 Rn. 5, BGHR KStG 1977 § 8 Ermittlung 1).
  • BGH, 13.01.1993 - 5 StR 466/92

    Zulässigkeit einer ergebnishaften Mitteilung von durch Schwarzarbeit erworbenen …

    Auszug aus BGH, 05.10.2023 - 1 StR 328/23
    Das Abzugsgebot bezüglich der nachzuentrichtenden Umsatzsteuer gilt nach alledem nur bei der Gewinnermittlung auf der Grundlage einer - nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu erstellenden - Bilanz, und zwar bereits auf Tatbestandsebene sowie im jeweiligen Jahr der Verkürzung der Ertrag- und Umsatzsteuern (BGH…, Urteil vom 10. Juli 2019 - 1 StR 265/18 Rn. 45;… Beschlüsse vom 29. Juli 2021 - 1 StR 30/21 Rn. 17;… vom 17. September 2019 - 1 StR 379/19 Rn. 12; vom 13. Januar 1993 - 5 StR 466/92 Rn. 10 …und vom 15. November 1989 - 3 StR 211/89 Rn. 5, BGHR KStG 1977 § 8 Ermittlung 1).
  • BGH, 12.12.2024 - 1 StR 112/24

    Steuerhinterziehung (erforderliche Feststellungen im Urteil zur anwendbaren …

    Denn nur im Falle einer Bilanzierung würde der Betrag der nachzuentrichtenden Umsatzsteuer den Betriebsgewinn in demselben Besteuerungszeitraum vermindern; bei einer Einnahmeüberschussrechnung würde sich die gleichzeitige Umsatzsteuerverkürzung mangels Abflusses entsprechender Zahlungen hingegen nicht auswirken (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2023 - 1 StR 328/23 …und vom 5. September 2023 - 1 StR 207/23 Rn. 11-13; jeweils mwN).
  • BGH, 05.02.2026 - 1 StR 510/25

    Änderung des Schuldspruchs wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen bzgl. …

    Zudem hat es das Landgericht bei den von der J. GmbH geschuldeten Ertragsteuern versäumt, die in demselben Besteuerungszeitraum verkürzte und damit nachzurichtende Umsatzsteuer abzuziehen (insbesondere UA S. 27 ff.; dazu zuletzt BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2023 - 1 StR 328/23 …und vom 5. September 2023 - 1 StR 207/23 Rn. 12; jeweils mwN; vgl. auch § 10 Nr. 2 KStG und dazu BFH…, Urteil vom 8. Dezember 2021 - I R 24/19 Rn. 48, BFHE 275, 316, 326).
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