Rechtsprechung
| BGH, 05.03.1981 - 1 StR 33/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beurteilung der Beihilfehandlung als besonders schwer in Fällen der besonderen Schwere der unterstützten Haupttat
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.04.1979 - 2 StR 675/78
Voraussetzungen einer besonders schweren Tat eines Gehilfen
Auszug aus BGH, 05.03.1981 - 1 StR 33/81
Das wäre aber rechtsfehlerhaft, denn bei einem Gehilfen kann ein besonders schwerer Fall nur angenommen werden, wenn seine Beihilfehandlung, allerdings unter Mitberücksichtigung der von ihm unterstützten Haupttat, als besonders schwer zu bewerten ist (BGH, Urteil vom 18. Oktober 1978 - 2 StR 374/78 - Urteil vom 4. April 1979 - 2 StR 675/78). - BGH, 18.10.1978 - 2 StR 374/78
Berücksichtigung von Umständen, die schon Merkmale eines gesetzlichen …
Auszug aus BGH, 05.03.1981 - 1 StR 33/81
Das wäre aber rechtsfehlerhaft, denn bei einem Gehilfen kann ein besonders schwerer Fall nur angenommen werden, wenn seine Beihilfehandlung, allerdings unter Mitberücksichtigung der von ihm unterstützten Haupttat, als besonders schwer zu bewerten ist (BGH, Urteil vom 18. Oktober 1978 - 2 StR 374/78 - Urteil vom 4. April 1979 - 2 StR 675/78).
- BGH, 16.06.1983 - 2 StR 4/83
Fürsorgepflicht des Gerichts gegenüber dem Zeugen - Aussageverweigerungsrecht auf …
Für die neue Verhandlung weist der Senat jedoch darauf hin, daß eine Beihilfehandlung nur dann als besonders schwerer Fall gewertet werden darf, wenn sie selbst - nicht nur die Haupttat - besonders schwer wiegt (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 1981 - 2 StR 268/81 - = NStZ 1981, 394 und vom 5. März 1981 - 1 StR 33/81 - Körner, Betäubungsmittelgesetz, § 29 Rdn. 313, 314 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen). - BGH, 03.07.1981 - 2 StR 268/81
Gesonderte Prüfung der Voraussetzungen des § 11 Abs. 4 Betäubungsmittelgesetz …
Auf den Gehilfen ist deshalb § 11 Abs. 4 BetMG nur dann anwendbar, wenn gerade seine Beihilfehandlung - allerdings unter Berücksichtigung der unterstützten Haupttat - als besonders schwer im Sinne der Vorschrift zu bewerten ist (BGH, Beschlüsse vom 5. März 1981 - 1 StR 33/81 - und vom 18. März 1981 - 3 StR 16/81; vgl. auch BGHSt 23, 254, 256; BGH NJW 1970, 2120). - BGH, 23.09.1982 - 1 StR 522/82
Rückverweisung des Strafausspruchs
- BGH, 13.11.1981 - 2 StR 486/81
Unterstützung des Heroinhandels anderer zur Deckung des Eigenbedarfs - …
Sie war vielmehr nur dann zulässig, wenn sich der Tatbeitrag des Gehilfen selbst - allerdings unter Berücksichtigung der von ihm unterstützten Haupttat - als besonders schwerwiegend darstellte (BGH, Urteil vom 4. April 1979 - 2 StR 675/78; Beschlüsse vom 5. März 1981 - 1 StR 33/81 - und vom 18. Oktober 1978 - 2 StR 374/78), was aber unmißverständlicher Darlegung bedurft hätte.
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