Rechtsprechung
| BGH, 10.01.2024 - 1 StR 413/23 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 257 Abs. 2 Satz 1 Var. 3 StPO; § 244 Abs. 3 StPO
Zulässiger Gegenstand einer Verständigung (Verzicht auf Beweisanträge) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafprozessrecht: Verzicht auf Prozessanträge gegen Zusicherung eines Strafrahmens
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 257c Abs 1 S 2 StPO
Strafprozessrecht: Verzicht auf Prozessanträge gegen Zusicherung eines Strafrahmens - IWW
§ 243 Abs. 4 Satz 2 StPO, § 257c Abs. 1 Satz 2 StPO, § 257c Abs. 2 Satz 1 Variante 3 StPO, § 257c Abs. 1 Satz 2, § 244 Abs. 2 StPO, § 303a Abs. 1, Abs. 3, § 202c Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 154 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Fälschung technischer Aufzeichnungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 4
Fälschung technischer Aufzeichnungen - datenbank.nwb.de
Strafprozessrecht: Verzicht auf Prozessanträge gegen Zusicherung eines Strafrahmens
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Keine Verständigung unter Zusicherung keine weiteren Anträge zu stellen
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Vollständig auf Prozessanträge verzichtet - Das ist kein zulässiger Inhalt für eine Absprache
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 20.08.2020 - 20 KLs 211 Js 18177/17
- BGH, 02.06.2021 - 1 StR 44/21
- LG Stuttgart, 23.05.2023 - 11 KLs 211 Js 18177/17
- BGH, 10.01.2024 - 1 StR 413/23
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2024, 84
- StV 2024, 802 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04
Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts
Auszug aus BGH, 10.01.2024 - 1 StR 413/23
Eine solch weitgehende Unterwerfung ist mit der Subjektstellung des Angeklagten unvereinbar, die auch bei Urteilsabsprachen zu wahren ist (Senat, Beschluss vom 21. September 2022 - 1 StR 479/21 -, NStZ 2023, 56; vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 3. März 2005 - GSSt 1/04 - BGHSt 50, 40, 48; BGH, Beschluss vom 18. Mai 2006 - 4 StR 153/06 -, NStZ 2006, 586).". - BGH, 21.09.2022 - 1 StR 479/21
Steuerhehlerei (Begriff des Sichverschaffens: Erlangen eigener Verfügungsgewalt …
Auszug aus BGH, 10.01.2024 - 1 StR 413/23
Eine solch weitgehende Unterwerfung ist mit der Subjektstellung des Angeklagten unvereinbar, die auch bei Urteilsabsprachen zu wahren ist (Senat, Beschluss vom 21. September 2022 - 1 StR 479/21 -, NStZ 2023, 56; vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 3. März 2005 - GSSt 1/04 - BGHSt 50, 40, 48; BGH, Beschluss vom 18. Mai 2006 - 4 StR 153/06 -, NStZ 2006, 586).". - BGH, 02.06.2021 - 1 StR 44/21
Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche …
Auszug aus BGH, 10.01.2024 - 1 StR 413/23
Der Senat hat mit Beschluss vom 2. Juni 2021 (1 StR 44/21) das Urteil wegen der Verletzung der Mitteilungspflicht (§ 243 Abs. 4 Satz 2 StPO) aufgehoben. - BGH, 18.05.2006 - 4 StR 153/06
Unzulässige Verfahrensabsprache (überschrittene Strafobergrenze; Vorgabe, alle …
Auszug aus BGH, 10.01.2024 - 1 StR 413/23
Eine solch weitgehende Unterwerfung ist mit der Subjektstellung des Angeklagten unvereinbar, die auch bei Urteilsabsprachen zu wahren ist (Senat, Beschluss vom 21. September 2022 - 1 StR 479/21 -, NStZ 2023, 56; vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 3. März 2005 - GSSt 1/04 - BGHSt 50, 40, 48; BGH, Beschluss vom 18. Mai 2006 - 4 StR 153/06 -, NStZ 2006, 586).".
- BGH, 08.10.2025 - 5 StR 235/25
Unzulässigkeit der Verständigung über den Verzicht des Angeklagten auf …
Namentlich betrifft das den Verzicht auf einzelne Beweisanträge, der einer Verständigung grundsätzlich zugänglich ist - wobei auch dies nur solange gilt, als das Gericht hierdurch nicht hinter seiner zwingend zu erfüllenden Amtsaufklärungspflicht zurückbleibt (vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. Januar 2024 - 1 StR 413/23, NStZ-RR 2024, 84). - BGH, 19.03.2025 - 1 StR 505/24
StPO: Absprache mit unzulässigem (Absprache) Inhalt, Keine Bindungswirkung
Die im vorliegenden Verfahren geschlossene Verständigung weist einen außerhalb von § 257c Abs. 2 StPO liegenden und damit gesetzeswidrigen Inhalt auf (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2024 - 1 StR 413/23 Rn. 4) und entfaltet deshalb - von Anfang an - keine Bindungswirkung (vgl. BGH…, Urteil vom 25. Juli 2017 - 5 StR 176/17 Rn. 8;… Beschluss vom 6. Februar 2018 - 1 StR 606/17 Rn. 16;… vgl. auch BT-Drucks. 16/12310, S. 13 f.; El-Ghazi JR 2012, 407).
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