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Rechtsprechung
   BGH, 19.07.1994 - 1 StR 362/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3871
BGH, 19.07.1994 - 1 StR 362/94 (https://dejure.org/1994,3871)
BGH, Entscheidung vom 19.07.1994 - 1 StR 362/94 (https://dejure.org/1994,3871)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 1994 - 1 StR 362/94 (https://dejure.org/1994,3871)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Räuberische Erpressung - Diebstahl - Versuch - Vermögensnachteil - Waffenbesitz - Tateinheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 253, § 242 ; WaffenG § 53

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.04.1985 - 1 StR 144/85

    Begründung eigenen Gewahrsams bei Beobachtung durch den Eigentümer oder Dritte - …

    Auszug aus BGH, 19.07.1994 - 1 StR 362/94
    Insoweit ist für die Fälle des Diebstahls in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß eigener Gewahrsam des Diebes trotz Wegnahme nicht entstanden ist, wenn die Polizei die Wegnahme bereits hätte verhindern können, der Täter sofort danach festgenommen wurde und er keine Möglichkeit hatte zu entkommen (BGH StV 1985, 323; vgl. auch BGHSt 4, 199, 200).
  • BGH, 30.04.1953 - 5 StR 941/52

    Diebesfalle - § 242 StGB, Gewahrsam, Einwilligung, § 22 StGB, Strafbarkeit des …

    Auszug aus BGH, 19.07.1994 - 1 StR 362/94
    Insoweit ist für die Fälle des Diebstahls in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß eigener Gewahrsam des Diebes trotz Wegnahme nicht entstanden ist, wenn die Polizei die Wegnahme bereits hätte verhindern können, der Täter sofort danach festgenommen wurde und er keine Möglichkeit hatte zu entkommen (BGH StV 1985, 323; vgl. auch BGHSt 4, 199, 200).
  • BGH, 07.01.1992 - 5 StR 614/91

    Ermittlungspflicht des Richters - Strafhöhe - Abwägung der Tatumstände - …

    Auszug aus BGH, 19.07.1994 - 1 StR 362/94
    Insbesondere war das Landgericht nicht gehindert, die gegen den Mittäter verhängte Strafe in seine Erwägungen mit einzubeziehen; dafür, daß die Strafkammer deshalb eine aus ihrer Sicht zu milde Strafe verhängte, weil es sich an jene Strafe gebunden fühlte, ergeben sich keine Anhaltspunkte trotz der möglicherweise mißverständlichen Wendung, eine höhere Strafe wäre mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht vereinbar (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 11, 23).
  • BGH, 04.10.1988 - 5 StR 362/88

    Mittäterschaft an einem Versicherungsbetrug - Annahme der Mittäterschaft eines …

    Auszug aus BGH, 19.07.1994 - 1 StR 362/94
    Insbesondere war das Landgericht nicht gehindert, die gegen den Mittäter verhängte Strafe in seine Erwägungen mit einzubeziehen; dafür, daß die Strafkammer deshalb eine aus ihrer Sicht zu milde Strafe verhängte, weil es sich an jene Strafe gebunden fühlte, ergeben sich keine Anhaltspunkte trotz der möglicherweise mißverständlichen Wendung, eine höhere Strafe wäre mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht vereinbar (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 11, 23).
  • BGH, 28.08.1996 - 3 StR 180/96

    PKK-Spenden - §§ 223, 27 StGB, Gehilfenvorsatz; § 255 StGB: Dauergefahr; …

    Auch liegt kein Fall vor, in dem die Zahlung derart von der Polizei überwacht wurde, daß kein Schaden eintrat, und deswegen Tatvollendung ausscheidet (vgl. BGH StV 1989, 149; BGHR StGB § 255 Versuch 1; BGH, Urteil vom 4. April 1984 - 2 StR 3/84;… Eser in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 253 Rn. 23 - 27).
  • BGH, 18.06.2009 - 3 StR 194/09

    Nötigung (Vollendung); räuberische Erpressung (Nötigungselement); Versuch

    Damit scheidet die Vollendung der räuberischen Erpressung aus, ohne dass es noch darauf ankommt, ob aufgrund der Überwachung durch die Polizei ein erfolgreicher Abschluss der Tatausführung nicht mehr in Betracht kam (vgl. BGHR StGB § 255 Versuch 1; § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 6; BGH StV 1998, 80).
  • BGH, 06.06.2000 - 4 StR 191/00

    (Schadensgleiche) Vermögensgefährdung durch Ausstellung eines Schuldscheins; …

    Ein solcher konnte auch nicht im weiteren Verlauf des Geschehens entstehen, da der Angeklagte "bei der Übergabe" des Geldes durch die vom Erpressungsopfer eingeschaltete Polizei festgenommen wurde (vgl. zur polizeilichen Überwachung der Geldübergabe BGH StV 1989, 149; 1998, 661; BGHR StGB § 255 Versuch 1).
  • BGH, 18.02.1998 - 1 ARs 1/98

    Tatmehrheit zwischen unerlaubtem Erwerb und Ausüben der tatsächlichen Gewalt über …

    Allerdings könnte die bisherige Rechtsprechung des Senats entgegenstehen, in der davon ausgegangen wurde, daß das unerlaubte Ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes und deren Führen nur verschiedene Arten des Besitzes sind und daher als Dauerdelikte tateinheitlich zusammentreffen (NStZ 1985, 221), und zwar auch bei vorsätzlichem Besitz und fahrlässigem Führen der Waffe (Urt. vom 19. Juli 1994 - 1 StR 362/94 = MDR 1994, 1071 [BGH 28.10.1993 - VII ZB 22/93]).
  • FG Thüringen, 20.08.1998 - II 22/97

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Einfuhrumsatzsteuer, Tabaksteuer und Zoll; …

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