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Rechtsprechung
   BGH, 03.10.1972 - 1 StR 352/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,6096
BGH, 03.10.1972 - 1 StR 352/72 (https://dejure.org/1972,6096)
BGH, Entscheidung vom 03.10.1972 - 1 StR 352/72 (https://dejure.org/1972,6096)
BGH, Entscheidung vom 03. Oktober 1972 - 1 StR 352/72 (https://dejure.org/1972,6096)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Begriffes "Beteiligung" im Sinne des § 60 Nr. 2 Strafprozessordnung (StPO) - Verlesung von polizeilichen Vernehmungen durch den Richter - Unfang des Vorsatzes bei der Beihilfe - Beurteilung der Vernehmungsfähigkeit eines Zeugen durch Landgerichtsärzte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (20)

  • BGH, 15.05.1953 - 5 StR 17/53

    Tatbeteiligte i.S.v. § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) in einem …

    Auszug aus BGH, 03.10.1972 - 1 StR 352/72
    Ein Verdacht besteht schon dann, wenn die Möglichkeit einer strafbaren Beteiligung des Zeugen nicht auszuschließen ist; es braucht nur ein entfernter Verdacht vorzuliegen (BGHSt 4, 255, 256 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; BGH, Urteil vom 9. Juli 1957 - 5 StR 171/57).

    In diesem Zusammenhang bedeutet auch der Begriff der "Tat, die den Gegenstand der Untersuchung bildet", nicht nur den gesetzlichen Tatbestand des dem Angeklagten zur Last gelegten Delikts, sondern er ist im weitesten Sinn zu verstehen; er umfaßt den ganzen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Tatbestand verwirklicht worden ist (BGHSt 21, 147, 148 [BGH 23.09.1966 - 5 StR 360/66]; 10, 65, 69 [BGH 09.01.1957 - 4 StR 523/56]; 4, 255, 256) [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53].

  • BGH, 09.03.1961 - 4 StR 6/61
    Auszug aus BGH, 03.10.1972 - 1 StR 352/72
    Er leistete mit der Herstellung der Münzen einen wesentlichen Tatbeitrag; daß er selbst alle Tatbestandsmerkmale des Betrugs verwirklichte, ist für die Annahme der Mittäterschaft nicht erforderlich, vielmehr genügt ein Tatbeitrag, der für die Tatbestandsverwirklichung mit ursächlich ist (BGH, Urteil vom 14. Juli 1967 - 4 StR 138/67) und auch in einer vorbereitenden Tätigkeit bestehen kann (BGHSt 14, 123, 128 [BGH 03.02.1960 - 4 StR 437/59]; 16, 12) [BGH 09.03.1961 - 4 StR 6/61].
  • BGH, 10.03.1961 - 4 StR 30/61

    Gemeinschaftliche Begehung eines Diebstahls - Beschränkung auf geistige …

    Auszug aus BGH, 03.10.1972 - 1 StR 352/72
    Er leistete mit der Herstellung der Münzen einen wesentlichen Tatbeitrag; daß er selbst alle Tatbestandsmerkmale des Betrugs verwirklichte, ist für die Annahme der Mittäterschaft nicht erforderlich, vielmehr genügt ein Tatbeitrag, der für die Tatbestandsverwirklichung mit ursächlich ist (BGH, Urteil vom 14. Juli 1967 - 4 StR 138/67) und auch in einer vorbereitenden Tätigkeit bestehen kann (BGHSt 14, 123, 128 [BGH 03.02.1960 - 4 StR 437/59]; 16, 12) [BGH 09.03.1961 - 4 StR 6/61].
  • BGH, 12.11.1957 - 5 StR 505/57

    Bestrafung eines Gehilfen bei Unkenntnis über die Drohung durch den Täter i.R.e. …

