Rechtsprechung
| BGH, 29.10.2020 - 1 StR 346/20 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 StGB
Strafzumessung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Strafzumessungserwägungen i.R.d. Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BtMG § 29a Abs. 1
Anforderungen an die Strafzumessungserwägungen i.R.d. Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Strafzumessung - und das Revisionsgericht
Verfahrensgang
- LG Memmingen, 15.04.2020 - 221 Js 6970/20
- BGH, 29.10.2020 - 1 StR 346/20
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86
Fehlen von Strafmilderungsgründen
Auszug aus BGH, 29.10.2020 - 1 StR 346/20
Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr.;… BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16 Rn. 10 mwN und vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349; Urteil vom 19. Januar 2012 - 3 StR 413/11). - BGH, 15.06.2016 - 1 StR 72/16
Strafzumessung (Berücksichtigung der Art des Rauschgifts und seiner …
Auszug aus BGH, 29.10.2020 - 1 StR 346/20
Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16 Rn. 10 mwN und vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349; Urteil vom 19. Januar 2012 - 3 StR 413/11). - BGH, 19.01.2012 - 3 StR 413/11
Strafzumessung (ausdrückliche Erörterung bereits erwähnter Umstände; Beseitigung …
Auszug aus BGH, 29.10.2020 - 1 StR 346/20
Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr.;… BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16 Rn. 10 mwN und vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349; Urteil vom 19. Januar 2012 - 3 StR 413/11).
- BGH, 09.02.2022 - 1 StR 369/21
Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich bei bereits vollstreckter Vorverurteilung: …
Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 29. Oktober 2020 - 1 StR 346/20 Rn. 3;… vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16 Rn. 10 mwN; vom 19. Januar 2012 - 3 StR 413/11 und vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349). - BGH, 09.03.2022 - 1 StR 3/22
Computerbetrug (Vorliegen eines besonders schweren Falls: Geringfügigkeitsgrenze)
Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 29. Oktober 2020 - 1 StR 346/20 Rn. 3;… vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16 Rn. 10 mwN;… vom 19. Januar 2012 - 3 StR 413/11 Rn. 4 und vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349). - BGH, 26.01.2022 - 1 StR 440/21
Strafzumessung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)
Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung ist nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 29. Oktober 2020 - 1 StR 346/20 Rn. 3;… vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16 Rn. 10 mwN;… vom 19. Januar 2012 - 3 StR 413/11 Rn. 4 und vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349).
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