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| BGH, 23.11.1956 - 1 StR 390/56 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 13.10.1955 - 3 StR 322/55
Augenscheinseinnahme - Tatrichter - Beweisgegenstand - Beweis - Entkräftung von …
Auszug aus BGH, 23.11.1956 - 1 StR 390/56
Wenn der Antrag auf Einnahme des Augenscheins bezweckt, eine bestimmte Aussage zu entkräften, so darf ihn allerdings das Gericht nicht allein mit der Begründung ablehnen, daß es den Zeugen für glaubwürdig und dessen Aussage für zuverlässig halte (BGHSt 8, 177). - BGH, 23.04.1953 - 4 StR 667/52
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Auszug aus BGH, 23.11.1956 - 1 StR 390/56
Auf diesem Verstoß (BGHSt 4, 155) beruht das Urteil jedoch nicht. - BGH, 02.02.1954 - 1 StR 688/53
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Auszug aus BGH, 23.11.1956 - 1 StR 390/56
Der Angeklagte und sein Verteidiger haben den Beschluß des Gerichts auch nicht beanstandet (vgl BGH 1 StR 688/53 vom 2. Februar 1954 - LM Nr. 2 zu § 33 StPO).
- RG, 29.04.1910 - V 323/10
Welche Arten von Prozeßvorgängen werden durch den Beschluß über die Ausschließung …
Auszug aus BGH, 23.11.1956 - 1 StR 390/56
Einen solchen Widerspruch aufzuklären, gehörte zur Vernehmung der Zeugin N., fiel also in den Verfahrensteil, für den die Öffentlichkeit ausgeschlossen war (vgl u.a. RGSt 43, 367; 70, 109, 110). - RG, 14.02.1936 - 1 D 63/36
Ist es ein unbedingter Revisionsgrund, wenn das Gericht in einer teilweise nicht …
Auszug aus BGH, 23.11.1956 - 1 StR 390/56
Einen solchen Widerspruch aufzuklären, gehörte zur Vernehmung der Zeugin N., fiel also in den Verfahrensteil, für den die Öffentlichkeit ausgeschlossen war (vgl u.a. RGSt 43, 367; 70, 109, 110). - BGH, 28.06.1951 - 3 StR 192/51
Auszug aus BGH, 23.11.1956 - 1 StR 390/56
Der Hinweis der Revision auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. Juni 1951 (JZ 1951, 594) geht fehl, weil diese sich auf den andersartigen Tatbestand des § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB bezieht.
- BGH, 22.01.1981 - 4 StR 97/80
Berichtigungsbeschluss bei offensichtlicher Unrichtigkeit der Urteilsformel - …
Wird die Öffentlichkeit für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen ausgeschlossen, so ist die Entscheidung dahin auszulegen, daß der Ausschluß alle Erklärungen und Anträge der Verfahrensbeteiligten sowie alle Entscheidungen des Gerichts umfaßt, die mit der Vernehmung in unmittelbarem Zusammenhang stehen oder sich aus ihr entwickeln und daher zu dem Verfahrensabschnitt gehören, für den die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden sollte (BGH, Urteile vom 23. November 1956 - 1 StR 390/56. bei Dallinger MDR 1957, 142; vom 7. Mai 1974 - 1 StR 72/74 - bei Dallinger MDR 1975, 198; vom 29. Juni 1976 - 1 StR 167/76 - sowie Beschluß vom 10. Mai 1977 - 4 StR 160/77 - m.w.Nachw.).Daß bei einem solchen inneren Zusammenhang mit dem Grund für den Ausschluß der Öffentlichkeit jedenfalls auch eine andere, bereits als Zeuge vernommene Beweisperson ohne Wiederherstellung der Öffentlichkeit vernommen werden kann, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt (Urteile vom 23. November 1956 - 1 StR 390/56 - bei Dallinger MDR 1957, 142;… vom 28. Januar 1971 - 4 StR 518/70 - GA 1972, 184; vom 7. Mai 1974 - 1 StR 72/74 - bei Dallinger MDR 1975, 198; Beschluß vom 10. Mai 1977 - 4 StR 160/77 -).
- BGH, 22.02.1957 - 1 StR 505/56
Rechtsmittel
Insoweit fiel also ihre Vernehmung in den Verfahrensabschnitt, für den die Strafkammer den Angeklagten hatte abtreten lassen (vgl BGH 1 StR 390/56 vom 23. November 1956). - BGH, 13.07.1965 - 1 StR 246/65
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Brunhilde ist gemäß § 61 Nr. 1 und 2 StPO unvereidigt geblieben; das Landgericht hat den Beschluß unmittelbar im Anschluß an ihre Vernehmung erlassen (vgl. RGSt 43, 367; BGH Urt. vom 23. November 1956 - 1 StR 390/56 - bei Dallinger MDR 1957, 142. …und Urt. vom 7. Dezember 1954 - 1 StR 317/53 - S. 21).
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