    Auszug aus BGH, 03.10.1972 - 1 StR 352/72
    Der Vorsatz ist ein doppelter: der Gehilfe muß den Willen und das Bewußtsein haben, die Tat eines anderen zu fördern (BGHSt 3, 65 [BGH 10.06.1952 - 2 StR 180/52]); er muß ferner die wesentlichen Merkmale der Haupttat kennen, wobei aber nicht erforderlich ist, daß er auch eine Vorstellung davon hat, wie die Haupttat in ihren Einzelheiten ausgeführt werden soll (BGHSt 11, 66;… BGH GA 1967, 115, 116; RGSt 67, 343, 344).
  • BGH, 10.06.1952 - 2 StR 180/52
    Auszug aus BGH, 03.10.1972 - 1 StR 352/72
    Der Vorsatz ist ein doppelter: der Gehilfe muß den Willen und das Bewußtsein haben, die Tat eines anderen zu fördern (BGHSt 3, 65 [BGH 10.06.1952 - 2 StR 180/52]); er muß ferner die wesentlichen Merkmale der Haupttat kennen, wobei aber nicht erforderlich ist, daß er auch eine Vorstellung davon hat, wie die Haupttat in ihren Einzelheiten ausgeführt werden soll (BGHSt 11, 66;… BGH GA 1967, 115, 116; RGSt 67, 343, 344).
  • RG, 09.11.1933 - II 321/33

    Patronen - § 27 StGB, Gehilfenvorsatz

    Auszug aus BGH, 03.10.1972 - 1 StR 352/72
    Der Vorsatz ist ein doppelter: der Gehilfe muß den Willen und das Bewußtsein haben, die Tat eines anderen zu fördern (BGHSt 3, 65 [BGH 10.06.1952 - 2 StR 180/52]); er muß ferner die wesentlichen Merkmale der Haupttat kennen, wobei aber nicht erforderlich ist, daß er auch eine Vorstellung davon hat, wie die Haupttat in ihren Einzelheiten ausgeführt werden soll (BGHSt 11, 66;… BGH GA 1967, 115, 116; RGSt 67, 343, 344).
  • BGH, 03.02.1960 - 4 StR 437/59
    Auszug aus BGH, 03.10.1972 - 1 StR 352/72
    Er leistete mit der Herstellung der Münzen einen wesentlichen Tatbeitrag; daß er selbst alle Tatbestandsmerkmale des Betrugs verwirklichte, ist für die Annahme der Mittäterschaft nicht erforderlich, vielmehr genügt ein Tatbeitrag, der für die Tatbestandsverwirklichung mit ursächlich ist (BGH, Urteil vom 14. Juli 1967 - 4 StR 138/67) und auch in einer vorbereitenden Tätigkeit bestehen kann (BGHSt 14, 123, 128 [BGH 03.02.1960 - 4 StR 437/59]; 16, 12) [BGH 09.03.1961 - 4 StR 6/61].
  • BGH, 18.04.1952 - 1 StR 871/51

    Landfriedensbruch wegen Überfalls auf eine jüdische Synagoge durch die NSDAP - …

    Auszug aus BGH, 03.10.1972 - 1 StR 352/72
    Zum inneren Tatbestand der Beihilfe gehört Vorsatz, wobei bedingter Vorsatz genügt (BGHSt 2, 279, 281) [BGH 18.04.1952 - 1 StR 871/51].
  • BGH, 21.02.1957 - 4 StR 582/56

    Mitbeschuldigter - Hauptverhandlung - Zeuge - Zeugnisverweigerungsrecht - …

    Auszug aus BGH, 03.10.1972 - 1 StR 352/72
    Maßgebend für die Zulässigkeit der Verlesung einer früheren Vernehmung ist die Stellung der vernommenen Person, die sie einnähme, wenn sie im gegenwärtigen Verfahren vernommen würde; die Verlesung wäre daher unzulässig, wenn dem Zeugen ein Zeugnisverweigerungsrecht zustünde, über das er bei der früheren Vernehmung nicht belehrt worden ist (BGHSt 10, 186, 190 f [BGH 21.02.1957 - 4 StR 582/56]ür den Fall des § 251 Abs. 1 Nr. 4 StPO).
  • BGH, 17.03.1970 - 1 StR 491/69

    Anfertigung von so genannten Systemnoten - Zusammenkleben von Teilen …

    Auszug aus BGH, 03.10.1972 - 1 StR 352/72
    Da die vom Angeklagten nachgeprägten Goldmünzen nicht mehr zum Umlauf im öffentlichen Verkehr bestimmte Zahlungsmittel sind (vgl. BGHSt 12, 344, 345 [BGH 27.01.1959 - 5 StR 428/57]; 23, 229, 231), [BGH 17.03.1970 - 1 StR 491/69]hat das Landgericht zutreffend den Tatbestand des Betrugs und nicht der Münzdelikte (§ 146 StGB) angenommen.
  • BGH, 20.11.1961 - 2 StR 395/61
  • BGH, 27.01.1959 - 5 StR 428/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.09.1953 - 3 StR 228/53

