Rechtsprechung
| BGH, 08.10.1963 - 1 StR 373/63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen Körperverletzung und Erpressung - Verfahrensfehler in Form der Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Revisionsgrundes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.05.1951 - GSSt 1/51
Annahme eines schweren Diebstahls bei ordnungsgemäßem Hineingelangen in ein …
Auszug aus BGH, 08.10.1963 - 1 StR 373/63
Ein Gesetz ist im Rahmen des nach seinem Wortlaut möglichen so auszulegen, daß es seine Aufgaben im praktischen Rechtsleben erfüllen kann (BGHSt 1, 158, 168 [BGH 11.05.1951 - GSSt - 1/51]; 9, 84, 87) [BGH 01.03.1956 - 4 StR 193/55]. - BGH, 06.11.1952 - 3 StR 402/52
Raubtatbestand - Faustschläge - Vertreiben eines Begleiters
Auszug aus BGH, 08.10.1963 - 1 StR 373/63
Ganz abgesehen davon, daß eine Stelle des Waldes, die nur wenige Schritte weiter vom Wege abgelegen war als die Stelle unter dem hohen Baum, noch unter dem Begriff des öffentlichen Weges fallen würde, genügt es, daß die Tat auf einem öffentlichen Wege begonnen ist (BGHSt 3, 297; BGH LK § 250 StGB Nr. 4 und Nr. 10). - BGH, 01.03.1956 - 4 StR 193/55
Auszug aus BGH, 08.10.1963 - 1 StR 373/63
Ein Gesetz ist im Rahmen des nach seinem Wortlaut möglichen so auszulegen, daß es seine Aufgaben im praktischen Rechtsleben erfüllen kann (BGHSt 1, 158, 168 [BGH 11.05.1951 - GSSt - 1/51]; 9, 84, 87) [BGH 01.03.1956 - 4 StR 193/55]. - BGH, 01.07.1960 - 5 StR 201/60
Anforderungen an die Bejahung der Merkmale "öffentlicher Weg" und "Straße" - …
Auszug aus BGH, 08.10.1963 - 1 StR 373/63
Danach ist die Tat auf einem öffentlichen Wege in Sinne des § 255 i.V. mit §§ 249, 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB begonnen (BGH JZ 1957, 28; NJW 1960, 1728 Nr. 16). - BGH, 20.09.1956 - 4 StR 351/56
Auszug aus BGH, 08.10.1963 - 1 StR 373/63
Danach ist die Tat auf einem öffentlichen Wege in Sinne des § 255 i.V. mit §§ 249, 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB begonnen (BGH JZ 1957, 28; NJW 1960, 1728 Nr. 16).
- BGH, 02.10.1973 - 1 StR 422/73
Vorliegen des Raubtatbestandes bei zuerst anderen Zwecken dienender …
Er kann sich zwar auf leicht begehbare Flächen in unmittelbarer Nähe eines öffentlichen Wegs erstrecken (vgl. BGHSt 13, 287, 288; BGH LM StGB § 250 Nr. 14 = MDR 1957, 242; Urteile des Senats vom 8. Oktober 1963 - 1 StR 373/63 - und vom 4. Februar 1969 - 1 StR 613/68 -). - BGH, 08.10.1974 - 1 StR 272/74
Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht durch Nichteinholung eines …
Ein derart enger räumlicher Zusammenhang, wie ihn die Rechtsprechung bei Hausnischen an der Straße (BGH, Urteil vom 24. November 1964 - 5 StR 481/64), bei Schaufensterpassagen (BGHSt 13, 12), für allgemein benutzte Baulücken (…BGH GA 61, 277), für an Wald- und Parkwege unmittelbar angrenzende Flächen (BGH NJW 1956, 1807; BGH, Urteil vom 8. Oktober 1963 - 1 StR 373/63) anerkannt hat, liegt hier jedoch nicht vor. - BGH, 04.02.1969 - 1 StR 613/68
Strafbarkeit wegen schweren Raubs durch die gewaltsame Wegnahme einer Geldbörse - …
Indessen genügt auch die mit dem Weg räumlich eng zusammenhängende, leicht begehbare Randfläche den Erfordernissen der Vorschrift (BGHSt 13, 287, 288 [BGH 20.10.1959 - 5 StR 339/59]; LM StGB § 250 Nr. 14 = MDR 1957, 242 Nr. 54; BGH Urteil vom 8. Oktober 1963 - 1 StR 373/63).
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