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| BGH, 10.08.1951 - 1 StR 332/51 |
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- Wolters Kluwer
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- RG, 17.06.1919 - II 228/19
Zum Begriff des Ablösens von Verwahrungsmitteln in § 243 Abs. 1 Nr. 4 StGB.
Auszug aus BGH, 10.08.1951 - 1 StR 332/51
Unter "Ablösen" ist nämlichbei Zugrundelegung des in der Rechtsprechung entwickelten weiten Begriffs - die Aufhebung der Verbindung zwischen dem Transportgegenstand und dem Verwahrungs- oder Befestigungsmittel oder der Verbindung zwischen dem Transportmittel und dem Verwahrungs- oder Befestigungsmittel zu verstehen (vgl u.a. RG Rechtspr 8, 556; RGSt 5, 157; 6, 177; 8, 287; 53, 277). - RG, 19.04.1934 - 2 D 333/34
Zur Anwendung des Art. 5 Nr. 2 des Ges. gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher …
Auszug aus BGH, 10.08.1951 - 1 StR 332/51
Wie die Bejahung der Voraussetzungen des § 20 a Abs. 1 oder Abs. 2 StGB (vgl u.a. RGSt 68, 149, 156 ff und BGH 3 StR 51/50 vom 20. Februar 1950), so erfordert auch ihre Verneinung eine erschöpfende Gesamtwürdigung sowohl der Persönlichkeit des Täters, als auch der in Betracht kommenden drei oder mehr Straftaten. - BGH, 20.02.1951 - 3 StR 51/50
Auszug aus BGH, 10.08.1951 - 1 StR 332/51
Wie die Bejahung der Voraussetzungen des § 20 a Abs. 1 oder Abs. 2 StGB (vgl u.a. RGSt 68, 149, 156 ff und BGH 3 StR 51/50 vom 20. Februar 1950), so erfordert auch ihre Verneinung eine erschöpfende Gesamtwürdigung sowohl der Persönlichkeit des Täters, als auch der in Betracht kommenden drei oder mehr Straftaten.
- BGH, 02.03.1951 - 1 StR 4/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.08.1951 - 1 StR 332/51
Handelt es sich wirklich um eine von der Gestapo angeordnete Konzentrationshaft, so wäre sie nicht als behördlich angeordnete Verwahrung im Sinne des § 20 a Abs. 3 Satz 3 StGB anzusehen (vgl BGH 1 StR 4/51 vom 2. März 1951). - RG, 09.11.1881 - 2643/81
Was ist unter dem Thatbestandsmerkmale des "Abschneidens oder Ablösens der …
Auszug aus BGH, 10.08.1951 - 1 StR 332/51
Unter "Ablösen" ist nämlichbei Zugrundelegung des in der Rechtsprechung entwickelten weiten Begriffs - die Aufhebung der Verbindung zwischen dem Transportgegenstand und dem Verwahrungs- oder Befestigungsmittel oder der Verbindung zwischen dem Transportmittel und dem Verwahrungs- oder Befestigungsmittel zu verstehen (vgl u.a. RG Rechtspr 8, 556; RGSt 5, 157; 6, 177; 8, 287; 53, 277). - RG, 22.12.1938 - 3 D 948/38
1. Die Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt eignet sich nur für Täter, …
Auszug aus BGH, 10.08.1951 - 1 StR 332/51
Im vorliegenden Falle lässt sich insbesondere nicht ersehen, ob sich das Landgericht bewusst war, dass der - durch Anlage oder Übung bedingte - Hang zu erheblichen Rechtsbrüchen, wie es den gefährlichen Gewohnheitsverbrecher kennzeichnet, auch darauf beruhen kann, dass der Täter willensschwach oder leicht beeinflussbar ist und aus innerer Haltlosigkeit dem Anreiz zum Verbrechen nicht widerstehen kann und aus diesem Grunde die Beute jeder neuen Versuchung oder Verführung wird (vgl u.a. RGSt 72, 259; 73, 44). - RG, 19.10.1926 - I 592/26
Kann in dem gewaltsamen Beiseiteschieben eines die Türöffnung versperrenden …
Auszug aus BGH, 10.08.1951 - 1 StR 332/51
Dass im vorliegenden Falle die Verbindung zwischen Beförderungsgegenstand und -mittel auf die bestimmungsmässige Weise aufgehoben worden ist, ist unbeachtlich; massgebend ist, dass die Verbindung zwischen Verschlusskappe und Gewinde gewaltsam , d.h. unter Einsetzung einer dem Widerstand des Hindernisses entsprechenden Körperkraft, gelöst wurde (vgl zu dem Begriff "Erbrechen eines Behältnisses" in § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB u.a. RGSt 60, 378). - RG, 11.12.1934 - 1 D 1326/34
1. Zum Begriff des Gewohnheitsverbrechers. 2. Begründet die Unterlassung der im § …
Auszug aus BGH, 10.08.1951 - 1 StR 332/51