    Zulässigkeit der Vereidigung eines einer Begünstigung nach § 257 Strafgesetzbuch …

  • BGH, 04.10.1955 - 1 StR 634/54

    Erschiessung mehrerer Zivilisten im Zusammenhang mit der 'Freiheitsaktion Bayern'

  • BGH, 09.01.1957 - 4 StR 523/56
  • BGH, 23.09.1966 - 5 StR 360/66

    Vereidigung eines der Beteiligung an der den Gegenstand der Untersuchung …

  • BGH, 09.07.1957 - 5 StR 171/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.04.1953 - 1 StR 741/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.07.1967 - 4 StR 138/67

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlich begangenen …

  • BGH, 11.08.1970 - 1 StR 129/70

    Verlesung eines polizeilichen Vernehmungsprotokolls in der Hauptverhandlung - …

  • BGH, 22.07.1980 - 1 StR 804/79

    Übersetzung fremdsprachiger Urkunden - Beweisqualität des Zeugen vom Hörensagen - …

    Bedingter Vorsatz des Gehilfen genügt für den inneren Tatbestand (BGHSt 2, 279, 281; BGH, Urteil vom 3. Oktober 1972 - 1 StR 352/72).
  • BGH, 20.03.1980 - 2 StR 14/80

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten Betruges in Tateinheit mit strafbarer Werbung …

    Richtig ist, daß für das Vereidigungsverbot des § 60 Nr. 2 StPO schon ein entfernter Verdacht der Beteiligung genügt; dieser besteht bereits dann, wenn die Möglichkeit einer strafbaren Mitwirkung des Zeugen nicht auszuschließen ist (BGHSt 4, 255, 256 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; BGH, Urteil vom 3. Oktober 1972 - 1 StR 352/72 -).
  • BGH, 03.05.1977 - 1 StR 148/77

    Absehen von einer Vereidigung bei Vorliegen eines Verdachts der Strafvereitelung …

    Ein Verdacht besteht bereits dann, wenn die Möglichkeit einer strafbaren Beteiligung des Zeugen nicht auszuschließen ist (BGHSt 4, 255, 256; BGH, Urteile vom 3. Oktober 1972 - 1 StR 352/72 - und vom 3. Februar 1976 - 1 StR 768/75); hier ergeben die Feststellungen des Urteils, daß der Tatrichter nicht ausschließen konnte, R. wolle den wahren Täter nicht preisgeben, möglicherweise, weil er dessen Rache fürchte (UA S. 10).
  • BGH, 04.03.1975 - 1 StR 662/74

    Rechtsfehlerhafte Vereidigung eines möglicherweise an einer Tat beteiligten …

    Ein Verdacht besteht schon dann, wenn die Möglichkeit einer strafbaren Beteiligung des Zeugen nicht auszuschließen ist; es braucht nur ein entfernter Verdacht vorzuliegen (BGHSt 4, 255, 256; BGH, Urteil vom 3. Oktober 1972 - 1 StR 352/72).
  • BGH, 03.02.1976 - 1 StR 768/75

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen Betrugs - Anforderungen an …

    Ein Verdacht besteht schon dann, wenn die Möglichkeit einer strafbaren Beteiligung des Zeugen nicht auszuschließen ist; es braucht nur ein entfernter Verdacht vorzuliegen (BGHSt 4, 255, 256; BGH, Urteil vom 3. Oktober 1972 - 1 StR 352/72).
  • BGH, 05.03.1980 - 2 StR 657/79

    Zulässigkeit der Vereidigung eines Zeugen - Begriff der Beteiligung im Sinne des …

    Ein Verdacht besteht schon dann, wenn die Möglichkeit einer strafbaren Beteiligung des Zeugen nicht auszuschließen ist; es braucht nur ein entfernter Verdacht vorzuliegen (BGHSt 4, 255, 256 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; BGH, Urteil vom 3. Oktober 1972 - 1 StR 352/72).
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