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Rechtsprechung
   BGH, 07.08.1980 - 1 StR 379/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1972
BGH, 07.08.1980 - 1 StR 379/80 (https://dejure.org/1980,1972)
BGH, Entscheidung vom 07.08.1980 - 1 StR 379/80 (https://dejure.org/1980,1972)
BGH, Entscheidung vom 07. August 1980 - 1 StR 379/80 (https://dejure.org/1980,1972)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78

    Verfall und Wertersatzeinziehung bei Verstoß gegen das BtMG - Rechtliche …

    Auszug aus BGH, 07.08.1980 - 1 StR 379/80
    Ferner dürfen nur diejenigen Vermögensvorteile für verfallen erklärt werden, die durch eine von der Anklage umfaßten und vom Tatrichter festgestellten Tat erlangt worden sind (BGHSt 28, 369 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78]).

    Ein Rückgriff auf die sichergestellten Geldbeträge käme, allerdings erst im Vollstreckungsverfahren, außerdem nach der Anordnung einer Wertersatzeinziehung gemäß § 174 c StGB in Betracht (vgl. dazu BGHSt 28, 369, 370) [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78].

  • BGH, 12.10.1979 - 2 StR 416/79

    Wirkungen der Einziehung von aus Rauschgiftgeschäften stammenden oder für den …

    Auszug aus BGH, 07.08.1980 - 1 StR 379/80
    Zudem mußten die betreffenden Geschäfte Gegenstand der Verurteilung sein (BGH, Beschluß vom 12. Oktober 1979 - 2 StR 416/79).
  • BGH, 03.07.1992 - 2 StR 211/92

    Einziehung von Geld aus Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Nach § 73 StGB in der hier anzuwendenden Fassung dürfen nur diejenigen Vermögensvorteile für verfallen erklärt werden, die durch eine von der Anklage umfaßte und vom Tatrichter festgestellte Tat erlangt worden sind (BGHSt 28, 369 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78]; BGH, Beschl. v. 7. August 1980 - 1 StR 379/80).
  • BGH, 03.12.1980 - 3 StR 439/80

    Voraussetzungen der Einziehung von Gegenständen unter Bezug auf eine Straftat

    Zwar reicht die Absicht, den Einziehungsgegenstand zu einer späteren Tat zu benutzen, nicht aus (BGH bei Dallinger MDR 1955, 395; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 1979 - 2 StR 416/79 - und vom 7. August 1980 - 1 StR 379/80).
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