Zuziehung eines psychiatrischen Sachverständigen - zu prüfen, ob statt der Anordnung der Sicherungsverwahrung, nach § 42 e StGB die Massregel des § 42 b StGB ausreicht (vgl u.a. RGSt 69, 129, 134, 135; 72; 150; 73, 101). - RG, 19.09.1913 - II 418/13
Darf der auf wiederholte Vernehmung eines Zeugen gerichtete Antrag abgelehnt …
Auszug aus BGH, 10.08.1951 - 1 StR 332/51
Hiervon abgesehen haben die Prozessbeteiligten wie hinsichtlich anderer Akte der Beweisaufnahme (vgl RGSt 47, 321; 57, 322),so auch auf die wiederholte Gegenüberstellung verschiedener Angeklagten keinen Anspruch. - RG, 19.06.1923 - IV 161/23
1. Inwieweit kann das Revisionsgericht die Ablehnung eines Antrags auf …
Auszug aus BGH, 10.08.1951 - 1 StR 332/51
Hiervon abgesehen haben die Prozessbeteiligten wie hinsichtlich anderer Akte der Beweisaufnahme (vgl RGSt 47, 321; 57, 322),so auch auf die wiederholte Gegenüberstellung verschiedener Angeklagten keinen Anspruch. - RG, 21.07.1938 - 3 D 416/38
1. Daß der Täter in einer Notlage gehandelt und eine Gelegenheit ausgenutzt hat, …
- RG, 23.06.1938 - 2 D 258/38
Wann ist ein Gewohnheitsverbrecher "gefährlich"?
- RG, 26.04.1883 - 490/83
Was ist "Ablösen" im Sinne des §. 243 Nr. 4 St.G.B.'s, umfaßt es insbesondere ein …
- RG, 25.03.1882 - 53/82
Ablösen der Befestigungsmittel. Gehört dazu eine die Integrität derselben …
- BGH, 30.03.1965 - 1 StR 494/64
Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Verurteilung des Angeklagten …
Auf solche umfassenden Feststellungen kann nicht verzichtet werden, denn nur sie geben dem Revisionsgericht die Möglichkeit zur Nachprüfung, ob der Tatrichter rechtsirrtumsfrei die sachlichen Voraussetzungen des § 20 a StGB verneint hat (BGH Urt. vom 10. August 1951 - 1 StR 332/51). - BGH, 15.05.1956 - 1 StR 124/56
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Wenn dieser Umstand der Bejahung der Eigenschaft als eines gefährlichen Gewohnheitsverbrechers auch nicht schlechthin entgegensteht (vgl RGSt 72, 295; BGH 1 StR 4/51vom 2. März 1951, 1 StR 332/51 vom 10. August 1951, 5 StR 696/54 vom 15. Februar 1955), so hätte sich nach der rechtlich nicht zu beanstandenden Ansicht der Strafkammer doch nur nach Klärung der Einzelumstände der früheren Straftaten, zu der sich das Landgericht außerstande gesehen hat, zuverlässig beurteilen lassen, ob der Angeklagte die neuen Straftaten als Hangverbrecher im Sinne des § 20 Abs. 1 oder 2 StGB begangen hat. - BGH, 18.01.1955 - 1 StR 677/54
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All dies gilt nicht nur für die Bejahung der Voraussetzungen des § 20 a Abs. 1 oder 2, sondern entsprechend auch für ihre Verneinung (vgl BGH 1 StR 332/51 vom 10. August 1951).
- BGH, 12.06.1953 - 1 StR 221/53
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Die Strafkammer hat überdies nicht berücksichtigt, dass unter besonderen Umständen auch derjenige ein gefährlicher Gewohnheitsverbrecher sein kann, der einem ihm innewohnenden Hang zum Verbrechen, einer inneren Haltlosigkeit in Fällen wirtschaftlicher Schwierigkeiten nach gibt, in welchen andere den Anreiz zu einer Straftat überwinden (RGSt 72, 295 f; 73, 44, 46; RG in HRR 1941 Nr. 726; BGH Urteile 3 StR 156/51 vom 19. April 1951 und 1 StR 332/51 vom 10. August 1951). - BGH, 21.07.1955 - 1 StR 234/55
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Eine Klarstellung in dieser Hinsicht ist im allgemeinen deshalb unentbehrlich, weil der eine Hilfsvorschrift enthaltende § 20 a Abs. 2 StGB nur dann Platz greift, wenn die Voraussetzungen des § 20 a Abs. 1 StGB nicht vorliegen (RG DR 1940, 682 Nr. 3; BGH 1 StR 332/51 und 1 StR 354/51, beide vom 10. August 1951). - BGH, 20.01.1955 - 3 StR 482/54
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Die den Verschluss des Abfüllstutzens sichernden Plomben waren Verwahrungsmittel im Sinne des § 243 Nr. 4, da sie die Verbindung zwischen dem Beförderungsgegenstand und dem Tankwagen als Beförderungsmittel sicherten (BGH 1 StR 332/51 vom 10. August 1951).
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