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Rechtsprechung
   BGH, 03.11.1959 - 1 StR 393/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,1947
BGH, 03.11.1959 - 1 StR 393/59 (https://dejure.org/1959,1947)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1959 - 1 StR 393/59 (https://dejure.org/1959,1947)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1959 - 1 StR 393/59 (https://dejure.org/1959,1947)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.04.1958 - 5 StR 28/58

    Möglichkeit eines strafbefreienden Rücktritts vom beendeten untauglichen Versuch …

    Auszug aus BGH, 03.11.1959 - 1 StR 393/59
    Die Voraussetzungen des auch beim untauglichen Versuch möglichen (vgl. zu § 46 Nr. 1 RGSt 68, 82, 83; zu § 46 Nr. 2 BGHSt 11, 324) freiwilligen Rücktritts nach § 46 Nr. 1 StGB hat das Landgericht ebenfalls rechtsirrtumsfrei verneint.
  • BGH, 03.07.1953 - 2 StR 452/52

    Täuschung des Vergleichsverwalters - §§ 263, 25 Abs. 1, 22 StGB, mittelbare …

    Auszug aus BGH, 03.11.1959 - 1 StR 393/59
    Im Sinne des § 43 StGB beginnt hiernach der Täter im Bereiche des untauglichen Versuchs dann mit der Ausführung des Verbrechens, wenn er sein Angriffsmittel dergestalt in tätige Beziehung zum Angriffsgegenstand bringt, daß bei Tauglichkeit des Angriffsmittels die Herbeiführung des vom Gesetz mißbilligten Erfolgs nach seinem Verbrechensplane und nach natürlicher Auffassung im unmittelbaren Anschluß an die entfaltete Tätigkeit nahegerückt, sein Handeln also im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Erfüllung des gesetzlichen Tatbestandes führen würde (vgl. u.a. BGHSt 4, 270, 273 [BGH 03.07.1953 - 2 StR 452/52]; 4, 333, 334 [BGH 10.09.1953 - 1 StR 758/52]; 9, 62, 64 [BGH 25.10.1955 - 2 StR 282/55]; BGH LM Nr. 22 zu § 211 StGB).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht - …

    Auszug aus BGH, 03.11.1959 - 1 StR 393/59
    Die Aufklärungsrüge (§ 244 Abs. 2 StPO) ist unzulässig, weil die Revision nicht angibt, auf welchem Wege das Landgericht die von ihr vermißte weitere Aufklärung hätte versuchen müssen (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 2, 168).
  • BGH, 10.09.1953 - 1 StR 758/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.11.1959 - 1 StR 393/59
    Im Sinne des § 43 StGB beginnt hiernach der Täter im Bereiche des untauglichen Versuchs dann mit der Ausführung des Verbrechens, wenn er sein Angriffsmittel dergestalt in tätige Beziehung zum Angriffsgegenstand bringt, daß bei Tauglichkeit des Angriffsmittels die Herbeiführung des vom Gesetz mißbilligten Erfolgs nach seinem Verbrechensplane und nach natürlicher Auffassung im unmittelbaren Anschluß an die entfaltete Tätigkeit nahegerückt, sein Handeln also im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Erfüllung des gesetzlichen Tatbestandes führen würde (vgl. u.a. BGHSt 4, 270, 273 [BGH 03.07.1953 - 2 StR 452/52]; 4, 333, 334 [BGH 10.09.1953 - 1 StR 758/52]; 9, 62, 64 [BGH 25.10.1955 - 2 StR 282/55]; BGH LM Nr. 22 zu § 211 StGB).
  • BGH, 25.10.1955 - 2 StR 282/55
    Auszug aus BGH, 03.11.1959 - 1 StR 393/59
    Im Sinne des § 43 StGB beginnt hiernach der Täter im Bereiche des untauglichen Versuchs dann mit der Ausführung des Verbrechens, wenn er sein Angriffsmittel dergestalt in tätige Beziehung zum Angriffsgegenstand bringt, daß bei Tauglichkeit des Angriffsmittels die Herbeiführung des vom Gesetz mißbilligten Erfolgs nach seinem Verbrechensplane und nach natürlicher Auffassung im unmittelbaren Anschluß an die entfaltete Tätigkeit nahegerückt, sein Handeln also im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Erfüllung des gesetzlichen Tatbestandes führen würde (vgl. u.a. BGHSt 4, 270, 273 [BGH 03.07.1953 - 2 StR 452/52]; 4, 333, 334 [BGH 10.09.1953 - 1 StR 758/52]; 9, 62, 64 [BGH 25.10.1955 - 2 StR 282/55]; BGH LM Nr. 22 zu § 211 StGB).
  • RG, 02.05.1936 - 3 D 192/36

