Rechtsprechung
| BGH, 25.08.2010 - 1 StR 393/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 211 Abs. 2 StGB; § 213 StGB; § 46 StGB; § 46a StGB
Mordmerkmal der Heimtücke (besondere Tücke; Gesinnung; verwerflicher Vertrauensbruch); minder schwerer Fall des Totschlages; Strafzumessung (Täter-Opfer-Ausgleich) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer besonders verwerflichen, tückischen Gesinnung i.R.d. Mordmerkmals der Heimtücke bei einem Locken in die Wohnung in Tötungsabsicht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46a; StGB § 211
Vorliegen einer besonders verwerflichen, tückischen Gesinnung i.R.d. Mordmerkmals der Heimtücke bei einem Locken in die Wohnung in Tötungsabsicht - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Einschränkung des Mordmerkmals der Heimtücke (§ 211 Abs. 2 Gr. 2 Var. 1 StGB): Verwerflicher Vertrauensbruch?
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81
Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege …
Auszug aus BGH, 25.08.2010 - 1 StR 393/10
Von besonderen, hier offenbar nicht in Betracht kommenden Fallgestaltungen abgesehen, bei denen die Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit nicht notwendig zur Annahme von Heimtücke führt (vgl. z.B. BGHSt 30, 105, 119;… Fischer, StGB, 57. Aufl. § 211 Rn. 48 jew. mwN), kann daher schon allein die Ausnutzung eines Überraschungseffekts die Annahme von Heimtücke tragen (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 10).§ 213 StGB ist bei Mord nicht anwendbar (BGHSt 30, 105, 118, 120;… Fischer, StGB, 57. Aufl. § 211 Rn. 99).
- BGH, 11.10.2005 - 1 StR 250/05
Anstiftung zum Mord (Heimtücke; Arglosigkeit bei nicht abwehrbarem Angriff; …
Auszug aus BGH, 25.08.2010 - 1 StR 393/10
Von besonderen, hier offenbar nicht in Betracht kommenden Fallgestaltungen abgesehen, bei denen die Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit nicht notwendig zur Annahme von Heimtücke führt (vgl. z.B. BGHSt 30, 105, 119;… Fischer, StGB, 57. Aufl. § 211 Rn. 48 jew. mwN), kann daher schon allein die Ausnutzung eines Überraschungseffekts die Annahme von Heimtücke tragen (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 10). - BGH, 19.12.2002 - 1 StR 405/02
Täter-Opfer-Ausgleich (sexuelle Selbstbestimmung; Gewaltdelikte; Strafmilderung; …
Auszug aus BGH, 25.08.2010 - 1 StR 393/10
Verteidigt er sich dagegen mit dem (unzutreffenden) Hinweis auf Fehlverhalten des Geschädigten, kommt eine Strafmilderung im Blick auf einen Täter-Opfer-Ausgleich auch dann nicht in Betracht, wenn zugleich Zahlungen erfolgen oder angeboten werden (vgl. BGHSt 48, 134, 141 f.).
- LG Hagen, 28.01.2025 - 31 Ks 4/24 Einen minder schweren Fall des Mordes sieht das Gesetz nicht vor; § 213 StGB ist weder direkt noch analog auf § 211 StGB anwendbar (BGH, Beschluss vom 25.08.2010 - 1 StR 393/10, BeckRS 2010, 23039 Rdn. 7; BGH, Beschluss vom 19.05-1981 - GSSt 1/81 = NJW 1981, 1965; Eschelbach, in: BeckOK StGB, 55.
- BGH, 05.10.2010 - 1 StR 478/10
Unanwendbarkeit des minder schweren Falles des Totschlages beim Mord
Der rechtliche Ansatz geht fehl, § 213 StGB ist bei Mord nicht anwendbar (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 25. August 2010 - 1 StR 393/10 mwN). - BGH, 20.11.2024 - 2 StR 371/24
Revisionsbeschränkung (Maßregeln; Anordnung des Vorwegvollzugs); Strafzumessung …
Die wahrheitswidrige Behauptung des Angeklagten, der Geschädigte habe ihn vor der Tat "angepflaumt", hindert die Verantwortungsübernahme nicht (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 25. August 2010 - 1 StR 393/10, Rn. 10).
- LG Hagen, 02.08.2024 - 31 Ks 1/24 Einen minder schweren Fall des Mordes sieht das Gesetz nicht vor; § 213 StGB ist weder direkt noch analog auf § 211 StGB anwendbar (BGH, Beschluss vom 25.08.2010, Az. 1 StR 393/10, in: BeckRS 2010, 23039 Rdn. 7; BGH, Beschluss vom 19.05-1981, Az. GSSt 1/81, in: NJW 1981, 1965;… BeckOK StGB/Eschelbach, 60. Ed. 1.2.2024, StGB § 211 Rn. 123;… Schneider, in: MüKo StGB, 4. Auflage 2021, § 211 Rdn. 280).
- LG Hagen, 11.08.2023 - 31 Ks 4/23 Einen minder schweren Fall des Mordes sieht das Gesetz nicht vor; § 213 StGB ist weder direkt noch analog auf § 211 StGB anwendbar (BGH, Beschluss vom 25.08.2010 - 1 StR 393/10, BeckRS 2010, 23039 Rdn. 7; BGH, Beschluss vom 19.05-1981 - GSSt 1/81 = NJW 1981, 1965; Eschelbach, in: BeckOK StGB, 55.
- LG Coburg, 20.05.2025 - 1 Ks 205 Js 10452/23
Versuchter Mord, Heimtücke, Niedrige Beweggründe, Gefährliche Körperverletzung, …
Rn. 112 2. Eine Strafrahmenverschiebung nach § 213 StGB kam schon deswegen nicht in Betracht, weil § 213 StGB nach seinem eindeutigen Wortlaut nur auf den Totschlag anwendbar ist (BGH, Beschl. v. 25.08.2010 - 1 StR 393/10, Rn. 7 - juris;… Eser/Sternberg-Lieben in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 213, Rn. 3).
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