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Rechtsprechung
   BGH, 12.08.1993 - 1 StR 379/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6544
BGH, 12.08.1993 - 1 StR 379/93 (https://dejure.org/1993,6544)
BGH, Entscheidung vom 12.08.1993 - 1 StR 379/93 (https://dejure.org/1993,6544)
BGH, Entscheidung vom 12. August 1993 - 1 StR 379/93 (https://dejure.org/1993,6544)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Haschisch - Obergrenze - Geringe Menge - Konsumeinheit - Strafmilderungsgrund - Eigenverbrauch - Vorrat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 5 ; StGB § 46

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 26.05.1982 - RReg. 4 St 69/82
    Auszug aus BGH, 12.08.1993 - 1 StR 379/93
    Diese umfaßt bis zu drei Konsumeinheiten eines Probierers (BayObLGSt 1982, 62;… Körner BtMG 3. Auflage § 29 Rn. 806).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Obergrenze der geringen Menge für Haschisch je nach Qualität bei 3 bis 6 g zu ziehen (BayObLGSt 1982, 62; zuletzt Beschluß vom 23.3.1993 - 4St RR 36/93).

  • BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88

    Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung; …

    Auszug aus BGH, 12.08.1993 - 1 StR 379/93
    Läßt sich nicht ausschließen, daß der Angeklagte das Haschisch zum Eigenverbrauch vorrätig hielt, so wäre dies ein wesentlicher Strafmilderungsgrund (BayObLGSt 1988, 62/70 mit weiteren Nachweisen;… Körner § 29 Rn. 600).
  • BayObLG, 23.03.1993 - 4St RR 36/93

    Obergrenze; Nicht geringe Menge; Haschisch; Besondere Umstände; Tatsachen; …

    Auszug aus BGH, 12.08.1993 - 1 StR 379/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Obergrenze der geringen Menge für Haschisch je nach Qualität bei 3 bis 6 g zu ziehen (BayObLGSt 1982, 62; zuletzt Beschluß vom 23.3.1993 - 4St RR 36/93).
  • BGH, 19.11.1993 - 2 StR 559/93

    Betäubungsmittelstrafrecht: Aufklärungshilfe bei wechselndem Aussageverhalten, …

    Bei dieser Sachlage hätte das Landgericht, auch wenn die Voraussetzungen des § 21 StGB nicht gegeben waren, prüfen müssen, ob bei dem Angeklagten die Voraussetzungen für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vorlagen (BOHR StGB § 64 Ablehnung 3, 6, 8, Anordnung 2, Hang 1; BGH, Beschl. v. 16. Juli 1993, 2 StR 351/93; BGH, Beschl. v. 12. August 1993, 1 StR 379/93).
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