Rechtsprechung
| BGH, 22.08.1967 - 1 StR 346/67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafklageverbrauch hinsichtlich der Anstiftung zum schweren Diebstahl durch Verurteilung wegen Sachhehlerei - Auslegung des Begriffs der "Tat" im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch (StGB) - Kriterien für die Einstufung mehrerer Handlungen als eine Tat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BGH, 20.11.1959 - 4 StR 370/59
Aluhandel - §§ 242, 27, 259, 52, 53 StGB, Vollendung der Vortat
Auszug aus BGH, 22.08.1967 - 1 StR 346/67
Nur ausnahmsweise können derartige unmittelbar und so eng verbundene Handlungen als verschiedene Taten nach § 264 StPO beurteilt werden, wenn besondere Umstände hinzukommen, wie etwa ein längerer zeitlicher Abstand zwischen den verschiedenen Handlungen oder neue Beweggründe (RGSt 8, 135, 139; 32, 394, 395; RGStRspr 9, 193, 194; RG ZRpfl Bay 1918, 256, 257; vgl. auch BGHSt 13, 403, 406 [BGH 20.11.1959 - 4 StR 370/59]; ferner BGHSt 4, 41, 43) [BGH 10.02.1953 - 2 StR 289/52]. - BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
Auszug aus BGH, 22.08.1967 - 1 StR 346/67
Auch mehrere Handlungen im Sinne der §§ 73, 74 StGB sind danach als eine Tat gemäß § 264 StPO zu werten, wenn zwischen ihnen ein enger sachlicher Zusammenhang besteht; er ist in der Hegel gegeben, wenn die mehreren Handlungen unmittelbar und dergestalt innerlich verknüpft sind, daß keine von ihnen für sich allein verständlich abgehandelt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges empfunden würde (BGHSt 13, 21, 26) [BGH 24.02.1959 - 1 StR 29/59], Hier hatte der Angeklagte die beiden früheren Mitangeklagten zu dem Einbruch bestimmt; ein ausschlaggebendes Mittel der Anstiftung war seine Zusage, die Beute abzunehmen. - BGH, 26.03.1959 - 2 StR 566/58
Auszug aus BGH, 22.08.1967 - 1 StR 346/67
Der Staatskasse die notwendigen Auflagen des Angeklagten insoweit aufzuerlegen, als das Verfahren eingestellt worden ist, besteht kein Raum (vgl. BGHSt 13, 75, 79 ff) [BGH 26.03.1959 - 2 StR 566/58].
- BGH, 10.02.1953 - 2 StR 289/52
Auszug aus BGH, 22.08.1967 - 1 StR 346/67
Nur ausnahmsweise können derartige unmittelbar und so eng verbundene Handlungen als verschiedene Taten nach § 264 StPO beurteilt werden, wenn besondere Umstände hinzukommen, wie etwa ein längerer zeitlicher Abstand zwischen den verschiedenen Handlungen oder neue Beweggründe (RGSt 8, 135, 139; 32, 394, 395; RGStRspr 9, 193, 194; RG ZRpfl Bay 1918, 256, 257; vgl. auch BGHSt 13, 403, 406 [BGH 20.11.1959 - 4 StR 370/59]; ferner BGHSt 4, 41, 43) [BGH 10.02.1953 - 2 StR 289/52]. - RG, 12.03.1883 - 369/83
1. Sinn und Umfang des mit den prozessualen Normen über die Grenzen statthafter …
Auszug aus BGH, 22.08.1967 - 1 StR 346/67
Nur ausnahmsweise können derartige unmittelbar und so eng verbundene Handlungen als verschiedene Taten nach § 264 StPO beurteilt werden, wenn besondere Umstände hinzukommen, wie etwa ein längerer zeitlicher Abstand zwischen den verschiedenen Handlungen oder neue Beweggründe (RGSt 8, 135, 139; 32, 394, 395; RGStRspr 9, 193, 194; RG ZRpfl Bay 1918, 256, 257; vgl. auch BGHSt 13, 403, 406 [BGH 20.11.1959 - 4 StR 370/59]; ferner BGHSt 4, 41, 43) [BGH 10.02.1953 - 2 StR 289/52]. - RG, 01.12.1899 - 4504/99
1. Kann in dem Verhältnisse der Hehlerei zur Anstiftung des Diebstahles reale …
Auszug aus BGH, 22.08.1967 - 1 StR 346/67
Nur ausnahmsweise können derartige unmittelbar und so eng verbundene Handlungen als verschiedene Taten nach § 264 StPO beurteilt werden, wenn besondere Umstände hinzukommen, wie etwa ein längerer zeitlicher Abstand zwischen den verschiedenen Handlungen oder neue Beweggründe (RGSt 8, 135, 139; 32, 394, 395; RGStRspr 9, 193, 194; RG ZRpfl Bay 1918, 256, 257; vgl. auch BGHSt 13, 403, 406 [BGH 20.11.1959 - 4 StR 370/59]; ferner BGHSt 4, 41, 43) [BGH 10.02.1953 - 2 StR 289/52].
- BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68
zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB, …
Während die Urteile vom 3. November 1959 - 1 StR 425/59 - (BGHSt 13, 320, 322) [BGH 03.11.1959 - 1 StR 425/59] und vom 20. Dezember 1968 - 1 StR 508/67 -, das erste unter ausdrücklicher Bezugnahme auf BGHSt 13, 21, 26 [BGH 24.02.1959 - 1 StR 29/59], die herkömmliche Begriffsbestimmung verwenden, ziehen die Urteile vom 22. August 1967 - 1 StR 346/67 - und vom 6. Februar 1968 - 1 StR 595/67 - aus der in BGHSt 13, 21, 26 [BGH 24.02.1959 - 1 StR 29/59] gewählten Formulierung nicht die nach Ansicht des vorlegenden Oberlandesgerichts aus ihr folgenden Schlüsse. - BGH, 29.09.1987 - 4 StR 376/87
Prozessuale Tat und Strafklageverbrauch
Das kann auch so sein, wenn der Täter die hehlerische Abnahme der Beute bei der Anstiftung des Diebes oder des Räubers zur Wegnahme zugesagt hat (vgl. BGH, Urt. vom 22. August 1967 - 1 StR 346/67). - BGH, 25.11.1980 - 1 StR 508/80
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Definitionen von "Abgabe", …
Dieser ist in der Regel gegeben, wenn die mehreren Handlungen unmittelbar und dergestalt innerlich verknüpft sind, daß keine von ihnen für sich allein verständlich abgehandelt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (BGHSt 13, 21, 26; 23, 141, 145/146; 23, 270, 273; BGH, Urteile vom 22. August 1967 - 1 StR 346/67; vom 10. Dezember 1974 - 5 StR 578/74; vom 27. April 1976 - 1 StR 90/76; vom 21. März 1978 - 1 StR 499/77; vom 14. Dezember 1978 - 4 StR 582/78).
- BGH, 21.03.1978 - 1 StR 499/77
Prozeßvoraussetzung der Anklage - Erfordernis einer Nachtragsanklage und eines …
Auch mehrere Handlungen im Sinne des § 53 StGB sind demnach als eine Tat gemäß § 264 StPO zu werten, wenn zwischen ihnen ein enger sachlicher Zusammenhang besteht; dieser ist in der Regel gegeben, wenn die mehreren Handlungen unmittelbar und dergestalt innerlich verknüpft sind, daß keine von ihnen für sich allein verständlich abgehandelt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (BGHSt 13, 21, 26; 23, 141, 145; BGH, Urteile vom 22. August 1967 - 1 StR 346/67 - und vom 10. Dezember 1974 - 5 StR 578/74).Wenn auch nicht allgemein gesagt werden kann, daß eine Vermögensstraftat und das anschließende Verwertungsdelikt stets eine einzige Tat im Sinne des § 264 StPO bilden, so hat doch schon bisher die Rechtsprechung in verschiedenen Fällen, insbesondere im Verhältnis zwischen Diebstahl und Hehlerei, bei engem innerem und äußerem Zusammenhang die Tatidentität anerkannt (BGH, Urteile vom 22. August 1967 - 1 StR 346/67 und vom 13. Januar 1976 - 1 StR 624/75).
- BGH, 30.08.1983 - 5 StR 570/83
Zum Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts im Hinblick auf das gesamte historische …
- BGH, 09.01.1979 - 1 StR 551/78
Fortgesetztes verbotenes Tragen von Uniformen - Verbrauch der Strafklage - …
Das bedeutet, daß auch mehrere Handlungen im Sinne des § 53 StGB als eine Tat im Sinne des § 264 StPO zu werten sind, wenn zwischen ihnen ein enger sachlicher Zusammenhang besteht; dieser ist aber in der Regel nur gegeben, wenn die mehreren Handlungen unmittelbar und dergestalt innerlich verknüpft sind, daß ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges empfunden würde (BGHSt 13, 21, 26; 23, 141, 145; BGH, Urteile vom 22. August 1967 - 1 StR 346/67 - und vom 10. Dezember 1974 - 5 StR 578/74). - BGH, 06.02.1968 - 1 StR 595/67
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen schweren Diebstahls im Rückfall und …
Der Tatidentität steht nicht entgegen, daß das Landgericht zwei Straftaten im sachlichrechtlichen Sinne angenommen hat (BGHSt 16, 200, 202 [BGH 28.06.1961 - 2 StR 83/61]; Urteil vom 22. August 1967 - 1 StR 346/67 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".