Rechtsprechung
| BGH, 07.12.2005 - 1 StR 391/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 213 StGB; § 227 Abs. 2 StGB; § 213 StGB; § 46 StGB; TFG
Transfusionsgesetz; fahrlässige Tötung; Körperverletzung mit Todesfolge (Vornahme einer medizinisch nicht gebotenen Operation nach unzulänglicher Aufklärung) in Tateinheit mit Totschlag (unzulängliche Rettungsbemühungen); Strafzumessung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Totschlag; Vornahme einer medizinisch nicht gebotenen Operation nach unzulänglicher Aufklärung durch einen Arzt
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 337 Abs. 1
Rüge der "Unschlüssigkeit" der tatrichterlichen Beweiswürdigung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.06.2003 - 1 StR 269/02
Urteil wegen ärztlicher Falschbehandlung mit tödlichen Folgen aufgehoben
Auszug aus BGH, 07.12.2005 - 1 StR 391/05
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hatte der Senat das genannte Urteil unter Aufrechterhaltung der Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen aufgehoben, soweit der Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden war (Urteil vom 26. Juni 2003 - 1 StR 269/02).
- BGH, 07.07.2011 - 5 StR 561/10
Verurteilung eines Berliner Schönheitschirurgen teilweise aufgehoben
bb) Zwar hat es - im Einklang mit einen ähnlichen Ausgangssachverhalt würdigenden Urteilen des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (vom 26. Juni 2003 - 1 StR 269/02, NStZ 2004, 35, und vom 7. Dezember 2005 - 1 StR 391/05) - zutreffend angenommen, dass eine ausdrückliche Erörterung der Frage, ob ein Arzt einen Patienten vorsätzlich am Leben oder an der Gesundheit geschädigt hat, geboten ist, falls nach Eintritt von Komplikationen der Arzt aus sachfremden Motiven keinen Rettungswagen angefordert hat.e) Wegen der vom Landgericht angenommenen Tateinheit (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2008 - 4 StR 438/08, StV 2009, 472; BGH, Urteil vom 7. Dezember 2005 - 1 StR 391/05) hat auch der Schuldspruch wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu entfallen (vgl. BGH…, Urteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, BGHR StPO § 353 Aufhebung 1), der indes auf der Grundlage der bisher getroffenen Feststellungen bedenkenfrei ist.
- LG Frankfurt/Main, 01.11.2024 - 1 Ks 1/24
Vierjährige in Zahnarztpraxis gestorben: Narkosearzt zu zehneinhalb Jahren Haft …
Ferner ist auch die Verwirklichung einer Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Totschlag durch Unterlassen möglich (Vgl. hierzu BGH, Urteil v. 7.12.2005, 1 StR 391/05, MüKoStGB/Hardtung, 4. Aufl. 2021, StGB § 227 Rn. 28), wovon die Kammer in Bezug auf das Geschehen um R... ausgeht.
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