Rechtsprechung
| BGH, 11.01.2023 - 1 StR 398/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 StGB
Strafzumessung (Nichtberücksichtigung eines Geständnisses) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafprozessrecht: Berücksichtigung eines Geständnisses bei der Strafzumessung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 267 Abs 3 S 1 StPO, § 353 Abs 2 StPO, § 46 Abs 1 StGB
Strafprozessrecht: Berücksichtigung eines Geständnisses bei der Strafzumessung - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO, § 30a Abs. 3 BtMG
- Wolters Kluwer
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Geständnis als bestimmender Strafzumessungsgrund im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 267 Abs. 3 S. 1
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Geständnis als bestimmender Strafzumessungsgrund im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO - datenbank.nwb.de
Strafprozessrecht: Berücksichtigung eines Geständnisses bei der Strafzumessung
Verfahrensgang
- LG Traunstein, 14.06.2022 - 1 KLs 270 Js 12070/18
- BGH, 11.01.2023 - 1 StR 398/22
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2023, 187
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.05.2022 - 4 StR 72/22
Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz der Privatsphäre (Revision: Beruhen, …
Auszug aus BGH, 11.01.2023 - 1 StR 398/22
Ein Geständnis ist regelmäßig als bestimmender Strafzumessungsgrund im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO anzusehen (BGH, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 4 StR 72/22 -, Rn. 7 m.w.N.). - BGH, 12.05.2021 - 5 StR 4/21
Besitz im waffenrechtlichen Sinne; bewaffnetes Handeltreiben mit …
Auszug aus BGH, 11.01.2023 - 1 StR 398/22
Beweisergebnisse, die im Widerspruch zu bindenden Feststellungen stehen, haben außer Betracht zu bleiben (BGH, Urteil vom 12. Mai 2021 - 5 StR 4/21 -, Rn. 14 m.w.N.). - BGH, 03.07.2019 - 2 StR 589/18
Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Auszug aus BGH, 11.01.2023 - 1 StR 398/22
Dass es sich um ein nicht strafmildernd zu berücksichtigendes Geständnis gehandelt haben könnte, weil es ersichtlich nicht auf einem echten Reue- und Schuldgefühl beruht (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 2019 - 2 StR 589/18 -, Rn. 15 m.w.N.), liegt in Anbetracht des frühen Zeitpunkts der Einlassung fern (erstes Urteil, UA S. 121).
- BayObLG, 06.11.2023 - 202 ObOWi 1122/23
Bemessung der Geldbuße: Zur Unzulässigkeit mathematischer Berechnung und zur …
Rn. 7 3. Schließlich hat das Amtsgericht bestimmende Zumessungsgesichtspunkte, die zugunsten der Betroffenen zu berücksichtigen sind, nämlich die geständige Einlassung (vgl. zuletzt hierzu nur BGH, Beschluss vom 11.01.2023 - 1 StR 398/22 bei juris; 24.05.2022 - 4 StR 72/22 = NStZ 2023, 95; 01.09.2020 - 1 StR 205/20 bei juris) und den Umstand, dass sie nicht vorgeahndet ist (…vgl. hierzu BGH, Urt. v. 28.07.2022 - 1 StR 470/21 bei juris; Beschluss vom 27.09.2023 - 4 StR 211/23; 24.08.2023 - 2 StR 271/23; 06.06.2023 - 4 StR 133/23 - jew. bei juris; 17.01.2023 - 4 StR 229/22 = StV 2023, 384 = NStZ 2023, 408 = RuP 2023, 180), gänzlich außer Acht gelassen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".