    1. Ein Versuch des Diebstahls (§ 242 StGB.) liegt vor, wenn der Täter mit dem …

    Auszug aus BGH, 03.11.1959 - 1 StR 393/59
    In tatsächlicher Hinsicht hat sie ohne Rechtsirrtum für erwiesen erachtet, laß die Beschwerdeführerin bei der ärztlichen Untersuchung der Meinung war, Dr. R. sei bereits unbedingt zur Beseitigung ihrer Leibesfrucht entschlossen - ein nur bedingter Tatwille wäre strafrechtlich ohne Bedeutung (vgl. u.a. RGSt 68, 339, 341; 70, 201, 203; 71, 53)- und werde bei ihr unmittelbar anschließend (s.S. 13 UA) die Abtreibungshandlung vornehmen.
  • RG, 07.07.1927 - II 504/27

    1. Wann hat die Schwangere die Tötung der Leibesfrucht zugelassen? 2. Ist ein …

    Auszug aus BGH, 03.11.1959 - 1 StR 393/59
    Hätte sie schon in der Untersuchung selbst die Abtreibungshandlung gesehen, so könnte es nach den von der Rechtsprechung zur Strafbarkeit des Versuchs mit untauglichen Mitteln entwickelten Grundsätzen nicht zweifelhaft sein, daß sie der versuchten Abtreibung schuldig wäre; denn es ist kein Grund ersichtlich, warum eine Schwangere, die von einem Dritten eine nur in ihrer Vorstellung zur Abtreibung geeignete und bestimmte Handlung an sich vornehmen läßt, strafrechtlich anders behandelt werden soll, als eine Schwangere, die selbst eine solche Handlung an sich vornimmt (vgl. RGSt 61, 360).
  • RG, 04.10.1934 - 2 D 987/34

    1. Kann schon das Ergreifen einer geladenen und gesicherten Pistole als Anfang …

    Auszug aus BGH, 03.11.1959 - 1 StR 393/59
    In tatsächlicher Hinsicht hat sie ohne Rechtsirrtum für erwiesen erachtet, laß die Beschwerdeführerin bei der ärztlichen Untersuchung der Meinung war, Dr. R. sei bereits unbedingt zur Beseitigung ihrer Leibesfrucht entschlossen - ein nur bedingter Tatwille wäre strafrechtlich ohne Bedeutung (vgl. u.a. RGSt 68, 339, 341; 70, 201, 203; 71, 53)- und werde bei ihr unmittelbar anschließend (s.S. 13 UA) die Abtreibungshandlung vornehmen.
  • RG, 12.02.1934 - 2 D 56/34

    1. Wann schließt die Unmöglichkeit der Ausführung die Freiwilligkeit des …

    Auszug aus BGH, 03.11.1959 - 1 StR 393/59
    Die Voraussetzungen des auch beim untauglichen Versuch möglichen (vgl. zu § 46 Nr. 1 RGSt 68, 82, 83; zu § 46 Nr. 2 BGHSt 11, 324) freiwilligen Rücktritts nach § 46 Nr. 1 StGB hat das Landgericht ebenfalls rechtsirrtumsfrei verneint.
  • RG, 08.02.1937 - 5 D 932/36

    Kann der Anfang der Ausführung einer Straftat als Versuch strafbar sein, wenn der …

    Auszug aus BGH, 03.11.1959 - 1 StR 393/59
    In tatsächlicher Hinsicht hat sie ohne Rechtsirrtum für erwiesen erachtet, laß die Beschwerdeführerin bei der ärztlichen Untersuchung der Meinung war, Dr. R. sei bereits unbedingt zur Beseitigung ihrer Leibesfrucht entschlossen - ein nur bedingter Tatwille wäre strafrechtlich ohne Bedeutung (vgl. u.a. RGSt 68, 339, 341; 70, 201, 203; 71, 53)- und werde bei ihr unmittelbar anschließend (s.S. 13 UA) die Abtreibungshandlung vornehmen.
  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75

    Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch

    In der Sache nicht anders verstand die Rechtsprechung schon bisher den Bewertungsmaßstab, wenn sie das Versuchsstadium auf Handlungen erstreckte, die "im ungestörten Fortgang unmittelbar" zur Tatbestandserfüllung führen sollten (vgl. BGH NJW 1952, 514 Nr. 24 und 1954, 567 Nr. 24;… BGH GA 1953, 50; BGH, Urteil vom 3. November 1959 - 1 StR 393/59) oder wenn sie den Versuch mit Handlungen beginnen ließ, die im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Tatbestandsverwirklichung standen (vgl. BGHSt 22, 81, 82; BGH bei Dallinger MDR 1973, 728).
  • BGH, 29.05.1973 - 1 StR 114/73

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes - Voraussetzungen für das Vorliegen eines …

    Das Angriffsmittel muß in derartiger Beziehung zum Angriffsgegenstand stehen, daß der strafrechtliche Erfolg bei Tauglichkeit des Mittels nach dem Plan des Täters und nach natürlicher Auffassung in unmittelbare Nähe gerückt ist (BGH, Urteil vom 3. November 1959 - 1 StR 393/59).
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